AfA Pc?
Hallo,
nehmen wir an ich kaufe einen Laptop.
Dieser Laptop kostet 3.000, - €.
Ich zahle ihn in 10 Monats raten ab also a 300€.
Wie setzt man den steuerlich ab?
Die AfA bricht ja das Zufluss und Abfluss Prinzip.
Und durch die neue Regelung können Pcs auch sofort (50% berufl. Nutzung ohne Nachweis) abgesetzt werden.
Aber wenn die Ratenzahlung zwei Veranlagungszeiträume betrifft und die Zahlung erst im nächsten Jahr fertig ist. In welcher Höhe setzt man den Pc denn ab? Bzw. Wie?
2 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/user/anTTraXX/1709827570161_nmmslarge__0_0_600_600_4fee819298c8c930db80f1e6a5281d67.png?v=1709827570000)
nehmen wir an ich kaufe einen Laptop.
Ok
Ich zahle ihn in 10 Monats raten ab also a 300€.
Steuerlich unerheblich, denn das wäre ein Darlehen.
Wie setzt man den steuerlich ab?
Wie man einen PC nunmal absetzt
- Nutzungsdauer 3 Jahre
- Über 1
- Im Jahr der Anschaffung
Was du machst kannste dir aussuchen.
Die AfA bricht ja das Zufluss und Abfluss Prinzip.
Joo
Und durch die neue Regelung können Pcs auch sofort (50% berufl. Nutzung ohne Nachweis) abgesetzt werden.
Das ist keine neue Regelung, Da BFH Urteil gibt es schon was länger.
Aber wenn die Ratenzahlung zwei Veranlagungszeiträume betrifft und die Zahlung erst im nächsten Jahr fertig ist. In welcher Höhe setzt man den Pc denn ab? Bzw. Wie
Steuerlich unerheblich.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/anTTraXX/1709827570161_nmmslarge__0_0_600_600_4fee819298c8c930db80f1e6a5281d67.png?v=1709827570000)
Kurzer Exkurs: Darlehen auf die auswirken würde, würden so manche Vermieter ganz schön durchdrehen
![](https://images.gutefrage.net/media/user/kegus/1463430630365_nmmslarge__82_36_648_648_d74723fae3cf5697f774380b2d85f78b.jpg?v=1463430632000)
Die Art der Bezahlung wirkt sich nicht auf die AfA aus. AfA ist vorzunehmen, sobald das Wirtschaftsgut angeschafft oder hergestellt ist.
Die Nutzungsdauer für Hardware wurde auf 1 Jahr reduziert, allerdings gilt immer noch die zeitanteilige Abschreibung. Wenn Du ihn also im Mai 24 angeschafft hast, dann schreibst Du dieses Jahr 8/12 ab und nächstes Jahr 4/12.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/7_nmmslarge.png?v=1438863662000)
> sobald das Wirtschaftsgut angeschafft
darin liegt wohl die Unklarheit für den Fragesteller. Für mich übrigens auch, für den Fall, dass das Wirtschaftsgut bis zur vollständigen Bezahlung unter erweitertem Eigentumsvorbehalt steht.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/kegus/1463430630365_nmmslarge__82_36_648_648_d74723fae3cf5697f774380b2d85f78b.jpg?v=1463430632000)
Nach R 7.4 Abs. 1 Satz 2 EStR ist ein WG im Zeitpunkt seiner Lieferung angeschafft. Nun ist der Rechtsbegriff "Lieferung" hier nicht näher definiert, ich würde hilfsweise die umsatzsteuerliche Definition heranziehen, wonach auf die Verschaffung der Verfügungsmacht abgestellt wird. Zum Eigentumsvorbehalt: Hat sich der Verkäufer einer beweglichen Sache das Eigentum bis zur Zahlung des Kaufpreises vorbehalten, so ist im Zweifel anzunehmen, dass das Eigentum unter der aufschiebenden Bedingung vollständiger Zahlung des Kaufpreises übertragen wird (§ 449 Abs. 1 BGB). Die Vereinbarung des Eigentumsvorbehalts hat lediglich Sicherungsfunktion. Substanz, Wert und Ertrag sind bereits auf den Erwerber übergegangen. Der Kauf unter Eigentumsvorbehalt führt daher bereits zur Lieferung (Abschn. 3.1 Abs. 3 Satz 4 UStAE; BFH Urteil vom 16.4.1997, XI R 87/96, BStBl II 1997, 585 unter II.1).
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/7_nmmslarge.png?v=1438863662000)
Danke für die Erläuterung. Betraf mich bisher nicht, mangels Ratenzahlung.
Er darf ihn auch faktisch sofort abschreiben. Siehe BMF-Schreiben vom 22.02.2022 (BStBl I S. 187) - IV C 3 – S 2190/21/10002 :025 – 2022/0186479 Rz. 1.4: