Also, vom TÜV wird das meines Wissens nach auf zwei weisen gehandhabt.

  1. Die Prüflinge sind von der Fahrschule für einen festen Termin beim TÜV angemeldet, dann ist kein Ausbildungsnachweis selber mitzubringen, der TÜV ist bereits informiert.
  2. Offene Prüfungstermine zu denen man ohne Anmeldung gehen kann. In diesem Fall ist ein Ausbildungsnachweis der Fahrschule notwendig.

Wenn Punkt zwei auf dich zutreffen sollte, würde ich in deinem Fall lieber nochmal mit einer dritten Person, wie von meinem Vorredner schon geschrieben, reden und abklären ob das wirklich so funktionieren soll wie geschildert.

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Die Platte scheint schon formatiert zu sein, da wird wohl schonmal was drauf gewesen sein.

Aber ist eigentlich auch egal. Du solltest beide auswählen können und dann auf "Löschen" gehen können.

Sobald beide gelöscht sind, sollten sie sich zu einer verbunden haben, dann einfach auswählen und auf "neu" klicken und den Anweisungen folgen. Windows erstellt dann von selber die notwendigen Partitionen (glaube drei insgesamt).

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Für die Frage ob die Führerscheinklasse ausreicht, ist nur das zGG relevant.

Also Zugfahrzeug 3,5t + Anhänger 0,75t = erlaubt
oder Zugfahrzeug + Anhänger <= 3,5t = erlaubt, so wie du beschrieben hast.

Die Anhängelast des Zugfahrzeugs ist dafür relevant, ob der Anhänger (inkl. Ladung) mit diesem gezogen werden darf (unabhängig von der Führerscheinklasse). Und das bezieht sich dann auf das tatsächliche Gewicht des Anhängers, nicht das zGG.

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Code Geass sollte in deine Kategorie passen.

Ansonsten gibts natürlich einige Revenge Anime welche man nennen könnte, allerdings klappt es mit der Rache nicht immer so ganz wie geplant, hier einige Beispiele die mir gerade einfallen:
Vinland Saga, Dororo, Yona of the Dawn, Guilty Crown

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Hier schieben alle so große Welle xD

Mach dir mal keinen Kopf. Solange du unter 9000€ im Jahr bleibst, musst du keine Steuern zahlen. Brauchst dir daher auch keine Gedanken um ein Gewerbe zu machen.

Sobald du aber drüber bist, musst du selbstverständlich die Steuern Zahlen.

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Auch wenn deine BE erloschen ist, sind die alle Fahrten zum TÜV, Zulassungsstelle oder Werkstatt, welche im direkten Zusammenhang mit dem wiedererlangen der BE stehen, gestattet. Vorraussetzung ist natürlich, dass das Fahrzeug zugelassen ist und ein gültiger Versicherungsschutz besteht.

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Ich verstehe was du meinst. Aber dir bleibt nichts anderes übrig als die PaySafeCard einzulösen oder auf ein MyPaySafe Account zu laden.

Mit einer PaySafeCard kann man nirgens eine andere PaySafeCard kaufen. Selbst wenn, könntest du mit 20€ keine andere 20€ kaufen, da bei jeder PSC Transaktion dem Verkäufer eine kleine Gebühr abgezogen wird. Somit erhält er keine 20€ mehr sondern nur noch z.B. 19,30€ und dafür würde er dir ja niemals eine 20€ karte verkaufen und ein Verlustgeschäft eingehen.

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Kommt auf die Anbindung an. Eine 2,5" Interne SSD ist meist mit SATA angeschlossen, über den aktuellen Standart von SATA III kann man meines wissens nach bis zu 600 MB/s übertragen. Natürlich kommt es dafür auch nochmal an, was für eine SSD du hast, bzw. zu was für eine Geschwindigkeit die SSD fähig ist, das ist aber meinstens bei gut 500 MB/s.

Wenn du jetzt aber eine Externe SSD hast, ist sie denke ich mal über USB verbunden. Mit USB 2.0 kannst du bis zu 40 MB/s übertragen und mit USB 3.0 300 MB/s. Solltest du also in diesem Rahmen liegen, wird eine Interne SSD einen sichtlichen geschwindigkeits unterschied zu einer Externen haben. Falls du aber eine Externe SSD welche über USB 3.1 angebunden ist, hast. Sieht das ganze etwas anders aus. USB 3.1 kann bis zu 900 MB/s übertragen. Das schafft natürlich keine herkömmliche SSD, allerdings kannst du damit die Leistung der SSD komplett ausschöpfen. Damit wirst du keinen Geschwindigkeitsunterschied zu einer Internen haben.

Bei einer Internen M.2 NVMe SSD sieht das aber ganz anders aus. Die ist, was Geschwindigkeit angeht, einen ganzen Schritt vor der normalen 2,5" SSD. Aber die gibt es auch noch nicht Extern.

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