Hi,

meistens sind die Ausführungen in der Bachelorarbeit deutlich umfangreicher. Ein Exposé wird ja in der Regel nach einer ersten Literatursichtung verfasst. Es ist quasi der grobe Fahrplan deiner BA. Bis zur finalen Bachelorarbeit kommt meist einiges an Literatur hinzu, vieles wird aber auch wieder als irrelevant verworfen.

Viel Erfolg für die Abschlussarbeit.

LG Susan

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Hi,

ein solches Gesetzt gibt es nicht. Wäre ja auch noch schöner, wenn man einen Arbeitgeber verlässt (egal, ob Ruhestand oder für einen neuen Job) und gezwungen werden kann dort weiter zu arbeiten.

Wenn es die Prüfungsordnung zulässt kann dein Wunschdozent weiter Prüfungsleitungen abnehmen. Nach Beendigung seiner Anstellung weiter Prüfungen abzunehmen, liegt aber allein in seinem Ermessen. Die Hochschule muss, wie Jo schon sagte, sicherstellen, dass du alle Modulprüfungen ablegen kannst. Ein Recht dies bei einem bestimmten Dozierenden zu machen, hast du nicht.

Viel Erfolg für die Prüfung!

LG Susan

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Hi,

ob dich eine ungarische Hochschulzugangsberechtigung (HZB) zur Aufnahme eines Studiums in Deutschland berechtigt, kannst du über die Datenbank Anabin herausfinden: https://anabin.kmk.org/

Die Datenbank des DAAD beruht auf den Anabin Daten und ist etwas angenehmer zu bedienen: https://www.daad.de/de/in-deutschland-studieren/voraussetzungen/zulassungsdatenbank/

LG Susan

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Hi,

nein, das widerspricht sich nicht. Die Deckelung des Rückzahlungsbetrags gibt es erst seit 2001. Wer davor Bafög bezogen hat kann ein entsprechend höheres Darlehen haben.

LG Susan

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Hi,

Nur weil Studiengänge gleich heißen, müssen sie noch lange nicht gleich aufgebaut sein. Dabei ist es aber völlig unerheblich, ob wir verschiedene Fachhochschulen oder Universitäten miteinander vergleichen.

LG Susan

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Hi,

es gibt zwar Prüfungsordnungen, die den Eingang bei der Post als fristgerechte Abgabe behandeln, in den meisten Fällen zählt jedoch der fristgerechte Eingang im Prüfungsamt.

Wenn ersteres nicht explizit in deiner Prüfungsordnung erwähnt ist, wirst du wohl oder übel entweder die Postlaufzeit mit einkalkulieren müssen, oder die Arbeit persönlich hinbringen müssen.

LG Susan

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Hi,

ein solcher Anhang macht leider überhaupt keinen Sinn. Er erhöht nicht die Qualität deiner Arbeit. Ganz im Gegenteil, wenn dieser Anhang wirklich essenzielle Werke enthält werden sich deine Prüfer*innen zu recht fragen warum diese Werke in der Arbeit nicht verwendet wurden.

Viel Erfolg für die Arbeit!

LG Susan

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Hi,

Die Altersgrenze wird damit begründet, dass an Altersgrenzen anderer kindbezogener Leistungen wie Kindergeld und Kindergeldzuschlag sowie für die Zugehörigkeit zur elterlichen Bedarfsgemeinschaft im SGB II angeknüpft wird.

Das muss man natürlich nicht überzeugend finden. ;)

LG Susan

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Du solltest in deiner Bewerbung vor allem nicht von Geheimdienst sprechen, wenn du zum Auswahlgespräch eingeladen werden willst. ;) Der BND ist ein Auslandsnachrichtendienst.

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Hi,

im Literaturverzeichnis wird jedes Werk (in alphabetischer Reihenfolge) nur einmal aufgeführt. Unabhängig davon wie oft du aus diesem zitiert hast.

Viel Erfolg für die Arbeit!

LG Susan

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Hi,

dann suchst du dir eine Quelle zu dieser Aussage. Bestenfalls eine wissenschaftliche Quelle, die auch belegt, dass diese Aussage oft getätigt wird. Es wird sich bestimmt eine Studie finden lassen, die Einstellungen zu Obdachlosigkeit untersucht.

In deinem Beispiel könnte man aber auch Zeitungsartikel als Quelle heran ziehen. Solange deine Arbeit vorrangig auf wissenschaftlichen Quellen beruht, ist das punktuell in Ordnung.

LG Susan

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Hi,

du packst alles in eine PDF: Anschreiben, Lebenslauf, Zeugnisse. In die Mail selbst schreibst du noch ein, zwei knackige Sätze und verweist auf den Anhang.

Hier gibts ausführlichere Infos dazu: https://karrierebibel.de/anschreiben-e-mail-bewerbung/

Viel Erfolg für die Bewerbung!

Lg Susan

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Hi,

man ist im Studium immer nur für das jeweilige Semester eingeschrieben. Am Ende eines jeden Semesters muss man sich dann für das kommende Semester rückmelden.

