ich habe eine Frage zu meinem beruflichen Werdegang. Ich habe meine Ausbildung im mittleren Dienst bei der Bundespolizei erfolgreich abgeschlossen. Leider wurde ich jedoch am letzten Tag der Ausbildung aufgrund eines Fehlverhaltens als “untauglich” erklärt.
Der Hintergrund ist folgender: Etwa ein halbes Jahr vor Ausbildungsende erhielt ich nicht die von mir gewünschte Dienststelle und wurde kurz darauf darüber informiert, dass ich die Ausbildung wiederholen müsste. Diese Umstände haben mich emotional stark belastet, und ich habe leider in dieser Zeit mehrfach bei einem Arzt Krankmeldungen erwirkt, um dem Dienst fernzubleiben.
Nun möchte ich gerne wissen, ob es eine Möglichkeit gibt, diese Entscheidung der Untauglichkeit anzufechten.
Außerdem habe ich mich inzwischen für eine Ausbildung beim Zoll beworben. Besteht hier das Risiko, dass die Untauglichkeitserklärung durch die Bundespolizei zu einem Hindernis wird?