Person A (Angeklagte) wurde wegen Körperverletzung zu einem Gerichtstermin geladen.
Person A wurde in der Vergangenheit wegen mehrfachen Delikten beginnend im Jahr 1989 - 2008 jeweils zu Geldstarfen und Bewährung verurteilt.
Aus dem jahr 2006 und 2008 Schwarzarbeit Arbeitsamt
Polizeilichen Führungszeugnis 4 Vorstrafen, 2 x vom Amtsgericht
1 x AG ....und 1 x AG .....
2 davon Straßenverkehrssachen, einmal Nötigung in Tatmehrheit mit Unterschlagung (aus 1998) und einmal Unterschlagung und Gründungsschwindel aus 2001.
Person A hat saftige Geldstrafen zahlen müssen und stand definitiv bis Ende 2006 noch unter Bewährung.
Letze tat bestand aus einem Betrug aus dem Jahr 2008.
Für mich verwunderlich, wie der Richter bei der Verlesung sagte:
"Die angeklagte war zu keinem Zeitpunkt vorbelastet"
Geht das überhaupt, oder ist ein Richter verpflichtet?