Gartennachbar hat eine Überwachungskamera direkt auf unser Grundstück gerichtet und filmt uns. Diskussion verlief erfolglos - Wie vorgehen?

2 Antworten

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Es kommt drauf an, wie weit die Eskalation getrieben werden soll. Es kann eine Beschwerde beim Landesamt für Datenschutzaufsicht eingereicht werden. Diese verläuft meist im Sande insbesondere bei Privatpersonen.

Deutlich heftiger und auch erfolgsversprechender dürfte eine Unterlassungsklage sein. Denn selbst ohne Funktion (Attrappe) oder Aufzeichnung besteht diesbezüglich ein Unterlassungsanspruch. Sehr kostspielig dürfte es im Rahmen einer Einstweiligen Verfügung für den Unterlassungspflichtigen werden.

Eine nachbarschaftliche Alternative dürfte im Rahmen einer Mediation bestehen. Da letzlich offensichtlich Vorbehalte auch seinerseits bestehen, könnte diese auch Erfolg versprechen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

mikedresden 
Beitragsersteller
 09.09.2024, 08:55

Vielen dank, aber das Verhältnis zu diesem Mann kann wohl als zerrüttet angesehen werden, leider. Der Vorschlag mit der Einstweiligen Verfügung erscheint mir sehr gut. Ich werde das mal mit dem Anwalt besprechen. Vielen Dank.

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Hier kann zum einen Beschwerde beim zuständigen Landesdatenschutzbeauftragten deines Bundeskandes helfen. Der kann u.a. ein Bußgeld verhängen und wahrscheinlich auch die Entfernung oder Neuausrichtung anordnen. Zusätzlich habt ihr einen eigenen Unterlassungsanspruch gegen den Nachbarn, den ihr im Klagewege durchsetzen könnt. Hierfür erscheint mir ein Anwalt sinnvoll.