Für ein Studium bewerben obwohl man gerade noch studiert?
Hallo,
ich studiere derzeit im 5. Semester Psychologie privat und möchte mich diesen Winter für Psychologie an einer öffentlichen Universität bewerben mit dem bapsy. Nun ist mein Problem, dass ich mich nicht exmatrikulieren möchte, bis ich eine Zusage von der öffentlichen Uni bekommen habe. Es kann ja sein dass ich nicht angenommen werde. Jemand bei der Studienberatung meinte nun, dass ich exmatrikuliert sein muss, um mich bei denen zu bewerben. Kann ich da einfach angeben dass die Exmatrikulation noch folgt? Und wenn ich angenommen werde, dann direkt exmatrikulieren lassen, bevor ich mich immatrikulieren lasse?
vielen Dank
die Bewerbungen für den Winter sind natürlich für das erste Semester dann. Also alles von neu
1 Antwort
Hi,
selbstverständlich kannst du dich bewerben während du immatrikuliert bist. Du musst lediglich exmatrikuliert sein bevor du dich an der neuen Hochschule immatrikulierst.
Viel Erfolg für die Bewerbung!
Lg Susan
Hi,
ich vermute, du hast da etwas missverstanden. Eine dermaßen falsche Antwort kann ich mir von einer Studienberatung kaum vorstellen. Wie dem auch sei, du kannst dich immer aus dem laufenden Studium für andere Studiengänge bewerben. Das Bundesland ist dafür völlig unerheblich.
Da private Hochschulen nicht in das reguläre Kapazitätsmanagement der staatlichen Hochschulen eingreifen ist es oftmals möglich parallel an einer staatlichen Hochschule und einer privaten Hochschule immatrikuliert zu sein. Dies müsstest du aber direkt von deiner Wunschhochschule in Erfahrung bringen. Es gibt hierzu keine generellen Regelungen. Wenn dem so ist, hast du gar keine Probleme mit irgendwelchen Fristen.
Ansonsten solltest du dir auch deinen aktuellen Studienvertrag mal sehr genau ansehen. Exmatrikulation und Kündigung des Vertrags sind an privaten Hochschulen nämlich i.d.R. zwei unterschiedliche Vorgänge. Die Exmatrikulation ist der formale Vorgang, mit dem dein Status als Student endet. Die Exmatrikulation bedeutet jedoch nicht automatisch, dass du von finanziellen Verpflichtungen (z. B. Studiengebühren) befreit bist. Hierfür sind die entsprechenden Kündigungsfristen einzuhalten. Es sollte aber kein Problem sein, die vor Ende der Vertragslaufzeit auf Antrag zu exmatrikulieren. Die genauen Regelungen wirst du deinen Studiendokumenten entnehmen müssen. Verträge an privaten Hochschulen variieren erheblich.
LG Susan
Meine Hochschule hat eine 3 Monatige Kündigungsfrist. Denkst du, ich kann das alles gleichzeitig machen oder sollte ich mich 2,5 Monate vor den Veröffentlichungen der zu und absagen sicherheitshalber exmatrikulieren lassen und dann ( falls keine Zusagen kommen) schnell den Vorgang abbrechen ? Das ist alles sehr kompliziert.
eine Kommilitonin meinte, dass die Unis nicht 3 Monate warten werden und die Zusage zurück nehmen können
Und aus welchem Bundesland hast du deine Erfahrungen mit dieser Antwort ? Die studienberatung der Uni hat mich dann wohl falsch beraten..?Ich bin aus Hessen