lieber die Ausbildung machen , wenn Du alle Prüfungen bestanden hast ist 3,1 durchschnittlich auch mit ein paar 4ern, da der Durchschnitt etwas schlechter als 3,0 ist.
ein solides Zeugnis, warum steht in Kunst eigentlich 4 - und nicht 4 .Mit der schlechten Kunstnote kann man gut leben , ist ja noch ausreichend
bis auf die 5 ganz in Ordnung , solider Durchschnitt
finde das Verhalten von Deinen Eltern unangemessen ,eine vier ist keine so schlechte Note , sonst würde ja auch nicht ausreichend auf dem Zeugnis stehen . Sind das Deine ersten 4er auf dem Zeugnis oder wie haben Deine Eltern sonst reagiert ?
Noten sind nicht alles , jeder hat andere Stärken . In diesen Fächern sollte man gute Noten (1-3) haben. in Fächer , die einen nicht so interessieren ( Religion, Geschichte , Erdkunde , Kunst ) reicht auch eine 4 . Denke auf diese Noten schaut niemand so genau bei einer Bewerbung
Mathe und Physik liegen nicht jeden , eine 4 ist ja auch immer noch ausreichend .,
Also ein Weltuntergang ist das nicht, eine 3 sieht natürlich schöner auf dem Zeugnis aus. Vielleicht kannst Du Dir ja im Internet ,Aufgaben in Mathe uhd Physik anschauen -
wünsche Dir viel Erfolg für eine 3. mach Dir nicht zuviel Stress, wenn es bei einer 4 bleibt.
das ist keinesfalls schlecht , ich denke mal Noten von 2 bis 4 , kommt aber auch darauf an, in welchen fächern du eine 4 hast ?
als schlecht würde ich 3,5 nicht bezeichnen, vor allem wenn keine 5 auf dem Zeugnis ist Mit 3er und 4er würde ich sagen durchschnittlich.
Geld leider nicht, wenn dann nur eine freiwillige Prämie . Du kannst Dir aber ein Zeugnis ausstellen lassen
In vielen Arbeitsverträgen und/oder Tarifverträgen finden sich sogenannte Ausschlussfristen, wie beispielsweise: „Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis müssen innerhalb von sechs Wochen nach Fälligkeit schriftlich geltend gemacht werden; anderenfalls sind sie verwirkt.“ Dies bedeutet, dass ein Arbeitnehmer nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses genau sechs Wochen Zeit hat, ein Arbeitszeugnis schriftlich einzufordern. Versäumt er dies innerhalb der Frist, so hat er keinen Anspruch mehr auf Ausstellung eines Zeugnisses. Wenn der ehemalige Arbeitgeber also kein Interesse daran hat, seinem ausgeschiedenen Mitarbeiter dessen Tätigkeiten zu bescheinigen, so muss er dies auch nicht tun.
Alle positiven Noten sind mit Abstufungen gut.
Note 1 sehr gut
Note 2 gut
Note 3 mittelgut
Note 4 noch gut
Noten 5 und 6 sind negativ und somit schlecht
Er zeigte Einsatzbereitschaft und Eigeninitiative und hatte auch eine gute Arbeitsauffassung. (Note: 3-4) Er zeigte Einsatzbereitschaft und Eigeninitiative und hatte auch eine gute Arbeitsauffassung. (Note: 3-4)(gratis für Sie): (Note:
1
2
)
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Herr NACHNAME identifizierte sich (in vorbildlicher Weise) mit der übernommenen Verantwortung und zeigte stets ein sehr hohes Maß an Engagement, Pflichtbewusstsein und Eigeninitiative, auch (weit) über die übliche Arbeitszeit hinaus.
3-4Leistung II: Arbeitsbefähigung / KönnenVorname Nachname hatte sich in kurzer Zeit gut in sein Aufgabengebiet eingearbeitet und in das Team integriert. (Note: 2-3) Auch bei starker Belastung behielt Herr XY die Übersicht und bewältigt seine Aufgaben in zufriedenstellender Weise. (Note: 2-3) Vorname Nachname hatte sich in kurzer Zeit gut in sein Aufgabengebiet eingearbeitet und in das Team integriert. (Note: 2-3) Auch bei starker Belastung behielt Herr XY die Übersicht und bewältigt seine Aufgaben in zufriedenstellender Weise. (Note: 2-3)Es fehlen Angaben zu: Urteilsvermögen, Organisationsgeschick
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2-3Leistung III: Fachwissen / WeiterbildungSein fachliches können entsprach in hohem Maße den gestellten Anforderungen. (Note: 2-3) Sein fachliches können entsprach in hohem Maße den gestellten Anforderungen. (Note: 2-3)Es fehlen Angaben zu: Fachwissen
Weiterbildung
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2-3Leistung IV: Arbeitsweise / ArbeitsstilEs fehlen Angaben zu: Selbstständigkeit, Effizienz, Sorgfalt
Zuverlässigkeit
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-Leistung V: Arbeitserfolg / ArbeitsergebnisseDie Qualität der Arbeitsergebnisse erfüllte in vollem Umfang die Anforderungen. (Note: 3-4) Die Qualität der Arbeitsergebnisse erfüllte in vollem Umfang die Anforderungen. (Note: 3-4)jetzt freischalten
3-4Leistung VI: Führungsleistung (nur bei Führungsaufgaben)jetzt freischalten
