Ich wohne mit einem weiteren Mieter zur Miete in einem in einem 3 Fam. Haus. Zum Haus gibt es einen großen Garten, der zum großen Teil brach liegt. Diesen Teil mäht hin und wieder der Vermieter.
Einen Teil diese Gartens und auch den Vorgarten habe ich mit Rosen bepflanzt. Diese, zum großen Teil Edelrosen, wachsen im hinteren Teil seit ca. 35 Jahren, im Vorgarten seit ca. 10 Jahren. Dieser Rosenbereich wird gepflegt und auch die Wildkräuter (Unkraut) zwischen den Rosenstöcken werden von mir entfernt. Insgesamt blühen dort ca. 80-100 Rosen.
Der Vermieter hat dem von Anfang an zugesehen und hat nie gefordert die Rosen zu entfernen. Selbst als ich in dem völlig verwilderten Vorgarten angefangen habe das Gestrüpp zu beseitigen und Rosen zu pflanzen, wurde das nie kritisiert.
Hat der Vermieter jetzt das Recht die Entfernung der Rosen zu verlangen, auch wenn er keine Pläne für eine andere Nutzung hat, sondern es einfach so will? Der übrige Garten wird mehr oder weniger nicht einmal gemäht.
Klar hat er das Recht mit seinem Garten zu machen was er will, in diesem Fall gibt es aber keine Begründung.
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