Standesamt, U-Haftbefehl, Neugeborenes?

Liebe Leser/innen,

ich schildere erst einmal grob die Situation, meine Cousine ist vorbestraft (Jugendstrafrecht, sie war 16 zur Tatzeit) wegen gewerbsmäßigem Betrug (1 Jahr Haft auf 3 Jahre Bewährungszeit), während der Bewährungszeit ist sie wieder Straffällig geworden und bekam dann einen U-Haftbefehl, sie wurde verhaftet und beim Haftrichter gegen Auflagen wieder frei gelassen, aus Panik und Angst hat sie sich nicht an die Auflage gehalten, sich wöchentlich bei der Polizei zu melden und der U-Haftbefehl trat wieder in Kraft.

Seit dem ist sie untergetaucht (1 Jahr 6 Monate ca) sie ist polizeilich zwangsabgemeldet worden und wird seit dem gesucht.

Sie wurde aber im Sommer schwanger, und steht jetzt kurz vor der Entbindung, im Krankhaus sagte man ihr, das dass neugeborene automatisch beim Standesamt gemeldet wird, und wer die Mutter ist, jetzt zur Frage... Wäre es möglich das dort dann die Dame vom Standesamt im Computer sieht das ein U-Haftbefehl vorliegt bzw das sie Polizei im System sieht das sie dort ist und gerade ein Kind zur Welt gebracht hat ?

Wir möchten vermeiden das sie dort verhaftet wird und das Baby evtl ins Heim etc kommt oder alle beide zusammen ins Gefängnis kommen.

Das wichtigste, bekommt die Polizei eine Meldung vom Standesamt wenn jemand einen U-Haftbefehl offen hat ?

Muss sie das Kind im Krankhaus anmelden, oder kann sie sich dort weigern und es selber erledigen bzw erledigen lassen beim Rathaus?

VIELEN DANK IM VORAUS FÜR EURE ZEIT ♡

Schwangerschaft, Recht, Geburtsurkunde, Standesamt, u-haft

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