Stromanbieter machen Fehler und ich muss nachzahlen?

Servus Leute, ich hab zu der schwierigen Zeit mit Corona als Alleinverdiener ohne Kind die letzten Monate Geld gespart für die Autoversicherung, habs bezahlt, alles schön und gut, aufeinmal krieg ich im letzten Monat von Wiener Netze einen Brief, wo drauf steht das ich von Anfang des Jahres abgemeldet wurde, 1. Frage warum erst jetzt?

Drin stand auch das ich ein Stromanbieter suchen soll und Zeit bis 11.11.2020 habe, genau an dem Tag hab ich dort angerufen um nachzufragen was das soll, wie das sein kann, meinten sie weil die Person nicht da ist die dort Wohnhaftig ist blabla, hä? Ich wohne seit 2 Jahren da mit nem Stromanbieter und meine Ex wohnte bei mir aber alles war auf meinen Namen?

Hab meinen Stromanbieter angerufen, alles geklärt, musste die Teilbeträge nachzahlen, zahlte bisjetzt alle 3 Monate 67€, fürs ganze Jahr hab ich die Teilbeträge gezahlt um die 200€, so letzte Woche kriege ich wieder eine Rechnung von meinem Stromanbieter und die meinen die hätten einen Fehler gemacht und sind drauf gekommen das der Zählerstand nicht richtig war die 2 Jahre, ich war so wütend und hatte sowieso kein Geld mehr also musste ich es in Raten zahlen die 300€ weil die Jahresabrechnung aufgrund falschem Zählerstand war.

Das hab ich allerdings am 6.11.2020 erledigt und heute nach der Arbeit drehen sie mir den Strom ab. Ich bin so mega wütend und kenn mich nicht mehr aus. Kann mich da bitte wer genauer aufklären?

Lg david

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Nutzstrombremse fürs Fahrrad?

Hey Leute,

Ich habe ein großes Projekt fürs Fahrrad vor, und zwar möchte ich eine sogenannte Nutzstrombremse für mein Fahrrad bauen, damit die Bewegungsenergie beim Bremsen in elektrische Energie umgewandelt wird und nicht durch Reibung in Wärmeenergie verheizt wird, da ich das für eine echte Energieverschwendung halte. Mit der Formel E=mv²/2 ausgerechnet hätte ich bei 18 km/h Geschwindigkeit eine Bewegungsenergie von etwa 1,25 kJ, womit man schon einiges anfangen könnte, wenn ich 4 mal Bremsen würde könnte ich damit schon 1 Liter Wasser um mehr als 1 °C erwärmen, was schon ordentlich ist. Als Generator würde ich einfach einen Motor aus einem alten Akkuschrauber nehmen, dieser hat etwa 200W Spitzenleistung, ausgerechnet könnte ich damit das Fahrrad in 5 Sekunden von 18 auf 0 km/h bremsen, das würde für mich erst mal ausreichen.

Zu meiner Frage: Wie könnte ich den beim Bremsen erzeugten Strom am besten speichern bzw. wofür könnte ich ihn direkt am Fahrrad nutzen? Lithium Akkus kommen für mich nicht in Frage, diese brauchen ewig zum Laden, um dieses Projekt zu realisieren, bräuchte ich einen Lithium Akku mit mindestens 200 Wh, und mit einem Bremsvorgang würde ich ihn um vielleicht 0,13% geladen bekommen, was für mich viel zu wenig ist, dafür schleppe ich keinen schweren Akku mit, zumal ein Lithium Akku mit 200 Wh sau teuer wäre, mindestens mal 100€.

Also gibt es vielleicht Akkus die man schnell vollbekommt mit möglichst viel Leistung? Oder könnte ich eventuell den erzeugten Strom direkt am Fahrrad für irgendwas nutzen?

Ich bedanke mich schon im Vorhinein für eure Antworten

Akku, Fahrrad, Elektronik, Strom, Energie, Klimaschutz, Motor, Physik, Generator
Sind vertraglich vereinbarte Pauschalmieten tatsächlich unzulässig?

Ich bin eben über etwas gestolpert, was ich in Fachlichen Weisungen der BA an ein Jobcenter gefunden habe. Das Dokument hat den Stand: 1.10.2020.

Dort steht:

"Gemäß Urteil des Bundesgerichtshofs vom 19.07.2006 (VIII ZR 212/05) ist die Bildung einer Pauschalmiete bzw. Inklusivmiete bzw. Bruttowarmmiete aus der Grundmiete, den kalten Nebenkosten und den Heizkosten - außer bei Gebäuden mit nicht mehr als zwei Wohnungen, von denen eine der Vermieter selbst bewohnt – nicht zulässig. Pauschalmieten widersprechen § 2 der Heizkostenverordnung (HeizkV). Der/Die Gebäudeeigentümer/in hat die Kosten der Versorgung mit Wärme und Warmwasser auf der Grundlage der Verbrauchserfassung nach Maßgabe der Heizkostenverordnung auf die einzelnen Nutzer/innen zu verteilen."

Ist dies tatsächlich noch immer aktuell?

Ich frage mich nämlich in dem Zusammenhang, ob es eine Rolle spielt, ob es tatsächlich nur maximal 2 Wohnungen im Haus gibt oder ob es 3 Wohnungen im Haus gibt.

In meinem Falle ist es so: Das Haus hat 3 Wohnungen. In einer Wohnung wohnt der Vermieter selbst. In einer Wohnung wohne ich. Die andere Wohnung steht leer, lässt sich grundsätzlich aber auch nur gerade so als "Wohnung" überhaupt definieren. Aber da sind auf jeden Fall abschließbare Räumlichkeiten mit eigener Klingel. Und dort haben auch schon verschiedene Mieter im Laufe der Jahre gewohnt.

Jetzt frage ich mich: Wenn ein Verstoß gegen diese HeizkV vorliegen sollte, wer trägt dann überhaupt die Verantwortung? Und wer kann dann welche Strafen eigentlich verhängen? Wer kann das überhaupt wie kontrollieren?

Ich als Mieter muss mir keine Sorgen diesbezüglich machen! Korrekt?

Ich kann aus meiner Sicht nur sagen, dass der Vermieter noch nie, außer mit mir, einen schriftlichen Mietvertrag gemacht hat und dass der Vermieter sich auch nicht auskennt mit Mietrecht und all' diesen Dingen. Der wüsste gar nicht wie man eine Rechnung oder sowas schreibt. Es gibt also selbstverständlich keine Abrechnungen über irgendetwas. Der Vermieter hat von Anfang an ganz klar gesagt, dass er jeden Monat einen Betrag X überwiesen bekommen will. Und fertig. Und damit ist absolut alles dann bezahlt. Es gibt keine Nachforderungen oder irgendetwas. Nur eine Pauschalmiete, wo ausnahmslos alles enthalten ist (!).

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