Ich glaube, dass in Deutschland diese Verwaltungsgesetze ähnlich aufgebaut sind. Vermutlich liegt es an der eigentlichen Reihenfolge der Verwaltungsakte.

Zuerst schreibt der Gesetzgeber vor was wie verwaltet werden soll und mit welchen Konsequenzen die Bürger zu rechnen haben, wenn sie sich nicht daran halten.

Das führt dann irgendwann dazu, dass Strafen ausgesprochen werden, auch diese Strafen muss man "verwalten" und rechtssicher gestalten. Dabei hat der Staat Rechte und der betroffene Bürger auch, wie es in Demokratien sein sollte.

Das Verwaltungsrecht wird also so aufgebaut sein, dass es in einer logischen Reihenfolge diese Akte behandelt.

Was mich ein bischen entsetzt ist Ihr schlechtes Deutsch in der Fragestellung.

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Aufgabe eines Schornsteinfegers ist es auch zu schauen, ob Feuerstätten zu den Räumen passen, in denen sie stehen (sollen). Eine Leistung von 11 KW bedeutet, dass der Ofen locker 100 - 150 m² beheizen könnte. Ist das Wohnzimmer so groß?

Wenn nicht, dürfte der da nicht hin. Dazu betrachtet man auch die Gesamtdimension des Hauses und stellt die Leistung der eigentlichen Hausheizung gegenüber.

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Es gilt ab 1.1.2022 eine veränderte 1. BImSchV, die sich mit den sog. Ableitbedingungen von Rauchgasen beschäftigt, hier

https://www.tga-fachplaner.de/normen-und-verordnungen/regelwerk-1-bimschv-hoehere-schornsteine-bei-festbrennstoffen-ab-2022 ist der vollständige Link.

Dazu wurde § 19 „Ableitung für Abgase“ in der 1. BImSchV neu gefasst. Absatz 1 regelt die Errichtung nach dem 31. Dezember 2021:

  

(1) Bei einer Feuerungsanlage für feste Brennstoffe, die nach dem 31. Dezember 2021 errichtet wird, ist der Schornstein so auszuführen, dass die Austrittsöffnung des Schornsteins

1. firstnah angeordnet ist und

2. den First um mindestens 40 Zentimeter überragt.

Firstnah angeordnet ist die Austrittsöffnung eines Schornsteins, wenn

1. ihr horizontaler Abstand vom First kleiner ist als ihr horizontaler Abstand von der Traufe und

2. ihr vertikaler Abstand vom First größer ist als ihr horizontaler Abstand vom First.

Bei einer Dachneigung von weniger als 20 Grad ist die Höhe der Austrittsöffnung gemäß Satz 1 Nummer 2 auf einen fiktiven Dachfirst zu beziehen, dessen Höhe unter Zugrundelegung einer Dachneigung von 20 Grad zu berechnen ist. Von den Anforderungen nach den Sätzen 1 bis 3 darf nur abgewichen werden, wenn die Höhe der Austrittsöffnung für das Einzelgebäude nach Abschnitt 6.2.1 der Richtlinie VDI 3781 Blatt 4 (Ausgabe Juli 2017) bestimmt worden ist.

Der Schornstein ist so auszuführen, dass die Austrittsöffnung des Schornsteins bei einer Gesamtwärmeleistung der Feuerungsanlage

1. bis 50 Kilowatt in einem Umkreis von 15 Metern die Oberkanten der Lüftungsöffnungen, Fenster und Türen um mindestens 1 Meter überragt,

2. von mehr als 50 bis 100 Kilowatt in einem Umkreis von 17 Metern die Oberkanten der Lüftungsöffnungen, Fenster und Türen um mindestens 2 Meter überragt,

3. von mehr als 100 bis 150 Kilowatt in einem Umkreis von 19 Metern die Oberkanten der Lüftungsöffnungen, Fenster und Türen um mindestens 3 Meter überragt,

4. von mehr als 150 bis 200 Kilowatt in einem Umkreis von 21 Metern die Oberkanten der Lüftungsöffnungen, Fenster und Türen um mindestens 3 Meter überragt oder

5. von mehr als 200 Kilowatt die Oberkanten der Lüftungsöffnungen, Fenster und Türen in demjenigen Umkreis um diejenigen Mindesthöhen überragt, die in Tabelle 3 auf Seite 32 der Richtlinie VDI 3781 Blatt 4 (Ausgabe Juli 2017) vorgegeben sind.

