Erzwingungshaft trotz EV?

Hallo liebe Community,

ich wende mich hiermit mal an euch bevor ich einen Anwalt aufsuche.

Folgender Sachverhalt liegt zu Grunde:

Ordnungswidrigkeit begangen, somit Bußgeld erhalten, welches ich aus meinen Wirtschaftsverhältnissen aber nicht Zahlen kann, kurz nach Erhalt des erstens Schreibens im Januar habe ich der Stadt meine Zahlungsunfähigkeit nachgewiesen, dies wurde so auch eingetragen. Mir wurde dann erstmals im April ein schreiben zugestellt, wo mir mit Erzwingungshaft gedroht wurde, ich bin darauf zum zuständigen Mitarbeiter gegangen und habe eine mir mögliche Ratenzahlung angeboten (5€ Monatlich), diese wurde direkt abgelehnt und es wurde eine Ratenzahlungsvereinbarung erstellt ohne meines Wissens in höhe von 15€, das erste schreiben was mich daraufhin erreichte war das der ersten Ermahnung diese doch bitte zu Zahlen. Ich meldete mich wieder beim zuständigen Mitarbeiter, der mir sagte, er hätte mir den Brief doch direkt mitgegeben wo ich letzte mal bei ihm war. Dem war/ist aber nicht so gewesen.

Habe im Monat 06/12 dann eine EV für einen anderen Gläubiger unterschrieben nachdem der Gerichtsvollzieher bei mir war und nichts Pfändbares vorfand. Habe darauf hin allen Gläubigern ein schreiben zukommen lassen, das ich die EV unterschrieben habe mit dem Aktenzeichen, auch der Stadt.

Nun erreichte mich Anfang September ein schreiben, ich solle mich binnen 7 Tagen in Gelsenkirchen in der JVA melden, ich bin darauf hin zur Staatsanwaltschaft von welchen dies erlassen wurde hin und habe denen auch nochmals meine EV vorgewiesen, dort wurde mir nur gesagt um eine Erzwingungshaft zu umgehen, solle ich mich doch an die Stadt wenden, sie sei schließlich der Gläubiger.

Am selben Tag bin ich zum zuständigen Mitarbeiter und habe ihm diese vorgelegt, er meinte dann nur ganz salopp, EV's habe ich zu genüge im Schrank, entweder zahle ich jetzt sofort den Betrag oder ich solle ruhig warten, man werde mich ja schon abholen.

Nun meine Frage, ist eine Erzwingungshaft rechtens, wenn eine EV abgegeben wurde und eine Zahlungsunfähigkeit dargelegt wurde?

Hinzu kommt ja noch das meine Wirtschaftsverhältnisse sich nicht verbessert haben sondern verschlechtert.

Ich danke für jede Hilfreiche Antwort.

LG TraME

Recht, Bußgeld, Eidesstattliche Versicherung, Erzwingungshaft

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