Wird er als ausländischer Student jetzt abgeschoben?

Hallo ihr lieben,

ich brauche dringend einen Rat für einen Bekannten. Und zwar ist er hier seit 3 Jahren um sein Studium anzustreben. Er war jetzt seit 1 Jahr ( 2 Semester ) nicht mehr in der FH. Außerdem war er solange nur arbeiten bis heute. Ich habe ihm gesagt dass es wichtig ist, das er weiter studieren geht. Aber er findet das alles so schwer zu studieren und sich gleichzeitig über Wasser zu halten.

Er meinte es wäre schwieriger bei den ausländischen Studenten, da die jedes Jahr ein Visum von 8000 € bezahlen müssen und sich nebenbei sich unterhalten, sprich Miete, Nahrung usw..

Ich weiß nicht mehr weiter, denn er hat nächsten Monat einen Termin bei der Ausländerbehörde und er meinte es kann sein das es da mega Probleme geben wird, da er ja seit 1 Jahr nicht mehr studieren war und er nur gearbeitet hat. Seine Noten sind dementsprechend auch im Keller bzw er kann keine Leistungen bei der Ausländerbehörde vorweisen.

Wie sieht es jetzt für ihn aus? Kann es sein das er jetzt extramatikuliert wird von der FH oder der Ausländerbehörde? Wird er jetzt abgeschoben?

Ich habe das Gefühl, dass ich nicht alles bei ihm weiß wie seine Lage in Wirklichkeit aussieht...

Ich hoffe jemand kann mir helfen und sagen wie es ablaufen wird und ob er noch eine Chance hat hier zu bleiben oder ob es stark danach aussieht das er abgeschoben wird?

Vielen dank schonmal...

Aufenthalt, Ausländer, Student
Beschäftigung mit einem Aufenthaltstitel nach §21 Selbständige?

Ich bin Ausländer, der ein Studium an einer deutschen Hochschule abgeschlossen hat und jetzt in Deutschland freiberuflich arbeite. Ich bin manchmal auch von ein paar Arbeitgebern beauftragt, als freier Mitarbeiter sozialversicherungspflichtig zu arbeiten. Meine Einkünfte kommen im Verhältnis 70% von selbständigen Tätigkeiten und 30 % von Beschäftigung her, schätze ich ein.

Nach dem Hochschulabschluss habe ich einen Aufenthaltstitel nach AufenthG §16 Abs 4 (Arbeitplatzsuche für Absolventen einer deutschen Hochschule mit Erlaubnis jeglicher Erwerbstätigkeiten) besessen und durfte mit ihm sowohl selbständig als auch sozialversicherungspflichtig arbeiten. Nachdem dieser Aufenthaltstitel in 18 Monaten abgelaufen war, habe ich ein richtiges Arbeitsvisum gekriegt, und zwar einen Aufenthaltstitel gemäß AufenthG §21 (Selbständige). Mit diesem Aufenthaltstitel kann man aber keine Beschäftigung machen und auch nirgendwie den Umfang deren Arbeitserlaubnis auf Beschäftigung erweitern lassen. Es geht aber komischerweise umgekehrt: Mann kann mit dem Aufenthaltstitel gemäß AufenthG §18 (Beschäftigung) selbständig arbeiten, wenn man sich beim Amt ordnungsgemäß darüber meldet. Ich kann aber keinesfalls den Aufenthaltstitel §18 kriegen, weil ich überwiegend (70:30) selbständig arbeite. Die Beamtin der Ausländerbehörde hat mir geraten, meine Arbeitgeber zu bitten, den Vertrag meiner Beschäftigung in eine selbständige Tätigkeit auf Honorarbasis umzuwandeln. Falls es klappen würde, wäre es natürlich toll. Ich wollte aber zuerst versuchen, eine Lösung zu finden, ohne meine Arbeitgeber in Umstände gehen zu lassen. Wer von euch ist mit dem Aufenthaltsgesetz vertraut? Habt ihr eine gute Idee?

Selbständigkeit, Arbeitsrecht, Gesetz, Amt, Arbeitsamt, arbeitserlaubnis, Aufenthaltstitel, Ausländer, Visum

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