Gemäß § 13 Abs. 4 NHG wird von Studierenden, die das 60. Lebensj. vollendet haben, je Sem. zusätzlich zum Semesterb. eine Studiengebühr von 800,00 Eur erhoben?

Gemäß § 13 Abs. 4 NHG wird von Studierenden, die das 60. Lebensjahr vollendet haben, je Semester zusätzlich zum Semesterbeitrag eine Studiengebühr von 800,00 EUR erhoben.

Wenn derjenige keine Arbeit hat und versucht über ein Studium in Arbeit zu kommen, weshalb tut man die Leute zusätzlich belasten. Der könnte sich natürlich auch vom Bürgergeld finanzieren und würde dann die Allgemeinheit bezahlen. So bezahlt er seinen Semesterbeitrag aber warum denjenigen zusätzlich abzocken? Dass die Allgemeinheit sein Bürgergeld bezahlt und ist es nicht Altersdiskriminierung?

Ich finde es lächerlich wenn Ältere eine Absage bekommen und die AG dürfen nicht reinschreiben dass sie ihn ablehnen wegen dem Alter. Es wäre viel ehrlicher sie würden es aufgrund seines Alters reinschreiben. Noch besser wäre allerdings wenn man weiß es gibt z.B. 15% Menschen die 60J. oder älter sind, dass die UN auch 15% von diesen Leuten einstellen müssen oder eine entsprechende Ausgleichsabgabe bezahlen müssen. Schliesslich müssen Betriebe auch eine Schwerbehindertenabgabe bezahlen wenn sie keine Behinderten einstellen. Warum macht man es also nicht auch mit Älteren so?

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