Ich glaube, dass in Deutschland diese Verwaltungsgesetze ähnlich aufgebaut sind. Vermutlich liegt es an der eigentlichen Reihenfolge der Verwaltungsakte.

Zuerst schreibt der Gesetzgeber vor was wie verwaltet werden soll und mit welchen Konsequenzen die Bürger zu rechnen haben, wenn sie sich nicht daran halten.

Das führt dann irgendwann dazu, dass Strafen ausgesprochen werden, auch diese Strafen muss man "verwalten" und rechtssicher gestalten. Dabei hat der Staat Rechte und der betroffene Bürger auch, wie es in Demokratien sein sollte.

Das Verwaltungsrecht wird also so aufgebaut sein, dass es in einer logischen Reihenfolge diese Akte behandelt.

Was mich ein bischen entsetzt ist Ihr schlechtes Deutsch in der Fragestellung.

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Aufgabe eines Schornsteinfegers ist es auch zu schauen, ob Feuerstätten zu den Räumen passen, in denen sie stehen (sollen). Eine Leistung von 11 KW bedeutet, dass der Ofen locker 100 - 150 m² beheizen könnte. Ist das Wohnzimmer so groß?

Wenn nicht, dürfte der da nicht hin. Dazu betrachtet man auch die Gesamtdimension des Hauses und stellt die Leistung der eigentlichen Hausheizung gegenüber.

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Hier hat auch schon ein gokopopo geantwortet und einen Link mitgeschickt. Geh da mal drauf und schau dir unter .... alle Artikelinfos ... die Seite an mit Angaben zur BImSchV Sufe 1 und 2. Es kann sein, dass dein zuständiger Schornsteinfegermeister darauf Wert legt und dein E-Bay Kleinanzeigen Ofen hat diese Angaben leider nicht.

Ich denke mal, dass der ca. 15 Jahre alt ist und da brauchte keiner diese Angaben.

Frag bei Fa. Caminos nach, ob die dir einen derartigen Nachweis für den "15" Jahre alten Ofen zukommen lassen können und generell, bevor du irgendeinen Ofen irgendwo anschließt, informiere zuerst deinen zuständigen Schornsteinfeger, der entscheidet alles Weitere.

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Es gilt ab 1.1.2022 eine veränderte 1. BImSchV, die sich mit den sog. Ableitbedingungen von Rauchgasen beschäftigt, hier

https://www.tga-fachplaner.de/normen-und-verordnungen/regelwerk-1-bimschv-hoehere-schornsteine-bei-festbrennstoffen-ab-2022 ist der vollständige Link.

Dazu wurde § 19 „Ableitung für Abgase“ in der 1. BImSchV neu gefasst. Absatz 1 regelt die Errichtung nach dem 31. Dezember 2021:

  

(1) Bei einer Feuerungsanlage für feste Brennstoffe, die nach dem 31. Dezember 2021 errichtet wird, ist der Schornstein so auszuführen, dass die Austrittsöffnung des Schornsteins

1. firstnah angeordnet ist und

2. den First um mindestens 40 Zentimeter überragt.

Firstnah angeordnet ist die Austrittsöffnung eines Schornsteins, wenn

1. ihr horizontaler Abstand vom First kleiner ist als ihr horizontaler Abstand von der Traufe und

2. ihr vertikaler Abstand vom First größer ist als ihr horizontaler Abstand vom First.

Bei einer Dachneigung von weniger als 20 Grad ist die Höhe der Austrittsöffnung gemäß Satz 1 Nummer 2 auf einen fiktiven Dachfirst zu beziehen, dessen Höhe unter Zugrundelegung einer Dachneigung von 20 Grad zu berechnen ist. Von den Anforderungen nach den Sätzen 1 bis 3 darf nur abgewichen werden, wenn die Höhe der Austrittsöffnung für das Einzelgebäude nach Abschnitt 6.2.1 der Richtlinie VDI 3781 Blatt 4 (Ausgabe Juli 2017) bestimmt worden ist.

