Anscheinswaffe strafbar zu besitzen?

3 Antworten

Wie immer bei Rechtsfragen:

"Es kommt darauf an, ob..."

In diesem Fall handelt es sich um eine Softair mit einer Energie unter 0,5J. Somit zählt sie aus Sicht des Waffengesetzes als Spielzeug, dh es gibt keine Altersgrenze für Erwerb und Besitz.

Es gibt jedoch eine freiwillige Selbstverpflichtung der Händler, dass Käufer mindestens 14 Jahre alt sein müssen.

Auf Grund der Ähnlichkeit mit einer echten Waffe zählt dieses Spielzeug allerdings als sogenannte Anscheinswaffe, somit ist gemäß §42a WaffG das "Führen" der Waffe in der Öffentlichkeit als Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld bis zu 10.000€ geahndet werden kann.

"Führen" bedeutet in diesem Zusammenhang, den Gegenstand zugriffsbereit zu halten - im Gegensatz zum "transportieren", was entladen und in einem verschlossenen Behältnis (mit Schloß und Schlüssel) bedeutet.

Wichtig in diesem Zusammenhang ist auch der Begriff des "befriedeten Besitztums": Das bedeutet nicht nur, dass Dritte keinen Zugang zum Gelände haben dürfen, sondern auch, dass keine Geschosse das Gelände verlassen können. Somit fällt auch der Garten meistens aus.

Eine komplett andere Rechtslage gilt bei Softairs über 0,5J. Diese gelten als erlaubnisfreie Waffen, dh der Erwerb und Besitz ist nur Erwachsenen gestattet. Das Führverbot gilt aber gleichfalls.

Du darfst nur draußen damit nicht rumlaufen. In dein eigenen Haus kannst machen was du willst. Wenn man es nicht besitzen dürfte dann wär es nicht auf Amazon für 30€ zu kaufen.

So wie es da steht:

Besitz kein Problem!

Woher ich das weiß:Hobby – Seit Jahrzehnten mit Waffen zu tun, NRA Member, Sportschütze