Papiere bzw. Zweitschrift beantragen für ein Mofa?

1 Antwort

Wenn selbst das Kraftfahrtbundesamt keinen Eigentumsnachweis für die Erteilung einer vollwertigen Zweitschrift für ein DDR-Fahrzeug benötigt, dann benötigt ein kleines Zulassungsbehördchen auch keinen Eigentumsnachweis für eine Bestätigung, dass das Fahrzeug nicht zur Fahnung ausgeschrieben ist.

Eine Möglichkeit wäre, den Antrag schriftlich zu stellen, dann muss die Behörde in ihrem Ablehnungsbescheid begründen, auf welche Rechtsgrundlage sie ihre Forderung stützt.

Eine eidesstattliche Erklärung über den Verlust scheidet aus, da du bei der Behörde bereits angegeben hast, keine Papiere erhalten zu haben.