Sächs. Baurecht: Darf ich einen Hühnerstall im Außenbereich errichten?

Ich möchte ein kleines Gartenhaus in meinem Gemüsegarten errichten, indem ein Hühnerstall und ein Geräteschuppen Platz finden soll. Der Garten befindet sich direkt am Haus, der Schuppen soll etwa in 30m Entfernung errichtet werden. Das Grundstück befindet sich in Sachsen im Außenbereich und im Landschaftsschutzgebiet. Es gibt keine direkten Nachbarn, nur landwirtschaftliche Fläche und angrenzenden Wald. Der Hof hatte früher immer schon etwas Landwirtschaft: eine Kuh, Schafe, Ziegen, Kaninchen, Hund, Katzen...

Meine Fragen:

**1. Darf ich nach Sächsischem Baurecht ein kleines Gartenhaus errichten?

  1. Auf was muss ggf. geachtet werden, dass das Gartenhaus genehmigungsfrei bleibt? Muss es ggf. "mobil" und umsetzbar gebaut sein? Oder bestimmte Grundflächen, Rauminhalte oder Bauhöhen nicht überschreiten?

  2. Gibt es ggf. eine Genehmigung als Nebenerwerbslandwirt oder wenn das Federvieh eine bedrohte Rasse ist...?**

Das Gartenhaus soll landschaftstypisch mit natürlichen Baumaterialien errichtet werden. Ich dachte an einen kleinen Sandsteinsockel und darauf Fachwerk mit Lehmgefach. Nicht riesig groß, aber so, dass 7-8 Hühner artgerecht gehalten werden können und dass Gartengeräte und Futter hieneinpasst. Das ganze mit Kletterpflanzen überrankelt und mit einem Draht- oder Stakketenzaun umzäunt.

Ich hoffe es ist alles ganz einfach. Es wäre doch lächerlich, wenn man auf dem Land lebt und keine Hühner halten darf. Im Innenbereich wäre das dann leichter - etwas absurd.

Ich freue mich über fachlich fundierte Ratschläge oder aber auch erfahrungsgetränkte Tipps!

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Kratzer in der Beschichtung von Terrassenplatten Woehe von Plastikstühlen

Ich habe mir im April mokkabraune Terrassenplatten von Woehe verlegen lassen. Nach dem ersten Grillnachmittag war ich bereits unglücklich.

Verschiebt man einen Plastikgartenstuhl auf der Terrasse, entstehen weiße Kratzer in der "antimoos" Beschichtung der Platten. ES IST KEIN ABRIEB VON DEN STÜHLEN !!

Diese weißen hässlichen Kratzer verwittern leider NICHT. D.h. wenn man de Plastikstuhl auf der Platte verschiebt, entstehen diese Kratzer.

Ich habe zwei verschiedene Arten von weißen Plastikstühlen, bei beiden das gleiche Problem.

zudem kommt, dass es egal ist, was man verschiebt, Spielzeigtrecker meiner Tochter oder ihr Plastikhaus, immer enstehen diese Kratzer, die nicht verwittern.

Ich hatte zweimal den Hersteller hier und der Außendienstmitarbeiter sagte jedesmal, dass ich den Kratzentferner nutzen soll, den die im Programm haben. HALLO? soll ich nun jeden Sonntag Abend über meine Terrasse kriechen und die Kratzer versiegeln? zumal genau dort auch wieder Kratzer entstehen können, wenn man etwas verschiebt.

Also habe ich eine Sachmangelanzeige gemacht und verlangt, dass der Mangel behoben wird. Es kam wieder der Mitarbeiter und nahm eine Platte mit. Nun sagt der Hersteller, dass die Platte dem Qualitätsstandard entstpricht.

Ich kann doch wohl von einer Terrassenplatte verlangen, dass sie solchen Belastungen stand hält oder nicht. Also für mich ist das nach

**§ 434 ein Sachmangel

(1) Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln,

  1. wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann.**

,weil das Produkt Punkt 2. nicht erfüllt. Ich muss doch auf der Terrasse Stühle und sonstige Dinge verschieben können, ohne im Anschluss mit einem Kratzentferner die 50m² abzureiben!

Es leigt bei diesen Platten an der Beschichtung, die Moos etc abhalten soll, aber genau diese Beschichtung ist es die die hässlichen Kratzer zum vorscheinkommen lassen.

Was kann ich da nun tun oder bin ich machtlos und kann eh nichts erreichen. Ist der angebene Sachmangel § hier richtig oder gibts es einen anderen?

Ich ahbe auch geäußert, dass ich mir gerne eine andere Platte aussuche, die nicht solch eine Beschichtung hat, aber darauf lässt sich z.Z. keiner ein.

Lohnt es sich mit meiner Rechtschutz zu klagen und kann ich das "Qualitätsprotokoll" einfordern, wie sie angeblich diese Platten geprüft haben?

Sogar dreckige sandige Schuhe hinterlassen beim Rutschen Kratzer die NICHT verwittern!

sogar auf dem Katalog steht eine Metallliege ohne Plastikfüße, die ebenfalls beim verrutschen, solche Schäden hinterlassen würde.

so ich denke das reicht ersteinmal, mal sehen was ihr dazu meint.

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