,,Asthma“ Polizei?
Hallo, ich bin seit knapp 2 Monaten bei der Polizei im dualen Studium. 2016 wurde bei mir eine bronchiale Hyperreagilibität festgestellt, ähnlich wie Asthma ,,Vorstufe‘‘ soweit ich weiß. (In den Akten steht, dass Asthma ausgeschlossen wird.)Der Polizeiarzt weiß auch Bescheid. Habe alle Unterlagen eingeschickt und wurde vom Polizeiarzt für diensttauglich erklärt.
Jetzt vor kurzer Zeit ging das Husten wieder los. Immer mit Anfällen. Ich werde zum Arzt gehen und mir etwas verschreiben lassen. Wahrscheinlich bekomm ich irgend ein Spray.
Wie ist das jetzt? Ich hab ja Glück, dass in meinen Akten kein Asthma steht, sonst wäre ich ja auch nicht angenommen worden ?
Wie würdet ihr jetzt verfahren? Ist sowas nicht eigentlich eine Sache für die Dienstuntauglichkeit? Muss ich das jetzt melden?
4 Antworten
Wenn Du problemfrei dabei bleiben möchtest (und die Lebenszeitverbeamtung steht ja noch lange nicht an) sollten Deine Akten frei bleiben von Befunden, die mögliche dauerhafte gesundheitliche Schäden bedeuten. Es werden zu bestimmten Zeitpunkten quasi Prognosen gestellt und dann wird abgewogen.
Womit ich nicht sagen will dass Du nicht zum Arzt gehen sollst, Gesundheit geht vor, sogar vor dem Beruf.
Dies kann nur der Arzt entscheiden ob es dann nicht mehr möglich sei. Ob du eben noch tauglich bist. Weil wir so nicht wissen wie stark es jetzt ausgeprägt ist.
Wenn es schlimmer wird würde ich es auf jeden Fall melden.
Du siehst ja wie sich das Asthma in Sporteinheiten verhält.
Gruß DayX19
Noch schläft der bissige Hund! Ich würde da ganz leise dran vorbei gehen.
Verdachtsdiagnose muss man nicht melden.
Gruß S.