Der Schornstein ist so auszuführen, dass die Austrittsöffnung des Schornsteins bei einer Gesamtwärmeleistung der Feuerungsanlage

1. bis 50 Kilowatt in einem Umkreis von 15 Metern die Oberkanten der Lüftungsöffnungen, Fenster und Türen um mindestens 1 Meter überragt,

2. von mehr als 50 bis 100 Kilowatt in einem Umkreis von 17 Metern die Oberkanten der Lüftungsöffnungen, Fenster und Türen um mindestens 2 Meter überragt,

3. von mehr als 100 bis 150 Kilowatt in einem Umkreis von 19 Metern die Oberkanten der Lüftungsöffnungen, Fenster und Türen um mindestens 3 Meter überragt,

4. von mehr als 150 bis 200 Kilowatt in einem Umkreis von 21 Metern die Oberkanten der Lüftungsöffnungen, Fenster und Türen um mindestens 3 Meter überragt oder

5. von mehr als 200 Kilowatt die Oberkanten der Lüftungsöffnungen, Fenster und Türen in demjenigen Umkreis um diejenigen Mindesthöhen überragt, die in Tabelle 3 auf Seite 32 der Richtlinie VDI 3781 Blatt 4 (Ausgabe Juli 2017) vorgegeben sind.

Können mit der Ausführung des Schornsteins nach den Sätzen 1 bis 5 schädliche Umwelteinwirkungen nicht verhindert werden, muss der Schornstein gemäß der Richtlinie VDI 3781 Blatt 4 (Ausgabe Juli 2017) unter Berücksichtigung der vorgelagerten Bebauung und der Hanglage ausgeführt werden. Bei der Errichtung von Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe in einem Gebäude, das vor dem 1. Januar 2022 errichtet wurde oder für das vor dem 1. Januar 2022 eine Baugenehmigung erteilt worden ist, ist Absatz 2 anzuwenden, wenn die Anforderungen der Sätze 1 bis 6 im Einzelfall unverhältnismäßig sind.

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Eternit ist ein Produktname und dieses Produkt enthält Asbest.

Diese Platten dürften 30 - 40 Jahre alt sein und sind außen angebracht und natürlich verwittert. Sie setzen andauernd Asbestfasern frei.

Ich würde versuchen diese durch Anstreichen mit mehreren Schichten Farbe zu erhalten, denn sobald man sie entfernt ist es Sondermüll, den nur Fachfirmen entsorgen dürfen. Da müssen Schutzfolien um diese Platten rum und dann dürfen sie nur auf bestimmten Deponien abgegeben werden und das kostet...

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Das Schornsteinfegerwesen funktioniert nach folgendem Muster.

Der zuständige Schornsteinfeger legt in 7 Jahren 2x per Feuerstättenbescheid fest, welche Arbeiten in welchem Zeitfenster durchzuführen sind. Dazu muss er dann auch in die entsprechenden Wohnungen, um z.B. Mess- und Überprüfungsarbeiten an den Gasetagenheizungen durchzuführen oder er muss an die Schornsteinsohlen ran, um zu überprüfen ob die Schornsteine frei sind.

Diese besagten Feuerstättenbescheide erhält die Hausverwaltung bzw. der Eigentümer der Wohnung oder des Hauses und der oder die(se) beauftragt(en) den zuständigen Schornsteinfegermeister mit den erforderlichen Arbeiten oder irgendeinen anderen Schornsteinfeger. Wie sich der Schornsteinfeger dann ankündigt, obliegt ihm selbst. Ich glaube eine Woche vorher ist der engste Ankündigungszeitraum.

Er muss es aber auch so machen, dass man als betroffener Mieter das auch weiß und sich entsprechend einrichten kann.

Sie sind sicherlich nicht einzigster "Arbeiter" in Ihrem Haus und müssen dafür Sorge tragen, dass der Schornsteinfeger nicht umsonst zu Ihnen kommt. Er kann sich über das ortliche Amt / Bauamt / Wohnungsaufsicht Zutritt zur Wohnung verschaffen, notfalls diese sogar aufbrechen lassen, wenn Sie stur genug sind.

Das alles kostet Sie Gebühren.

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Na gut, wenn der Schornstein definitiv unbenutzt ist, ist das vielleicht ein Lösung. Dabei ist zu bedenken, dass die Abluft aus dem Klimagerät auch extrem feuchtigkeitsgesättigt ist, solange sie warm ist, alles gut.

Vielleicht ist der Schornstein sogar wirklich frei bis über Dach, nur auf dem Weg dahin kült die Abluft jeden Meter um bis zu 10° C ab, also nach 3 - 5 Metern ist sie eventuell schon 30° K kühler und dann tritt irgendwann die Feuchtigkeit aus und geht ins Mauerwerk über und ein bis dahin "intakter" Schornstein wird zum Feuchtigkeitspender. Viel Freude.

