Hallo,
ich habe folgende Frage und einen kurzen Ereignisablauf den ich mal loswerden muss.
Undzwar wurde mir heute ein Polenböller (FP3-normal) eingezogen
(NUR EIN EINZIGER) von der Polizei.
Dazu kam es nachdem ein Kumpel einen in einem Fluss gezündet hatte.
Polizei machte darauf Taschenkontrolle, aber ich hatte ihn ausgehändigt bevor es dazu
kam.
Die Polizei nahm unsere Personalien auf und meinte es wird die Kriminalkommission
eingeschaltet usw.
Aufgenommen hatte der Polizist von mir wegen Besitzes (1Böller >_<) und mein
Kumpel wegen zündens eines Polenböllers und das ganze nicht unter Silvester.
Ich bin Ersttäter, 17 Jahre alt.
Ein Kumpel den wir danach gefragt hatten meinte das sowas oft nach der Anhörung
fallengelassen wird.
Was habe ich bzw mein Kumpel für eventuelle Strafen zu erwarten?
Und dürfen die deswegen eine Hausdurchsuchung machen?
LG und danke schonmal für die Antworten, bin nun doch etwas angespannt nach
all dem >_< .