(Notfall ) ich Bekomme ALG1 kann ich auch eine Wohnung Mieten?

Hallo Liebe Nette Leute, Also ich bekomme zurzeit 770€ ALG1 habe noch Anschpruch über 94 tage. Ich habe immer im Verschidenen bereichen gearbeitet.Aber nach 6 jahren hat mir nichts gebracht. Ich habe yetzt überlegt eine 2 jährige kurz (Ausbildung im bildung zentrum)zu machen ünterschtuzt von Arge. Meine sachbearbeiterin sagte das ich weiter 770€ bekommen werde wenn ich diesen Ausbildung im bildung zentrum ABC machen würde.Das will ich auch machen..

Aber Pro ist ich wohne bei meine schwager und habe ohm immer was gezahlt wenn ich gearbeitet hatte und yetzt zahle ihm nichts ich möchte gerne meine eigene wohnung haben oder mieten?

Darf ich als ALG 1 anfänger eigene wohnung haben? Wer zahlt mir das mieter ? Kaution? Meine schwager sagte mir das ich eine wohnung nehme oder er schmeiz mich raus!! Kann ich im obdachlosheim wohnen und Ausbildung machen? Muss ich? Ich habe echt probleme ich kenne hier keine bin zeit 1und halb jahre im stuttgart.. Kann mir jemand helfen..? Wie kann ich eigene wohnung haben Zahlt ARGII meine mieter oder soll ich wohngeld beantragen?bei wohngeld muss ich 3 jahre im stuttgart gelebt haben das zu beantragen :( Wo soll ich gehen und was soll ich machen wenn ich im laufe der 3 monate Ausbildung nicht beginne muss ich wieder arbeiten und nach ein jahr werde ich wieder raus geschmissen :(

Leute Hilft mir ich will Ausbildung machen und auch alleine wohnen das ich auch sicherer Arbeits platz haben kann. Bitte schnell Antworten ich bin im Notfall Situation:((

Haus, Arbeit, Finanzen, Wohnung, Miete, Geld, ALG I, ALG II, Hartz IV, Wohngeld
Eigentumswohnung überschreiben/Verkaufen an Sohn bei Bezug von SGB XII & SGB II

Hallo liebe Damen und Herren,

Ich habe ein großes Problem mit der Eigentumswohnung von meinen Eltern was kein Dauerzustand mehr ist!!
Meine Eltern Wohnen zurzeit in ihrer Eigentumswohnung und möchten auch in der Wohnung bleiben. Sie würden gerne die Wohnung mir überschreiben es sind auch noch ca. 48000,-€ Schulden offen, die ich selbstverständlich auch bei einer übernahme übernehmen würde. Ich Arbeite und habe einen sicheres Einkommen und einen Unbefristeten Arbeitsvertrag. Die Wohnung hat ein hören Wert als der Kredit, was auch das Problem mit der Überschreibung verursacht. Mein Vater bekommt Leistungen von der SGB XII und meine Mutter bekommt Leistungen von SGB II Die Sachbearbeiterin sagt das eine einfaches Überschreiben nicht möglich ist weil die ETW ein hören Wert hat, deswegen sollten meine Eltern die Eigentumswohnung verkaufen und von dem Geld die Schulden bezahlen und von dem Rest erstmals leben. Der genaue Immobilienwert soll durch einen Wertgutachten zustande kommen was wir in Auftrag geben sollen und was zusätzlich 500-1500 Euro kosten wird. Die meine Eltern nicht haben und nicht bezahlen können.

z.B Wertgutachten: 70.000€ Schulden: 48.000€ RESTBETRAG: 22.000€ Von 22.000 Euro steht jeweils die Hälfte für meine Mutter und die Hälfte für mein Vater zu. Da sie unterschiedliche Leistungen bekommen ( Gemischte Bedarfsgemeinschaft) haben sie auch wieder unterschiedliche Freibeträge. In welcher Höhe weiß ich allerdings nicht. Ich hab meine Eltern Jahrelang unterstützt damit der Kredit bezahlt werden kann und damit sie leben können, weil es von 209,40-€ nicht möglich ist. Deswegen möchte wir die ETW nicht Verkaufen. Weil viel Persönliche und Finanzielle Kraft hinter steckt.

