Hallo,
in der Wohnung über uns befindet sich eine allein erziehenden Mutter mit einer Tochter (ca. 18). Wenn die Tochter tagsüber oder vor allem Wochenends allein ist, herrscht in der Wohnung eine extreme Lautstärke.
Sowohl der eigene Gesang der Tochter, als auch die aufgedrehte Musik und der lautstarke Besuch sind auf einem Lautstärkepegel, der definitiv gegen die Hausordnung verstößt und auch generell in den Tatbestand der Ruhestörung fällt.
Normalerweise hilft es sich mit der Mutter zusammen zu setzen, da diese schlichtweg oft nicht weiß, wie laut ihrer Tochter ist. Da in der letzten Zeit besonders der Gesang so laut ist, haben wir die Tochter mit unseren Smartphones aufgenommen (also lediglich eine Audioaufnahme), um der Mutter zu demonstrieren wie laut ihrer Tochter denn ist.
Da die Mutter selbst oft merkwürdig ist würden wir gerne wissen, ob es rechtlich denn erlaubt ist, dass wir die Tochter aufgenommen haben. Die Audoaufnahme entstand in unserer Wohnung bei gekippten Fenster. Das Smartphone wurde nicht extra zum Fenster gehalten.