Hi,

das kommt ganz auf die Regelungen an deiner Hochschule an.

Es gibt immer wieder Hochschulen bzw. Fachbereiche, die bestimmte Einbandarten vorschreiben oder verbieten. Ich kenne durchaus strenge Prüfungsordnungen die vorgaben, dass das Deckblatt sichtbar sein muss, ohne dass man die Arbeit aufschlägt.

Viele Hochschulen machen zur Einbandart aber keinerlei Vorgaben. In diesem Fall kannst du Soft- oder Hardcover Bindungen nehmen, bei denen das Deckblatt erst nach dem Aufschlagen sichtbar ist.

LG Susan

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Hi,

selbstverständlich kannst du dich bewerben während du immatrikuliert bist. Du musst lediglich exmatrikuliert sein bevor du dich an der neuen Hochschule immatrikulierst.

Viel Erfolg für die Bewerbung!

Lg Susan

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Hi,

nein, dein Q3 Zeugnis ist keine HZB. Die Website sagt dazu folgendes:

Ich mache mein Abitur erst im laufenden Jahr. Kann ich mich trotzdem schon für das nächste Wintersemester (oder Sommersemester am Studienort Göttingen) bewerben und das Abiturzeugnis nachreichen?
Nein. Für die Bewerbung muss die Hochschulzugangsberechtigung zwingend vorgelegt werden. Aktuelle Abiturjahrgänge können sich daher erstmals für das darauffolgende Wintersemester bewerben.

https://www.nizza.niedersachsen.de/startseite/abteilung_4/faqs/vor_der_bewerbung/

Viel Erfolg fürs Abi!

Lg Susan

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Hi,

nein, das erneute Ablegen einer bestandenen Prüfung ist in allen mir bekannten Prüfungsordnungen ausgeschlossen. Den Wunsch kann dir dein Prof daher nicht erfüllen. Entsprechende Regelungen solltest du in der Prüfungsordnung deines Studiengangs oder in der Rahmenstudien- und Prüfungsordnung (RSPO) deiner Uni finden.

Wenn dich eine 3 so sehr belastet, dann solltest du dich durchaus kritisch damit auseinandersetzen, ob du einen guten Umgang mit Prüfungsleitungen und Selbstwert hast. Es ist verständlich, dass man sich ärgert und enttäuscht ist, wenn man trotz guter Vorbereitung mal nicht die erhoffte Note bekommt. Es ist aber keine Katastrophe und du solltest es dann für dich auch abhaken können. Ich erlebe leider viel zu viele Studierende, die dies nicht können.

Weiterhin viel Erfolg und Spaß im Studium!

LG Susan

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Hallo kleoa,

ein guter Rat, hör auf die Arbeit nach der Abgabe durchzugehen. Damit machst du dich nur verrückt, denn es wird ganz sicher nicht der einzige Fehler gewesen sein, den du entdeckst. ;)

Und nein, wegen einem Tippfehler ist noch niemand durch eine Arbeit gefallen! Auch nicht wegen 20.

LG Susan

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Hallo Nutzer,

natürlich reicht es nicht wie ewigsuzu schreibt, am Ende der Arbeit ein Quellenverzeichnis zu haben. Alle Gedanken, die nicht von dir sind müssen sich für die Leser*innen eindeutig einer Quelle zuordnen lassen.

Dafür ist es aber nicht notwendig, jeden Satz mit einem Nachweis zu versehen. Das wäre zu viel des Guten. Es reicht, wenn du immer dann eine Quellenangabe machst, wenn sich die Quelle ändert.

Oftmals wird dies am Ende eines jeden Absatzes sein. Wenn du Informationen aus unterschiedlichen Quellen in einem Satz verwendest, bedeutet dies aber auch, dass dieser einzelne Satz mehre Quellenangaben enthält. Wichtig ist wie gesagt, dass die Leser*innen immer erkennen können wo sie das zitierte Wissen nachlesen können.

Viel Erfolg beim Schreiben!

LG Susan

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Hi,

meistens sind die Ausführungen in der Bachelorarbeit deutlich umfangreicher. Ein Exposé wird ja in der Regel nach einer ersten Literatursichtung verfasst. Es ist quasi der grobe Fahrplan deiner BA. Bis zur finalen Bachelorarbeit kommt meist einiges an Literatur hinzu, vieles wird aber auch wieder als irrelevant verworfen.

Viel Erfolg für die Abschlussarbeit.

LG Susan

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Hi,

ein solches Gesetzt gibt es nicht. Wäre ja auch noch schöner, wenn man einen Arbeitgeber verlässt (egal, ob Ruhestand oder für einen neuen Job) und gezwungen werden kann dort weiter zu arbeiten.

