Hallo,
ich hatte gerade ein interessantes Gespräch zwischen einem Kollegen und unserem Chef mitverfolgt. Es ging dabei um ein Geschenk, dass der Kollege von unserem Kunden persönlich erhalten hatte - nichts wildes, ein hässliches Badetuch [...]
Meine Frage: Ich habe es bisher so gesehen, dass, wenn mir einer meiner Kunden ein Geschenk z.B. zu Weihnachten übergibt (Weinflasche o.ä.), das ein persönlicher Dank an gute Leistungen ist, die ich dem Kunden über das Jahr erbracht habe.
Mein Chef, der mit meinen Kunden eigentlich nichts zu tun hat meint, wenn - dann gehören die Geschenke ins Büro der Geschäftsleitung.
Im Arbeitsvertrag ist dahingehend nichts geregelt; auch ist es ein kleiner Betrieb - es wurde nichts unterstellt; ich denke eher, er wollte uns anregen darüber nachzudenken.
Wie ist das den nun? "Darf" ich als Außendienstler grundsätzlich Geschenke annehmen, oder gibt's da Gesetze im Arbeitsschutzgesetz (oder so) die mir das untersagen? Wir sprechen nicht von vergoldeten Uhren, sondern von Kleinkruscht wie Kugelschreibern, Wein, Wandkalendern, etc.