Ich suche eine Lösung, dass ich den Kredit übernehmen kann, meine Eltern als Mieter behalte, das die Miete bezahlt wird und das der Lebensunterhalt von meinen Eltern gesichert ist. Mein Vater ist Krank und er kann nicht mehr Arbeiten.

Ich wäre über jede Lösung dankbar die mir und meinen Eltern weiterhilft. Es ist kein Dauerzustand für meine Eltern und dadurch auch nicht mehr für mich mit so wenig Geld zu leben. Ich bin verheiratet und habe meine eigenen finanziellen Sorgen. Ich bedanke mich für schnelle und hilfreiche Antworten im Voraus.

Einkommen: -Mein Vater (58 Jahre alt) bekommt Leistungen nach dem SGB XII Unterkunftskosten : 48,26€ Nebenkosten : 113,94€ Heizkosten : 47,77€ Gesamt: 245,33€. Und zusätzlich eine Rente wegen voller Erwerbsminderung in Höhe von 317,64€.

-Meine Mutter ( 54 jahre alt) bekommt Leistungen nach dem SGB II für den Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts und Bedarf für Unterkunft und Heizung insgesamt 480,43€.

-Gesamteinkommen von 1043,40€

Ausgaben:

Kredietbetrag Gesamt: 500,-€ (davon sind im November 91,80,-€ Zinsen) Telefon: 35,-€ Nebenkosten: 220,-€ Strom: 79,-€ Gesamt Ausgaben: 834,-€

Was übrig bleibt ist nicht mal 209,40-€

Immobilien, ALG II, Eigentumswohnung, SGB II, SGB XII
Status "ausbildungssuchend" ohne mein Wissen und Einverständins wieder geändert, ist das rechtens?

Werte Community, ich ersuche Rat in folgender Sachlage. Ich bin 22 und im Moment ALGII-Empfänger und zwar selbstständig, das nur am Rande. Am 4.11.2013 habe ich mich in der Agentur für Arbeit ordnungsgemäß "ausbildungssuchend" gemeldet, um weiter Kindergeld zu bekommen, und vor allem weil es tatsächlich so ist. Zu dem Zweck gab es mehrere Termine bei einer ansässigen Berufsberaterin, die mir meinen Status "ausbildungssuchend" schriftlich bestätigte, wie ich gerade sehe. Mehrere Termine und es wird klar wie mein weiterer Weg aussieht. Wir sind uns einig, ein duales Studium soll es sein und ich bekomme obendrein alle Betriebe von ihr mit, bei denen ich mich bewerben kann. Gesagt getan. Es besteht kein weiterer Bedarf an Terminen, es ist ja alles gesagt was gesagt werden kann, der Weg klar vorgezeichnet. Jetzt bei Ablauf der Bewerbungsfrist kamen die ersten Einladungen zum Vorstellungsgespräch eingeflogen. große Freude aber auch Sorge - es würde sehr teuer werden,einige Gespräch finden 500 km entfernt statt. Ich gehe also zu bereits bekannter Agentur und beantrage diesbezüglich Unterstützung bzw. Kostenübernahme. Dies ist nicht wirklich unkompliziert aber was solls. Ein ganz anderes Problem macht mir zu schaffen. Die durchaus unfreundliche Sachbearbeiterin grinst mir ins Gesicht das ich seit Februar 2014 gar nicht mehr als "ausbildungssuchend" gemeldet bin. 'Wie kann das sein?' entfährt es mir, ist mir doch bewusst wie fundamental wichtig dieser Status für den Kindergeldanspruch ist. 'Meine Berufsberaterin habe mich abgemeldet, es sei ja alles zum Abschluss gekommen' bekomme ich entgegnet. Ich falle bald aus allen Wolken und bin ratlos. Denn schließlich muss sich verkürzt folgendes Abgespielt haben: Ich habe den finalen Berufsberatungstermin (ca. Januar/Februar 2014) in dem mir alle in frage kommenden Betriebe ausgehändigt werden. Ich freue mich und tigere sofort rüber in den Jobclub und bewerbe mich auf ebendiese Betriebe. In der Zwischenzeit ändert meine Berufsberaterin ohne mein Wissen oder Einverständnis meinen Status von "ausbildungssuchend" auf "nicht ausbildungssuchend". 'Logisch' denk ich jetzt, schließlich sucht man ja natürlich keine Ausbildung mehr wenn man sich auf eine Bewirbt (Achtung Ironie im letzten Satz). Ich bin ratlos und ein wenig verzweifelt wie mit einem so umgesprungen wird. Wir reden hier mal eben locker 1500€ Kindergeld das die dann mangels Anspruch wieder haben wollen. ist das so rechtens? Was kann ich tun. Mir geht es hier vor allem um den Kindergeldanspruch. Freundliche Grüße toaskIV

Ausbildung, Recht, Agentur für Arbeit, ALG II, Berufsberatung, Hartz IV, Kindergeld, Ausbildungssuchend
Unberechtigte Sanktion vom Arbeitsmt?

Hallo liebe Community,

Ich habe folgendes Problem: Kurz nachdem ich meine Ausbildung abgeschlossen habe, hat der Betrieb dicht gemacht, seitdem bin ich Arbeitssuchend. Ich habe eine Eingliederungsvereinbarung (Hinterher ist man immer schlauer) unterschrieben und habe bis stets die letzten Monate daran gehalten. Letzten Monat hatte ich (wie immer monatlich) einen Termin zur Abgabe der Eigenbemühungen. Da ich Krank war, und dies auch gemeldet habe. Habe ich am nächsten Tag meine Krankschreibung und die Eigenbemühungen fein säuberlich in den Briefkasten des U25 Centers geworfen. Nun kam 1,5 Monate nichts, keine Termine etc. als ich vor 2 Wochen Angerufen habe, durfte ich erfahren das meine Sachbearbeiterin im Urlaub ist. Okay, hab mir also nichts weiter dabei gedacht und weiter Bewerbungen geschrieben.

Dann kam ein Brief, ich hätte eine 100% Sanktion weil ich mich nicht gemeldet habe. Zur Erinnerung: Ich habe alle Dokumente abgegeben. In dem Brief ist auch nichts dabei wo ich Widersprechen könnte und gilt ab dem 1. September.

Ich habe alle Eigenbemühungen für meine Unterlagen kopiert, und die Krankschreibung (Das Original was man selbst behält) habe ich ebenfalls eingeheftet.

Meine Sachbearbeiterin ist noch diese Woche im Urlaub und ich fühle mich grad total im stich gelassen. Ich habe keinen ansprechpartner und der neue Monat fängt bald an - und mit einer 100% Sanktion lässt es sich ja schlecht leben.

Was kann ich nun tun ? Kann meine Sachbearbeiterin die Sanktion rückgängig machen wenn ich ihr ERNEUT (!) die Unterlagen (diesmal PERSÖNLICH) überreiche ?

Im moment herrscht etwas die existenzangst, denn das was man vom Arbeitsamt bekommt ist nicht grad die Welt. Und wenn auch das wegfällt wirds ganz ganz eng.

(Und für die Moralapostel: Ich bin nicht stolz drauf auf das AA angewiesen zu sein und schreibe Monatlich VIELE (!) Bewerbungen damit ich da ganz schnell weg komme - aber bis dahin bleibt mir nichts anderes übrig.)

Liebe Grüße und Danke schonmal für die Antworten.