Wenn es die Prüfungsordnung zulässt kann dein Wunschdozent weiter Prüfungsleitungen abnehmen. Nach Beendigung seiner Anstellung weiter Prüfungen abzunehmen, liegt aber allein in seinem Ermessen. Die Hochschule muss, wie Jo schon sagte, sicherstellen, dass du alle Modulprüfungen ablegen kannst. Ein Recht dies bei einem bestimmten Dozierenden zu machen, hast du nicht.

Viel Erfolg für die Prüfung!

LG Susan

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Hi,

ob dich eine ungarische Hochschulzugangsberechtigung (HZB) zur Aufnahme eines Studiums in Deutschland berechtigt, kannst du über die Datenbank Anabin herausfinden: https://anabin.kmk.org/

Die Datenbank des DAAD beruht auf den Anabin Daten und ist etwas angenehmer zu bedienen: https://www.daad.de/de/in-deutschland-studieren/voraussetzungen/zulassungsdatenbank/

LG Susan

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Hi,

nein, das widerspricht sich nicht. Die Deckelung des Rückzahlungsbetrags gibt es erst seit 2001. Wer davor Bafög bezogen hat kann ein entsprechend höheres Darlehen haben.

LG Susan

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Hi,

Nur weil Studiengänge gleich heißen, müssen sie noch lange nicht gleich aufgebaut sein. Dabei ist es aber völlig unerheblich, ob wir verschiedene Fachhochschulen oder Universitäten miteinander vergleichen.

LG Susan

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Hi,

es gibt zwar Prüfungsordnungen, die den Eingang bei der Post als fristgerechte Abgabe behandeln, in den meisten Fällen zählt jedoch der fristgerechte Eingang im Prüfungsamt.

Wenn ersteres nicht explizit in deiner Prüfungsordnung erwähnt ist, wirst du wohl oder übel entweder die Postlaufzeit mit einkalkulieren müssen, oder die Arbeit persönlich hinbringen müssen.

LG Susan

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Hi,

ein solcher Anhang macht leider überhaupt keinen Sinn. Er erhöht nicht die Qualität deiner Arbeit. Ganz im Gegenteil, wenn dieser Anhang wirklich essenzielle Werke enthält werden sich deine Prüfer*innen zu recht fragen warum diese Werke in der Arbeit nicht verwendet wurden.

Viel Erfolg für die Arbeit!

LG Susan

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Hi,

Die Altersgrenze wird damit begründet, dass an Altersgrenzen anderer kindbezogener Leistungen wie Kindergeld und Kindergeldzuschlag sowie für die Zugehörigkeit zur elterlichen Bedarfsgemeinschaft im SGB II angeknüpft wird.

Das muss man natürlich nicht überzeugend finden. ;)

LG Susan

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Du solltest in deiner Bewerbung vor allem nicht von Geheimdienst sprechen, wenn du zum Auswahlgespräch eingeladen werden willst. ;) Der BND ist ein Auslandsnachrichtendienst.

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Hi,

im Literaturverzeichnis wird jedes Werk (in alphabetischer Reihenfolge) nur einmal aufgeführt. Unabhängig davon wie oft du aus diesem zitiert hast.

Viel Erfolg für die Arbeit!

LG Susan

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Hi,

dann suchst du dir eine Quelle zu dieser Aussage. Bestenfalls eine wissenschaftliche Quelle, die auch belegt, dass diese Aussage oft getätigt wird. Es wird sich bestimmt eine Studie finden lassen, die Einstellungen zu Obdachlosigkeit untersucht.

In deinem Beispiel könnte man aber auch Zeitungsartikel als Quelle heran ziehen. Solange deine Arbeit vorrangig auf wissenschaftlichen Quellen beruht, ist das punktuell in Ordnung.

LG Susan

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Hi,

du packst alles in eine PDF: Anschreiben, Lebenslauf, Zeugnisse. In die Mail selbst schreibst du noch ein, zwei knackige Sätze und verweist auf den Anhang.

Hier gibts ausführlichere Infos dazu: https://karrierebibel.de/anschreiben-e-mail-bewerbung/

Viel Erfolg für die Bewerbung!

Lg Susan

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Hi,

man ist im Studium immer nur für das jeweilige Semester eingeschrieben. Am Ende eines jeden Semesters muss man sich dann für das kommende Semester rückmelden.

Bafög wird normalerweise für 12 Monate bewilligt. Weitere Infos und wann es abweichende Bewilligungszeiträume gibt, findest du hier: https://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/bafoeg-bewilligungszeitraum.php#relevanz

LG Susan

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