Ich bin umgezogen, aufgrund eines Mietvertrags der, das bestätigte mir auch ein Anwalt, auf Täuschung beruhte. Das soll hier aber nicht Thema sein. Weil ich erst die Ergebnisse des Rechtsstreits abwarten wollte und ich nach vier Wochen wegen dem vermeintlich ungültigen Mietvertrag wieder ausgezogen bin habe ich mich nicht umgemeldet. Es soll hier auch nicht Thema sein, ob ich mich trotz des baldigen Auszugs und Rechtsstreits hätte ummelden müssen.
Jetzt kam mein Vermieter zu mir an und teilte mir mit, ich sei seit meinem Einzug vor vier Wochen nicht polizeilich gemeldet, was nicht gut für mich wäre. Inwiefern geht dies ihn was an, ich bin ja nicht flüchtig oder so.
Meine Frage: Kommt ein Vermieter so einfach an die Daten vom Einwohnermeldeamt? Schließlich muss doch dort dem jemand gesagt haben, dass ich noch nicht gemeldet bin? Darf das EMA das? Wie sieht es da mit Datenschutz aus?
Darf das Einwohnermeldeamt Auskunft an den Vermieter geben?
Bzw. darf der Vermieter Auskunft verlangen?
Einen triftigen Grund gab es in meinem Falle jedenfalls nicht.