Ich habe heut von einer Anwaltskanzlei ein Schreiben erhalten, dass ich angeblich am 16.07.2012 entweder ohne Parkschein oder mit einem unleserlich hinter der Windschutzscheibe platzieren Parkschein auf einer privaten Parkfläche mein Auto abgestellt habe. Dieses angebliche Vergehen, an das ich mich nicht mehr erinnern kann ist auf den Tag genau nun 4 Monate her. Zudem wurde mir werder ein Bußgeldbescheid oder sonstiges zugesandt sonder direkt ein Anwaltsschreiben mit der Aufforderung einen Betrag von 42,10 € zu entrichten der sich aus 10€ für ein Nutzentgeld der Tiefgarage, 5.10€ für die Ermittlung des Fahrzeughalters und 27€ für Anwaltskosten zusammensetzt.

Muss ich diesen Betrag wirklich entrichten wenn das angebliche Vergehen bereits 4 Monate zurück liegt, ich werder ein Knöllchen oder ähnliches bekommen habe und das Schreiben des Anwalts auf den 19.10.2012 datiert ist? Zudem handelt es sich bei dem Wagen um ein Leasingfahrzeug, was wiederum dazu geführt hat, dass mir der Biref erst heute vom "Vermieter" zugestellt wurde Ich habe nämlich gehört das nach 3 Monaten ohne irgendeinen Bescheid das Vergehen verjährt ist. Kann mir jemand hierbei weiterhelfen?