Können mit der Ausführung des Schornsteins nach den Sätzen 1 bis 5 schädliche Umwelteinwirkungen nicht verhindert werden, muss der Schornstein gemäß der Richtlinie VDI 3781 Blatt 4 (Ausgabe Juli 2017) unter Berücksichtigung der vorgelagerten Bebauung und der Hanglage ausgeführt werden. Bei der Errichtung von Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe in einem Gebäude, das vor dem 1. Januar 2022 errichtet wurde oder für das vor dem 1. Januar 2022 eine Baugenehmigung erteilt worden ist, ist Absatz 2 anzuwenden, wenn die Anforderungen der Sätze 1 bis 6 im Einzelfall unverhältnismäßig sind.

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Eternit ist ein Produktname und dieses Produkt enthält Asbest.

Diese Platten dürften 30 - 40 Jahre alt sein und sind außen angebracht und natürlich verwittert. Sie setzen andauernd Asbestfasern frei.

Ich würde versuchen diese durch Anstreichen mit mehreren Schichten Farbe zu erhalten, denn sobald man sie entfernt ist es Sondermüll, den nur Fachfirmen entsorgen dürfen. Da müssen Schutzfolien um diese Platten rum und dann dürfen sie nur auf bestimmten Deponien abgegeben werden und das kostet...

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Das Schornsteinfegerwesen funktioniert nach folgendem Muster.

Der zuständige Schornsteinfeger legt in 7 Jahren 2x per Feuerstättenbescheid fest, welche Arbeiten in welchem Zeitfenster durchzuführen sind. Dazu muss er dann auch in die entsprechenden Wohnungen, um z.B. Mess- und Überprüfungsarbeiten an den Gasetagenheizungen durchzuführen oder er muss an die Schornsteinsohlen ran, um zu überprüfen ob die Schornsteine frei sind.

Diese besagten Feuerstättenbescheide erhält die Hausverwaltung bzw. der Eigentümer der Wohnung oder des Hauses und der oder die(se) beauftragt(en) den zuständigen Schornsteinfegermeister mit den erforderlichen Arbeiten oder irgendeinen anderen Schornsteinfeger. Wie sich der Schornsteinfeger dann ankündigt, obliegt ihm selbst. Ich glaube eine Woche vorher ist der engste Ankündigungszeitraum.

Er muss es aber auch so machen, dass man als betroffener Mieter das auch weiß und sich entsprechend einrichten kann.

Sie sind sicherlich nicht einzigster "Arbeiter" in Ihrem Haus und müssen dafür Sorge tragen, dass der Schornsteinfeger nicht umsonst zu Ihnen kommt. Er kann sich über das ortliche Amt / Bauamt / Wohnungsaufsicht Zutritt zur Wohnung verschaffen, notfalls diese sogar aufbrechen lassen, wenn Sie stur genug sind.

Das alles kostet Sie Gebühren.

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Na gut, wenn der Schornstein definitiv unbenutzt ist, ist das vielleicht ein Lösung. Dabei ist zu bedenken, dass die Abluft aus dem Klimagerät auch extrem feuchtigkeitsgesättigt ist, solange sie warm ist, alles gut.

