Hallo Zusammen,
ich habe schon vor 12 Jahren die "Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang" abgelegt und dabei DHS2 erworben.
Ich habe in der schriftlichen Prüfung viel höhere Punkte erreicht aber, da ich mich damals von der mündlichen befreien lassen habe, bekam ich automatisch DSH2.
Ich unterrichte schon seit über 5Jaren Deutsch und versuche gerade die BAMF-Zulassung für die Lehrtätigkeit in Integrationskursen beantragen.
Zu einer der Voraussetzungen für die Zulassung gehört auch das Sprachniveau C1.
Ich habe gedacht, dass DSH2 dem C1 entspricht, ich habe auch überall auf Google geguckt, habe nur Tabellen gefunden, die dies bestätigen.
In der "Übersicht der vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge anerkannten C1-Sprachnachweise" steht aber, dass man für die Antragstellung DSH3 braucht.
Ich verstehe es nicht, warum man DSH3 braucht, wenn DSH3 dem C2 und DSH2 dem C1 entspricht. Oder habe ich da was übersehen und ist es wirklich so, dass DSH2 gleich B2 und nicht C1 ist?
Ich bedanke mich für eure Antwort im Voraus!