Kann man 3 Monate vor dem erreichen den 16 Lebensjahres L besitzen?

3 Antworten

Nein, das ist ausgeschlossen. Die Fahrerlaubnisverordnung sieht für die Klasse L keine Ausnahmen vom Mindestalter vor.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – seit 2000 in der Fahrerlaubnisbehörde in Berlin tätig

Ausnahmen vom Mindestalter sind grundsätzlich möglich, wenn es einen unabweisbaren Grund gibt und in einer MPU unter Beweis gestellt wird, dass man bereits die nötige Reife besitzt.

Nur mit Sondergenehmigung und die zu beantragen dauert ewig