ALG II, Arbeitsamt, Jobcenter, Sanktion
Schätzung des Wärmeverbrauchs angedroht, obwohl ich jederzeit erreichbar bin für Ablesung. Hilfe =(

Hallo,

ich habe folgendes Problem:

Ich bin am 1. März diesen Jahres in meine neue Wohnung gezogen. Mein Vermieter ist ein großes Wohnungsunternehmen in Hannover (GBH). Im April und im Mai bekam ich jeweils einen Brief von der GBH, in denen behauptet wurde, dass die Ablesung der Wohnungszwischenzähler sowie der Austausch der Messampullen an der Heizung nicht vorgenommen werden konnte, weil ich trotz mehrmaliger Benachrichtigung nicht anwesend war. Das Problem ist: Ich bekam nie eine solche Benachrichtigung! Ich sollte mich also immer bei der Firma (ISTA) telefonisch melden, die die Ablesung und den Austausch der Messgeräte vornimmt. Ich habe dort sowohl im April als auch im Mai angerufen. Im Mai wurde mir am Telefon gesagt, dass ich innerhalb der nächsten Wochen einen Termin zugeschickt bekomme. Ich habe bis heute keinen Termin zugeschickt bekommen! In den Briefen vom April und Mai schrieb mein Vermieter auch, dass mein Wasser- und Wärmeverbrauch geschätzt werden müsste, wenn ich mich nicht umgehend mit der Firma ISTA in Verbindung setze. Dies habe ich beide Male getan, aber mir wurde nie ein Termin zugeschickt.

Ich mache mir nun langsam Sorgen, dass ich zu Unrecht hohe Kosten bezahlen muss bei der Nebenkostenabrechnung, weil der Wärmeverbrauch nur geschätzt wird. Ich habe vor Sorge heute erneut bei ISTA angerufen und dort wurde mir mitgeteilt, dass der Auftrag zum Austausch der Messampullen unter der Liegenschaftsnummer schon lange vorliegt, aber noch nicht ausgeführt wurde. Sie sagte, dass der Austausch der Messampullen schon bis Juni hätte erfolgt sein müssen. Sie beruhigte mich auch, dass noch kein Wärmeverbrauch geschätzt werden muss, da die Heizperiode seit meinem Einzug im März noch nicht da ist, weil wir es noch Sommer haben. Der Austausch der Messampullen sei aber trotzdem dringend. Die Dame erwähnte auch, dass unter der gleichen Liegenschaftsnummer noch mehrere Mieter betroffen sind, bei denen der Austausch der Messampullen bislang nicht vorgenommen wurde. Sie sagte, dass ich da nichts machen kann, sondern nur meine Hausverwaltung bzw. mein Vermieter. Sie sagte, dass sich meine Hausverwaltung bzw. mein Vermieter umgehend beim Kundencenter von ISTA melden soll und dort Druck machen soll, dass der Auftrag ausgeführt wird. Dieses komplette Gespräch teilte ich meinem Vermieter heute per E-Mail mit.

Nun mache ich mir Sorgen, dass mein Vermieter sich nicht bei ISTA meldet, da er schon damals immer schrieb, dass ICH mich bei ISTA melden soll wegen eines Termins. Was soll ich machen, wenn mein Vermieter sich nicht darum kümmert? Dann würde zu Unrecht mein Wasser- und Wärmeverbrauch GESCHÄTZT werden, obwohl ich jederzeit erreichbar bin. Müsste ich bei so einer Schätzung viel nachzahlen eurer Meinung nach oder eher wenig oder Garnichts? Ich beziehe ALG II und mache mir auch Sorgen um eine Mieterhöhung, falls durch die Schätzung eine hohe Nebenkostennachrechnung kommt. Was soll ich machen, falls sich mein Vermieter nicht bei ISTA meldet?

Recht, Mietrecht, Mieterhöhung, Vermieter, ALG II, Hartz IV, Hausverwaltung, Nebenkosten

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