Vielleicht ist der Schornstein sogar wirklich frei bis über Dach, nur auf dem Weg dahin kült die Abluft jeden Meter um bis zu 10° C ab, also nach 3 - 5 Metern ist sie eventuell schon 30° K kühler und dann tritt irgendwann die Feuchtigkeit aus und geht ins Mauerwerk über und ein bis dahin "intakter" Schornstein wird zum Feuchtigkeitspender. Viel Freude.

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Du meinst wahrscheinlich Asbest. Dieses Zeug ist keine Pest (Aspest).

Solange du daran nicht rumsägst oder bohrst, es also nicht zerstörst, ist es ungefährlich, na gut, fast ungefährlich.

Dieses schwärzliche Zeug ist eine Art Teerpappe, würde ich sagen und nahezu ungefährlich. Diese weißlichen Bahnen könnten tatsächlich Faserzement mit Asbestanteil sein. Das Zeug nicht kaputt machen, sonst könntest du Fasern davon einatmen und das wäre nicht gut.

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Das ist so eine Frage, die wieder mal zeigt, wie unterschwellig die meisten "Deutschen" Werbung konsumieren. Auf Amazon und Co. läuft eh kaum Werbung und wenn ich dann schon mal im "normalen" Fernsehen lande, sehe ich die grinsenden und fröhlichen Erwachsenen und Kinder mit dunkler Haut gar nicht bewußt.

Mir ist das auch schon aufgefallen und aufgefallen ist mir auch, dass diese Art Werbung häufig synchronisiert ist. M.E. schalten diese Art Werbung große Konzerne, die dann weltweit senden und die Sprache dem jeweiligen Sendeland anpassen.

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Mehr "Bumms" haben Kohlebriketts. Allerdings sollte man vor dem Probieren in der Bedienungsanleitung des Ofens nachsehen, mit was dieser Ofen beheizt werden kann. Manchmal ist ein Feuerraum nämlich nicht dafür geeignet Kohle oder Koks oder Steinkohle zu verbrennen, Holz eigentlich immer.

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Das würde ich sein lassen, denn die Rohre, durch die vorher Wasser durchfloß, sind m.E. so konstruiert, dass sie kaputt gehen, wenn man diese Rohre Hitze aussetzt und nichts ist zum Abkühlen da.

Gefährlich.

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Welches Bild haben Sie von einem Schornsteinfeger? ....glücklich machen....

Aufgabe des Schornsteinfegers ist es nun mal, Brandschutz zu gewährleisten. Wie soll man die ganzen Örtlichkeiten von der Computertastatur aus bewerten? Da muss es einen Ortstermin geben und da muss der zuständige Schornsteinfeger Bescheinigungen ausstellen, in denen er festlegt, was wie gemacht werden muss.

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Bevor ich jetzt hier schreibe, habe ich im Internet nachgelesen, was es alles für Rauchwarnmelder gibt. Was die kosten und was die können.

Ich selbst verbaue und warte Rauchwarnmelder der Fa. Hekatron, die ich aber nicht vernetze. Also jeder Melder einzeln überwacht einen Teil der Wohnung.

Hekatron baut diese Melder inzwischen so, dass sie quasi unterscheiden können, ob der detektierte Rauch nur kurzzeitig vorhanden ist oder ob es immer mehr Rauch wird. Erst bei Anzeichen von zunehmender Rauchkonzentration, löst der Alarm aus.

Also kann man sich auch mal eine Zigarette anzünden oder es kann auch mal ein Ofen qualmen. Genau definieren, wie viel Rauch ab wann den Alarm auslöst, kann ich nicht. Ich vertraue aber den angewendeten Prüfkriterien.

Hier https://www.vergleich.org/rauchmelder/ können aktuelle Testergebnisse eingesehen werden.

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Irgendwann wird der Wasserdruck der Heizung sagen...hey hier stimmt was nicht...und dann geht die Heizung auf Störung.

Versucht bitte eine Heizungsfirma zu finden, die sich das ansieht und lasst euch erklären, wie man wie viel Wasser nachfüllt.

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Hier sind wohl nicht die Antworten dabei, die du erwartet hast?

