E-Gravel nach Zusammenstoß 1 1/4 Jahre nicht fahrfähig und von Versicherung einige Erläuterungen erwünscht, ist dies abrechenbar?

Hallo, ich hatte mit meinem Arbeitsweg-e-Gravel einen Zusammenstoß mit einem e-Scooter Fahrer, welcher schuldig war. An meinem Fahrrad ist ein Schaden entstanden, welcher das Fahrrad nicht mehr fahrtauglich machte. Das ganze ist bereits im Juni 2022 passiert, ich hatte der Versicherung ein genaues zustande kommen schriftliche erläutern müssen, sowie eine Skizze des Unfallhergangs zeichnen. Desweiteren hatte ich einen Kostenvoranschlag bei der Werkstatt eingeholt und übermittelt.

Nach einem Jahr und drei Monaten habe ich nun endlich Rückmeldung von der Versicherung erhalten (ich hatte mehrmals in der Zwischenzeit die Versicherung via E-Mail kontaktiert um Bearbeitung der Angelegenheit gebeten, da das Rad nicht fahrbar war/ist), dass sie den Nettobetrag des Kostenvoranschlag mir überweisen

Das erläutern, das zeichnen, der Kostenvoranschlag, die ständige Kontaktaufnahme war natürlich alles mit viel Zeit verbunden. Kann man dies irgendwie geltend machen und der Versicherung in Rechnung stellen?

Des weiteren konnte ich das Rad bis jetzt nicht nutzen und ich musste anderweitig in die Arbeit kommen. Kann man den Nutzungsausfall geltend machen und der Versicherung in Rechnung stellen?

Falls es geht, Wie macht man diese beide Angelegenheiten geltend?

Grüße

Reparatur, E-Bike, Schaden, Schadensregulierung, E-Roller, Fahrtauglichkeit

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