Arbeitszeugnis fordern Dauer?

3 Antworten

In vielen Arbeitsverträgen und/oder Tarifverträgen finden sich sogenannte Ausschlussfristen, wie beispielsweise: „Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis müssen innerhalb von sechs Wochen nach Fälligkeit schriftlich geltend gemacht werden; anderenfalls sind sie verwirkt.“ Dies bedeutet, dass ein Arbeitnehmer nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses genau sechs Wochen Zeit hat, ein Arbeitszeugnis schriftlich einzufordern. Versäumt er dies innerhalb der Frist, so hat er keinen Anspruch mehr auf Ausstellung eines Zeugnisses. Wenn der ehemalige Arbeitgeber also kein Interesse daran hat, seinem ausgeschiedenen Mitarbeiter dessen Tätigkeiten zu bescheinigen, so muss er dies auch nicht tun.


zksiesge 
Beitragsersteller
 10.07.2021, 17:54

Ich hab es ja schon in meine Kündigung mit rein geschrieben, reicht das nicht ?

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user1795  10.07.2021, 17:58
@zksiesge

Müsste eigentlich reichen , aber ein qualifiziertes Zeugnis anfordern

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Das Zeugnis musst du innerhalb von sechs Wochen nach Ende des Arbeitsverhältnisses schriftlich anfordern und der Arbeitgeber hat dann ein Jahr Zeit, das Zeugnis auszustellen, sollte es allerdings üblicherweise innerhalb von vier Wochen erledigen.