-Leistung VII: Leistungszusammenfassung / GesamtnoteEr zeichnete sich durch eine gute Arbeitsweise aus und erledigte seine Aufgaben zu unserer vollen Zufriedenheit. (Note: 3) Er zeichnete sich durch eine gute Arbeitsweise aus und erledigte seine Aufgaben zu unserer vollen Zufriedenheit. (Note: 3)jetzt freischalten
3VerhaltensteilNoteVerhaltenDas Verhalten gegenüber Vorgesetzten Kunden und Kollegen war verbindlich und korrekt. (siehe Auffälligkeiten unten) Das Verhalten gegenüber Vorgesetzten Kunden und Kollegen war verbindlich und %REPLACEMENT_PLACEHOLDER_korrekt%. (siehe Auffälligkeiten unten)Es fehlen Angaben zu: Partner
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-SchlussabsatzNoteSchlussabschnittWir danken Herrn XY für die geleistete Arbeit und wünschen ihm für die berufliche Zukunft alles Gute. (Note: 3-4) Wir danken Herrn XY für die geleistete Arbeit und wünschen ihm für die berufliche Zukunft alles Gute. (Note: 3-4)Es fehlen Angaben zu: Beendigungsgrund, Bedauern des Ausscheidens, Erfolgswunsch
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3-4
Hinweise:
Herr ... erledigt seine Aufgaben mit Engagement und persönlichem Einsatz während seiner gesamten Praxisphasen in unserem Unternehmen.Eigeninitiative
(gratis für Sie): (Note:
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Herr NACHNAME identifiziert sich (in vorbildlicher Weise) mit der übernommenen Verantwortung und zeigt stets ein sehr hohes Maß an Engagement, Pflichtbewusstsein und Eigeninitiative, auch (weit) über die übliche Arbeitszeit hinaus.
3-4
Leistung II: Arbeitsbefähigung / KönnenSein Denkvermögen und seine schnelle Auffassungsgabe lassen ihn auch für schwierige Probleme stets gute Lösungen finden. (Note: 2-3) Auch unter schwierigen Arbeitsbedingungen und Zeitdruck bewältigt er alle Aufgaben. (Note: 2-3)Es fehlen Angaben zu: Urteilsvermögen, Belastbarkeit, Organisationsgeschick
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2-3
Leistung III: Fachwissen / WeiterbildungHerr... eignet sich in den jeweiligen Abteilungen immer innerhalb von kürzester Zeit ein gutes Fachwissen an. (Note: 2-3) Herr... verfügt über eine gute Lernbereitschaft. (Note: 2-3)Weiterbildung
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2-3
Leistung IV: Arbeitsweise / ArbeitsstilEr arbeitet in zufriedenstellender Weise gewissenhaft und genau. (Note: 3-4) Vertrauenswürdigkeit und Zuverlässigkeit zeichnen den Arbeitsstil von Herr aus. (Note: 2-3)Es fehlen Angaben zu: Selbstständigkeit
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3-4
Leistung V: Arbeitserfolg / ArbeitsergebnisseSeine Arbeitsergebnisse sind von guter Qualität.jetzt freischalten
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Leistung VI: Führungsleistung (nur bei Führungsaufgaben)jetzt freischalten
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Leistung VII: Leistungszusammenfassung / GesamtnoteDie ihm übertragenen Aufgaben erfüllt Herr zu unserer vollen Zufriedenheit.jetzt freischalten
3
Die Noten in den Hauptfächern sind ja recht gut , vor allem die 2 in englisch und 3 in Mathe , da sollte die 4 in Chemie auf dem Zeugnis vielleicht nicht so schön aussehen , aber nicht stören . eine 4 ist ja eigentlich nicht so schlecht, sondern genügend.
die letzten Noten sind eigentlich entscheidend , leider stehe die 3/4 aber mit auf dem Zeugnis und verderben das Zeugnis optisch doch etwas , entscheidend ist aber auch der Durchschnitt
das ist vollausreichend ,Note 4+ , alles noch im grünen Bereich
Dann musst Du neben den allgemeinen Voraussetzungen (s.u.) folgende Leistungen erbracht haben, um Dich bei uns bewerben zu können:
- Mindestens 04 Punkte in den Fächern Deutsch und Mathematik
Denke andere Fächer sind wichtiger , eine 4 ist auch immer noch ausreichend , sieht maximal nicht schön auf dem Zeugnis aus .
Die beiden 5er sind leider nicht so gut , aber in Halbjahreszeugnissen wird auch oft die schlechtere Note gegeben . Ich denken auch in Mathe sollte zum Endjahr ein 4er möglich sein Ansonsten ist 3,5 eigentlich durchschnittlich und nicht schlecht , halt befriedigend bis ausreichend .
Ich würde auf alle Fälle auf dem Gymnasium bleiben
Eine Zeugnisformulierung, die "zufriedenstellende Leistungen" attestiert oder eine Aufgabenerfüllung "zu unserer Zufriedenheit" bescheinigt, bringt zum Ausdruck, daß die Leistungen nicht zufriedenstellend, sondern unterdurchschnittlich, aber noch ausreichend waren.
- LAG Hamm 19.10.1990
Laut Arbeitsgericht ist das also noch ein Ausreichend