Hallo, brauche Euere Hilfe! Wir mußten leider einem Kleingärtner die Mitgliedschaft und das Pachtverhältnis fristlos kündigen. Jetzt hat uns jemand darauf hingewiesen, das er eine Entschädigung erhalten müßte für das auf dem Pachtland befindliche Besitz, wie Laube, Gerätschaften, usw.. Welches Gesetz regelt dies? Danke. Mfg