Hallo.
Momentan befinde ich mich in einer beruflichen Umschulung zur Industriekauffrau. Von der Arge erhalte ich ALG 1. Dieses wurde anhand meines vorherigen Einkommens berechnet. Allerdings habe ich ca. 6 Monate vor meinem Ausscheiden aus meinem alten Beruf meine Arbeitszeit aus gesundheitlichen Gründen auf Teilzeit beschränken müssen. An diesem Teilzeitgehalt orientiert sich auch das ALG1. Die Umschulung findet aber in Vollzeit statt. Laut meiner Beraterin wird das ALG 1 nicht angepasst, sondern bleibt auf der Grundlage des Teilzeitjobs.
Da ich die Umschulung aus gesundheitlichen Gründen mache, täglich von 8.00 -16.45 Uhr in der Schule sitze und danach noch lernen, Haushalt und Kinderbetreuung unter einen Hut kriegen muss, ist es nicht möglich, nebenbei noch einen weiteren Job anzunehmen. Zudem würde mir dieser wiederum auf das ALG 1 angerechnet werden , sobald ich mehr als 160 € nebenbei verdiene.
Ich frage mich nun wirklich, wie ich die restlichen 1,5 Jahre Umschulung finanziell stemmen soll. Ist es denn wirklich so, dass das ALG 1 nicht neu berechnet wird, obwohl ich Vollzeit in die Schule gehe?