Umsatzsteuerpflicht bei Garagenvermietung?

3 Antworten

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Die Vermietung einer einzelnen Garage fällt unter die Vermögensverwaltung, sofern nicht besondere andere Leistungen dazukommen. Bei einer Wohnung wären das hotelmäßige Leistungen. Bei einer Garage kann ich mir nichts passendes vorstellen, einen Reparaturservice vielleicht ;-)

Wird nur eigenes Vermögen verwaltet, muss dies nicht beim Gewerbeamt angezeigt werden.

Der Begriff des Unternehmens im umsatzsteuerlichen Sinne ist nun aber gänzlich losgelöst vom Begriff des Gewerbebetriebs. Oder anders und deutlicher: jeder Gewerbebetrieb ist ein umsatzsteuerliches Unternehmen, aber nicht jedes umsatzsteuerliche Unternehmen ist ein Gewerbebetrieb.

Ja, die Vermietung einer Garage macht Dich zu einem Unternehmer im Sinne des UStG. Dies wäre ebenso der Fall, würdest Du eine Wohnung zur Dauermiete, mit oder ohne zugehörige Garage vermieten. Nur wäre diese Vermietung ustfrei.

Da Dein Gesamtumsatz im Sinne des § 19 Abs. 3 die Grenze von 22.000 wohl kaum erreichen wird, kannst Du schlicht und einfach die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. Du musst halt trotzdem eine USt-Jahreserklärung abgeben, wo die erforderlichen Werte für die Vermietungsumsätze unter § 19 deklariert werden.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Diplom-Finanzwirt, Betriebsprüfer seit >20J.

Timmm374 
Beitragsersteller
 28.07.2024, 20:06

Aber wenn ich die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen möchte, muss ich dafür ja auch ein Gewerbe anmelden?

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kegus  28.07.2024, 20:07
@Timmm374

Nein, weil das eine mit dem anderen nichts zu tun hat. § 19 UStG setzt keinen Gewerbebetrieb voraus.

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kegus  28.07.2024, 20:12
@Timmm374

Wenn Du alles ganz richtig machen willst, füllst Du den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung für Einzelunternehmen aus, gibst dort bei den Einkünften die entsprechenden Einkünfte Vermietung und Verpachtung an und setzt das Kreuz bei der Kleinunternehmerregelung. Falls Du aktuell nicht schon zu den sonstigen Steuerpflichtigen gehörst, also nur Lohn/Gehalt beziehst. Dann bekommst Du nämlich direkt eine neue Steuernummer.

Vermutlich wird es aber auch reichen, wenn das alles einfach in der nächsten Jahreserklärung angegeben wird. Frag gerne auch bei Deinem zuständigen FA nach.

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Timmm374 
Beitragsersteller
 28.07.2024, 20:14
@kegus

Okay, also mache ich als Privatperson von der Kleinunternehmerregelung gebrauch, wenn ich dich richtig verstanden habe. Wie ist das, wenn man schon ein Kleingewerbe hat, mit dem man annähernd 22k Umsatz p.a. macht (was aber nichts mit der Vermietung von Garagen zutun hat)? Kann ich dann trotzdem ein paar Garagen vermieten und muss darauf keine Umsatzsteuer zahlen und kein Gewerbe dafür anmelden?

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kegus  28.07.2024, 20:21
@Timmm374

Vor der Würdigung kommt immer der Sachverhalt, deshalb ist es sehr von Vorteil, wenn man einen vollständigen Sachverhalt präsentiert bekommt. ^^

Noch einmal:

Okay, also mache ich als Privatperson von der Kleinunternehmerregelung gebrauch

Nein, das tust Du nicht, denn im Sinne des UStG bist Du Unternehmer - auch mit einer reinen Vermietung.

Wie ist das, wenn man schon ein Kleingewerbe hat, mit dem man annähernd 22k Umsatz p.a. macht

Erstens gibt es kein Kleingewerbe. Es gibt einen Gewerbebetrieb (Ertragsteuern) und es gibt die Kleinunternehmerregelung (UStG). Das eine kann mit dem anderen etwas zu tun haben, muss aber nicht.

Du kannst mehrere Gewerbebetriebe, freiberufliche Tätigkeiten, Vermietungen, LaFo etc. haben, aber immer nur ein einziges Unternehmen im Sinne der USt, bezogen auf die Rechtsform. Will heißen, als Einzelunternehmer gehört alles, was Du selbständig und nachhaltig tust, zu dem einen einzigen Unternehmen im Sinne des UStG. Wenn Du also einen Gewerbebetrieb hast und dort die KU-Regelung gerade noch in Anspruch nehmen kannst und nun kommen weitere Umsätze hinzu wie z. B. die ustpflichtige Vermietung, die in Summe über die Grenze des § 19 kommen - dann bist Du aus der KU-Regelung raus und zwar für alle Deine Umsätze.

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Timmm374 
Beitragsersteller
 28.07.2024, 22:19
@kegus

Okay, ich glaube ich habe es jetzt verstanden, vielen Dank!

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Timmm374 
Beitragsersteller
 29.07.2024, 21:25
@kegus

Weißt du vielleicht noch, ob das Finanzamt einen Unterschied zwischen Garagen auf städischem Pachtland und richtigen Eigentumsgaragen macht? Also wenn es um die Vermietung dieser Garagen geht...

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Wenn man eine Garage unabhängig von Wohnraum vermietet, muss man auf die Miete ja Umsatzsteuer zahlen.

Ja

Bedeutet das, dass man dafür ein Kleingewerbe anmelden muss (auch wenn man nur eine einzige Garage vermietet)?

Nein, denn die Vermietung stellt ja grundsätzlich erstmal kein Gewerbe da

Denn als Privatperson kann man ja keine Umsatzsteuer zahlen oder?

Soweit richtig.

Kurze Mitteilung ans FA sollte hier jedoch reichen, da du vermutlich nicht über die 22.000€ p.a. kommst wäre die Kleinunternehmerregelung für dich interessant und es würde keine USt anfallen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit einigen Jahren mache ich "irgendwas mit Steuern"

Du musst keine Mwst zahlen, aber die Einnahmen beim Steuerausgleich angeben und somit Einkommenssteuer bezahlen.

Werbungskosten absetzen nicht vergessen


Timmm374 
Beitragsersteller
 28.07.2024, 20:18

Aber laut § 4 Nr. 12 Satz 2 UStG ist die Vermietung von Garagen nicht mehr umsatzsteuerbefreit. Wieso muss ich trotzdem keine Umsatzsteuer zahlen?

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anTTraXX  28.07.2024, 20:01

Nicht mal in Österreich macht man mit VuV Einkünften den Steuerausgleich.

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