Hallo zusammen.
Kann mir bitte jemand erläutern, wo genau der Unterschied zwischen Unterhaltsvorschuss und Unterhaltsbeistandschaft besteht? Also mir ist klar, dass der Vorschuss in "Vorleistung" tritt und dann den zu zahlenden Part anmahnt.
Aber welche Partei klagt das Geld eher ein?
Oder resultiert der Unterhaltsvorschuss aus der Unterhaltsbeistandschaft?
Denn beides läuft ja übers Jugendamt.
Ich bin irgendwie verwirrt.
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