Scheidung,Auszug, Unterhalt?

6 Antworten

Unterhaltszahlungen sind ja immer nach Leistungsfähigkeit der Zahlungspflichtigen zu betrachten und da gibt es auch Selbstbehalte (analog zu Pfändungsfreibeträgen in der Regel, aber durchaus auch mal höher, je nachdem worum es geht).

Wenn er ein Haus hat, was er schon vor der Eheschließung erworben hat wird das wohl nicht "versilbert" werden müssen, es kann aber bei der Zugewinngemeinschaft durchaus sein, dass du an einer Wertsteigerung partizipierst (ums genau zu nehmen an der Wertsteigerung von Beginn bis zum Ende der Ehe). Das hängt halt von eventuellen güterrechtlichen Vereinbarungen zwischen Euch ab (z.B. ob ihr Gütertrennung oder Zugewinngemeinschaft vereinbart habt und und und).

Grundsätzlich bedeutet Wohneigentum aber nicht automatisch weniger Kosten, denn auch für das Eigentum fallen ja - teils sogar erhebliche - Kosten an, sei es für Versicherungen, Grundsteuer, werterhaltende oder notwendige Reparaturen (ist die Heizung defekt ruft der Mieter halt beim Vermieter an, der Eigentümer bestellt auf seine Kosten den Handwerker) und dergleichen. Nebenkosten sind ja ggf. auch höher als bei einer Mietwohnung.

Bei Euren recht nah aneinanderliegenden Einkommenshöhen dürfte - mal ausgehend davon dass Kinder nicht noch eine Rolle spielen - Unterhalt wohl durchaus nicht zu zahlen sein.
Es wäre dir allerdings zuzumuten, deine Teilzeitbeschäftigung - wenn es dafür keine in der Gesundheit oder anderen Verpflichtungen begründeten Umstände gibt - zu erweitern und künftig in Vollzeit zu arbeiten um dich nicht selbst vom Unterhalt des Ex-Partners abhängig zu machen bzw. eine entsprechende Abhängigkeit zu beenden ODER ABER AUCH um leistungsfähig für Unterhalt zu werden.

Lass dich auf jeden Fall von einem Anwalt für Familienrecht (such dir einen Fachanwalt) beraten. Aber nach einem Jahr Ehe dürften weder großartige Versorgungsausgleiche zu regeln sein noch großartige Verteilung von Zugewinn während der Ehe. Trennungsunterhalt könnte allerdings ein Thema werden, nachehelicher dann schon eher weniger bei der kurzen Ehe.

Sortiere dich, nimm dir einen Anwalt und bringe deine Situation auf Kurs, ggf. auch durch anpassung der Erwerbssituation, denn mit deinem Verdienst krebst du ja schon nah an der Bürgergeld-Grenze (er übrigens auch).


12ladyDense 
Beitragsersteller
 07.06.2024, 05:01

Ich möchte mich nicht von ihm abhängig machen, ich kann aufgrund gesundheitlicher Probleme nicht mehr als Teilzeit arbeiten zur Zeit.

LordofDark1981  07.06.2024, 11:50
@12ladyDense

Ehrt dich, wenn du das so siehst und deswegen auf Augenhöhe agierst und nicht alles forderst, was du vielleicht bekommen könntest. Wenn aus medizinischer Sicht da nicht mehr als Teilzeit geht ist das ja ein Grund, der auch anerkannt werden kann. Schau nur, dass du's im Zweifel mit mehr als einer Aussage belegen kannst, dass das so ist. Also am Besten irgendwie einen Nachweis über Erwerbsminderung oder irgendwas vom Medizinmann des Vertrauens.

ich das psychisch nicht 1 Jahr kann da zu bleiben, ich könnte das auch nicht mit dem provokanten Verhalten seiner Eltern mir gegenüber..obwohl es mir zustehen würde

Bitte was ist los? Was soll dir zustehen?

Nun meine Frage muss ich ihm Unterhalt zahlen ?

Eher unwahrscheinlich, zumindest bei deinem jetzigen Einkommen.

Da er Rentner ist ?

Mit 30?


12ladyDense 
Beitragsersteller
 07.06.2024, 18:03

Ja kann mal eben passieren durch einen Unfall.

Auch wenn ein Anwalt kostet. Nimm dir einen.

Sonst zieht er dich über den Tisch

Normal muss derjenige, der mehr Einkommen hat dem anderen Unterhalt zahlen. Und Rente und Mieteinnahmen gelten in dem Fall auch als Einkommen. Selbst Miete die aufgrund von Eigentum nicht gezahlt werden muss (weil man selbst drin wohnt) könnte eventuell als Einnahmequellen gelten.


LordofDark1981  07.06.2024, 05:00

Naja,. Eigentum und die damit verbundene Ersparnis von Mietkosten als Einkommen zu sehen ist relativ. Erstens spart man meistens gar nicht so viel, weil Eigentum ja erstmal schuldenfrei sein muss, damit man relativ gesehen weniger zahlt (vorher hat man ja eine - durchaus sogar über dem Mietspiegel für vergleichbare Objekte liegende - Kreditrate) und selbst dann braucht es anrechenbare Rückstellungen für Reparaturen - der Mieter ruft eben bei einer defekten Heizung den Vermieter an, der Eigentümer auf eigene Kosten den Handwerker, die Grundbesitzabgaben sind auch nicht zu vernachlässigen und auch andere Kosten, die eben sonst anteiliger Bestandteil der Nebenkosten sind fallen für den Eigentümer ja in voller Höhe unmittelbar an. Ob dann noch eine Ersparnis vorliegt ist fraglich und selbst wenn das der Fall ist ist diese oft gegen die vorgenannten Rückstellungen zu rechnen, weil man ja immer von größeren - nicht versicherbaren - Reparaturmaßnahmen zum Werterhaltn rechnen muss, wenn eben Schäden nicht durch Unwetter sondern durch Abnutzung auftreten. Also mit Eigentum spart man da in der Regel gar nichts, auch wenn man natürlich in eigenes Vermögen investiert anstatt mit einer Miete in fremdes Vermögen zu zahlen.

Spannend ist eher ein Wertzuwachs während der Ehezeit, aber bei einem Jahr ist dieser wohl eher zu vernachlässigen und kann bei negativer Wertentwicklung aufgrund fallender Immobilienpreise sogar Nachschußpflichten bedeuten, wenn sich das Vermögen während der Ehe verringert hat. Zugewinnausgleich bedeutet ja schlimmstenfalls auch "negativen Zugewinn" ausgleichen zu müssen.

Wenn Du weniger Einkommen hast als Dein Mann, musst du ihm keinen Unterhalt zahlen. Sondern umgekehrt er an Dich.

Wichtig: Wenn er in einem Wohneigentum wohnt, dann wird zu seinem Einkommen noch der Wohnwert (Mietwert) seines Hauses hinzuaddiert. Müsste man also für seine Immobilie z.B. 500,- Euro als Miete zahlen, dann ist sein Gesamteinkommen bereits bei 1.900,- Euro und er müsste Dir 425,- Euro Unterhalt zahlen.