Arbeitszeugnis fordern Dauer?
30.06 hatte ich letzten Arbeitstag, AG stellt sich jetzt etwas blöd und hat bei den ganzen Papieren das Zeugnis angeblich mit rein (stand in den Anlagen)
War nicht drin, die wollen mich noch etwas ärgern…gibt es eine Frist bis ich das selbst abholen muss? Hab erst Ende August Urlaub, reicht das noch oder bin ich zu spät dran ?
3 Antworten
In vielen Arbeitsverträgen und/oder Tarifverträgen finden sich sogenannte Ausschlussfristen, wie beispielsweise: „Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis müssen innerhalb von sechs Wochen nach Fälligkeit schriftlich geltend gemacht werden; anderenfalls sind sie verwirkt.“ Dies bedeutet, dass ein Arbeitnehmer nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses genau sechs Wochen Zeit hat, ein Arbeitszeugnis schriftlich einzufordern. Versäumt er dies innerhalb der Frist, so hat er keinen Anspruch mehr auf Ausstellung eines Zeugnisses. Wenn der ehemalige Arbeitgeber also kein Interesse daran hat, seinem ausgeschiedenen Mitarbeiter dessen Tätigkeiten zu bescheinigen, so muss er dies auch nicht tun.
Versäumt er dies innerhalb der Frist, so hat er keinen Anspruch mehr auf Ausstellung eines Zeugnisses.
Das ist falsch
https://www.anwalt24.de/lexikon/arbeitszeugnis_-_verjaehrung_und_verwirkung
Das Zeugnis musst du innerhalb von sechs Wochen nach Ende des Arbeitsverhältnisses schriftlich anfordern und der Arbeitgeber hat dann ein Jahr Zeit, das Zeugnis auszustellen, sollte es allerdings üblicherweise innerhalb von vier Wochen erledigen.
https://www.anwalt24.de/lexikon/arbeitszeugnis_-_verjaehrung_und_verwirkung
Unabhängig davon.
Stellt Dein Arbeitgeber Dir kein Zeugnis aus oder stellt es Dir nicht zu Verfügung, klage beim Arbeitsgericht .
I.d.R. hören bei einer Klage Arbeitgeber mit solchen Spielchen auf. Wenn nicht, wird Dir das Arbeitsgericht Deinen Ex-Arbeitgeber dazu verurteilen.
Ich hab es ja schon in meine Kündigung mit rein geschrieben, reicht das nicht ?