Bafög wird normalerweise für 12 Monate bewilligt. Weitere Infos und wann es abweichende Bewilligungszeiträume gibt, findest du hier: https://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/bafoeg-bewilligungszeitraum.php#relevanz

LG Susan

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Hi,

für die maximale Seitenzahl sind die Textseiten deiner Arbeit entscheidend. Deckblatt, Inhaltsverzeichnis, Literaturverzeichnis, eventuelle weitere Verzeichnisse und Anhänge werden hierbei nicht berücksichtigt.

Fun fact: Dein Prof hat schon ein paar Arbeiten betreut und kennst sich mit wissenschaftlichen Arbeiten ganz gut aus. ;)

Viel Erfolg für die BA!

Lg Susan

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Hallo Yasin,

jede empirische Arbeit hat einen theoretischen Unterbau. Eine Forschung baut schließlich immer auf bereits bekanntem auf. Du spielt also ganz einfach mit dem Gedanken eine empirische Arbeit zu schreiben und qualitative Daten zu erheben.

Wenn du das machen willst, wunderbar, dann musst du aber natürlich auch methodisch korrekt arbeiten und dazu gehört natürlich auch eine entsprechende Datenauswertung. Für Experteninterviews bietet sich eine qualitative Inhaltsanalyse an. Für Experteninterviews würde ich zu Meuser und Nagel raten. Kuckartz oder Mayring gehen aber natürlich auch, wenn du damit schon vertraut bist.

Die zentrale Frage, die du dir stellen musst ist: Lässt sich deine Forschungsfrage mit der vorhandenen Literatur beantworten oder nicht? Wenn ja, dann schreibst du eine Literaturarbeit. Wenn dir wichtige Daten fehlen, um die Frage zu beantworten, dann musst du diese selbst erheben und schreibst eine empirische Arbeit. Ein Garant für eine schlechte Abschlussarbeit ist hingegen der Gedanke "dann mach ich noch ein Interview, um die Sache interessanter zu gestalten". ;)

Viel Erfolg für die BA!

LG Susan

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Hi,

aus deinen Einführungsveranstaltungen zu empirischer Sozialforschung ist dir sicherlich die Forschung aus den 30er Jahren von Jahoda, Lazarsfeld und Zeisel "Die Arbeitslosen von Marienthal" ein Bergriff. Zur Erinnerung: Die Studie untersucht die Folgen von Arbeitslosigkeit.

Vor einigen Jahren wurde ein Pilotprojekt in der gleichen Region durchgeführt, welches sich mit der Wirkung von Arbeitsplatzgarantie auf Langzeitarbeitslose auseinandergesetzt hat. Die Uni Wien hat das Projekt wissenschaftlich begleitet. Den Forschungsbericht findest du hier: Marienthal.reversed

Eine Hausarbeit dazu dürfte jeder Dozent lieben. ;)

LG Susan

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Hi,

nein, das geht nicht. Mit deiner Prüfungsteilnahme hast du erklärt, dass du prüfungsfähig bist. Nachträglich kannst du dies auch mit Attest (welches du nach 3 Wochen eh nicht mehr bekommst) nicht mehr revidieren.

Wenn es sich um eine akute allergische Reaktion gehandelt hat, dann hättest du dies in der Prüfung bekannt geben, die Prüfung anbrechen und unverzüglich zum Arzt gehen müssen.

LG Susan

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Hi,

die Frage ist leider so breit gestellt, dass man nicht helfen kann, ohne einen Roman zu verfassen. Ich schlage vor du informierst dich erst mal über die unterschiedlichen Möglichkeiten und stellst dann etwas konkretere Fragen, sobald du welche hast.

Die beste Adresse für Stipendien sind die Begabtenförderungswerke: https://www.bmbf.de/bmbf/de/bildung/begabtenfoerderung/die-begabtenfoerderungswerke/die-begabtenfoerderungswerke_node.html

Es gibt aber tausende von Stipendien. Eine sehr gute Infoseite findest du hier: https://www.mystipendium.de/

Ohne deinen Enthusiasmus bremsen zu wollen, aber ein FSJ alleine, hebt dich als Bewerber*in leider nicht nicht ausreichend hervor. Die Auswahlkriterien der Begabtenförderungswerke beinhalten immer sowohl Leistung (Schule und Studium) als auch soziales und politisches Engagement.

Der beste Anhaltspunkt welche Werke für dich in Frage kommen ist deine eigene politische und/oder religiöse Ausrichtung. Wie nah man den jeweiligen Parteien stehen muss, variiert allerdings sehr. Bei der Friedrich-Ebert-Stiftung (FES) ist es z.B. extrem hilfreich SPD oder Jusos Mitglied zu sein. Bei der Heinrich-Böll Stiftung sollte eine thematische Nähe zwar im eigenen Engagement erkennbar sein, eine Parteimitgliedschaft hat aber wesentlich weniger Bedeutung als bei der FES.

Viel Erfolg bei der Suche!

LG Susan

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Hi,

wenn die Entscheidung das Studium abzubrechen nicht sehr spontan gefallen ist, dann sollte es eine solche Überschneidung eigentlich nicht geben. Dein BaföG Anspruch erlischt nämlich nicht erst mit der Exmatrikulation, sondern sobald der Entschluss für den Abbruch gefallen ist.

Du musst davon ausgehen, dass das BaföG-Amt prüfen wird bis wann du dein Studium ernsthaft betrieben hast. Spätestens mit der Unterzeichnung des Ausbildungsvertrags ist dies nicht mehr der Fall.

LG Susan

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