Angeblich gibt es in Bayern ein allgemeines Recht auf Alkohol bei der Arbeit. So habe ich es jedenfalls gehört. Jeder soll dort in der Mittagspause einen halben Liter Bier trinken dürfen, auch an Arbeitsplätzen mit hoher Unfallgefahr.
Angeblich sollen die Gewerkschaften dort sogar mal für dieses Recht gestreikt haben.
Stimmt das und in welchen Gesetzen ist es verankert, und vor allem muss das nicht fatale Folgen haben, da die Ausfallerscheinungen bei 0,3 Promille bereits so groß sein müssen, dass es zwangsläufig zu mehr Arbeitsunfällen kommen muss???
Oder Berufe, die andere schädigen können, wenn sie Fehler machen? Ärzte zum Beispiel, dürfen die auch mit 0,3 Promille operieren?
Und wie sieht das an Arbeitsplätzen mit Publikumsverkehr aus? Lehrer oder Bankangestellte mit Bierfahne, geht denn das?