Darüber zebreche ich mit mittlerweile seit einigen Tagen den Kopf. Ich arbeite im Reisebüro - die vorab zur Information.
Nehmen wir an ich habe eines Tages einen geistlich behinderten oder eingeschränkten Kunden der bei mir eine Reise buchen möchte. Kann er denn problemlos diesen Reisevertrag abschließen? So wie es mir damals erklärt wurde hieß es dass Menschen mit einer geistlichen Behinderung......naja sagen wir mal übertieben "unzurechnungsfähig" sind. Angeblich sind diese Vertragsabschlüsse dann ungültig.
Nur was sage ich einem Kunden wenn er denn geistlich behindert ist? Ich kann ihm doch nicht einfach sagen: "Sie sind behindert - für Sie darf ich keine Reise buchen". Vor allem kann ich das doch nicht immer entscheiden ob der Kunde "zurechnungsfähig" ist oder nicht!? Vielen merkt man das ja auch gar nicht an weil sie sich völlig normal im Alltag benehmen oder? Was soll ich in so einer Situation tun, bzw. wie soll ich reagieren?
Dies muss man nicht unbedingt nur auf Reiseverträge beziehen....Das gleiche gilt zum Beispiel bei Handyverträgen, Versicherungen etc.
Danke für eure Antworten