Mich würde mal folgendes interessieren:
Bei vielen Radio- und Fernsehsendern gibt es doch diese Scherzanrufe am
Telefon, wobei Prvatleute, oder öffentliche Anstalten, wie z.B. die
Auskunft, Firmen usw. veralbert werden.
Ich frage mich nur, ob das auch rechtens ist, wenn das dann ausgestrahlt
wird. Muss der Angerufene nicht die Austrahlung vorher genehmigen, oder gibt
es dabei irgendeine Sonderregelung, dass so etwas z.B. bei Satire o.Ä. nicht
nötig ist? Ich kann mir nämlich nicht vorstellen, dass einige Leute, die bei
solchen Anrufen veralbert werden ihre Genemigung zur Ausstrahlung geben.
Außerdem war ich bisher der Meinung, dass Anrufe generell nicht
aufgezeichnet werden dürfen, solange der gegenüber dem vorher nicht
zustimmt.
Timo2011