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Du meinst wahrscheinlich Asbest. Dieses Zeug ist keine Pest (Aspest).

Solange du daran nicht rumsägst oder bohrst, es also nicht zerstörst, ist es ungefährlich, na gut, fast ungefährlich.

Dieses schwärzliche Zeug ist eine Art Teerpappe, würde ich sagen und nahezu ungefährlich. Diese weißlichen Bahnen könnten tatsächlich Faserzement mit Asbestanteil sein. Das Zeug nicht kaputt machen, sonst könntest du Fasern davon einatmen und das wäre nicht gut.

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Das ist so eine Frage, die wieder mal zeigt, wie unterschwellig die meisten "Deutschen" Werbung konsumieren. Auf Amazon und Co. läuft eh kaum Werbung und wenn ich dann schon mal im "normalen" Fernsehen lande, sehe ich die grinsenden und fröhlichen Erwachsenen und Kinder mit dunkler Haut gar nicht bewußt.

Mir ist das auch schon aufgefallen und aufgefallen ist mir auch, dass diese Art Werbung häufig synchronisiert ist. M.E. schalten diese Art Werbung große Konzerne, die dann weltweit senden und die Sprache dem jeweiligen Sendeland anpassen.

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Mehr "Bumms" haben Kohlebriketts. Allerdings sollte man vor dem Probieren in der Bedienungsanleitung des Ofens nachsehen, mit was dieser Ofen beheizt werden kann. Manchmal ist ein Feuerraum nämlich nicht dafür geeignet Kohle oder Koks oder Steinkohle zu verbrennen, Holz eigentlich immer.

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Das würde ich sein lassen, denn die Rohre, durch die vorher Wasser durchfloß, sind m.E. so konstruiert, dass sie kaputt gehen, wenn man diese Rohre Hitze aussetzt und nichts ist zum Abkühlen da.

Gefährlich.

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40 cm halte ich für übertrieben. 10 cm Abstand müßten reichen, am besten kontaktieren Sie Ihren zuständigen Schornsteinfeger.

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.........Hm, wir haben mehrere, teilweise auch relativ neue, Heizthermen in unseren Mehrfamilienhäusern......

Wow, mehrere Mehrfamilienhäuser.

Sie müßten für Ihre mehreren Mehrfamilienhäuser auch mehrere Feuerstättenbescheide vorliegen haben, die darüber Auskunft geben, wie oft welche Feuerstätten in den Häusern gemessen und überprüft werden müssen. Es gilt Einspruchsfristen zu beachten.

Brennwertheizungen sind alle 2 - 3 Jahre dran, Niedertemperaturheizungen jedes Jahr (lt. KÜO). Sie können die Schornsteinfegerkosten verhandeln, denn es gibt keine vorgeschriebenen Preise mehr. Nur noch Feuerstättenschauen (in 7 Jahren 2x) und Bescheinigungen haben Gebührengrundlagen.

Aber das wissen Sie ja alles, eigentlich.

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Falls an dem Schornstein ein Ofen angeschlossen ist, würde ich dann heizen. Den Rauch mag er bestimmt nicht und fliegt dann weg.

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So etwas kann man aus der Ferne nicht klären, da muss der zuständige Schornsteinfeger bestellt werden, der sich das vor Ort ansieht. Fest steht jedenfalls, dass ein Schornstein ein selbstständiges Bauwerk ist, der mit Statik innerhalb eines Gebäudes nichts zu tun haben sollte.

Er ist zwar oft mit anderem Mauerwerk verzahnt, manchmal findet man auch Deckenbalken in Schornsteinen oder andere Träger. Oft ist es dann so, dass zusätzliches Mauerwerk am Schornstein tragende Qualitäten hat. Aber wie gesagt, dass läßt sich am PC nicht klären. Leider.

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Welches Bild haben Sie von einem Schornsteinfeger? ....glücklich machen....

Aufgabe des Schornsteinfegers ist es nun mal, Brandschutz zu gewährleisten. Wie soll man die ganzen Örtlichkeiten von der Computertastatur aus bewerten? Da muss es einen Ortstermin geben und da muss der zuständige Schornsteinfeger Bescheinigungen ausstellen, in denen er festlegt, was wie gemacht werden muss.

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Das ist alles recht kompliziert. Wer um alles in der Welt kommt auf die Idee Einwegezigarettenpuffbarsqualm zu verkaufen und wer kauft so etwas?

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