Ein zuständiger Schornsteinfegermeister kann im Rahmen seiner "hoheitlichen" Tätigkeiten deine Wohnung betreten ohne dass du da bist.

Da ist aber vorher ein ellenlanger Schriftwechsel erforderlich, den dein Vermieter mit dem Bauamt, Landratsamt oder was auch immer führen muss, wenn es darum geht Zutritt zu Räumlichkeiten zu erlangen. Der zuständige Schornsteinfeger muss belegen, warum er da rein will und da können schon Gründe gefunden werden.

Gerade bei der Erstüberprüfung neuer Heizungen. Es spielt keine primäre Rolle wo die Heizungen sind, sondern wo die Abgase dieser Heizungen "hingehen".

Außerdem musst du dir vorhalten lassen recht sorglos mit deiner Mietsache umzugehen, man macht Türen und Fenster zu, wenn man seine Wohnung verläßt.

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Es ist eigentlich ein Wunder, dass nicht wesentlich mehr Menschen sterben, weil ihnen jegliches Grundwissen fehlt und sie sich Gebrauchsanweisungen nicht durchlesen. Es funktioniert ncht alles wie eine App oder ein IPhone.

Nicht Alles erklärt sich von selbst. Aber hier hat man manchmal das Gefühl, dass die hier vertretenen Experten, nicht mal richtig schreiben können. Nein, kein Gefühl, es ist leider eine Tatsache.

Das ist aber ein allgemeines Übel. Selbst Nachrichtensender rechergieren nicht richtig und dann stirbt schon mal jemand an einer CO² Vergiftung. Das ist Quatsch. Er ist an einer CO Vergiftung gestorben. Hat denn keiner in Chemie aufgepasst?

CO ist nicht unbedingt immer unten in einem Raum. Durch Thermik driftet es auch nach oben, also oben in einem Raum ist auch Gefahr.

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Rohr aus Wand und fertig - nein. Es gibt für jede Heizungsart-Feuerstättenart jeweils passende Schornsteine, die müssen nach verschiedenen Aufbauvorschriften errichtet werden und die dann entstehenden Schornsteinmündungen müssen Abstände zu Nebengebäuden haben.

Wir leben in Deutschland und sind zugepflastert mit Vorschriften. Das heißt, dass Sie zuerst zum zuständigen Schornsteinfeger müssen und der sagt Ihnen, was zu tun ist und ob das mit der Sauna überhaupt geht.

Das ist eigentlich Grundwissen.

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Das ist fast so, als würde man fragen ... hey ihr da an den bildschirmen dieser welt ich habe ein haus und ich will das beheizen mit einem ofen und der muss abstand zu Möbeln haben, mindestens 1m...

Alle, die das lesen, sind jetzt vollgestopft mit Vermutungen und könnten seitenlang andere Vermutungen anstellen und helfen würde keine.

Wo wohnst du, was verstehst du unter Ofen, wieviel soll beheizt werden, soll auch Warmwasser gemacht werden, was hast du für einen Schornstein zur Verfügung, wie weit sind Nachbargebäude weg, wie hoch sind diese und und und.

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Diese Regelung mit den 15m betrifft Neuerrichtungen von Schornsteinen, nach dem 22. März 2010, da erblickte die Erste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen - 1. BImSchV) das Licht dieser deutschen Welt.

Bei Gesetzen ist das so, dass sie ab einem bestimmten Tag gelten und nicht, dass alles was vorher gebaut wurde jetzt abgerissen und oder verändert werden muss.

Es heißt in dieser 1. BImSchV ... § 19 Ableitbedingungen für Abgase

Die Austrittsöffnung von Schornsteinen bei Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe, die ab dem 22. März 2010 errichtet oder wesentlich geändert werden, müssen

  1. bei Dachneigungen

a) bis einschließlich 20 Grad den First um mindestens 40 Zentimeter überragen oder von der Dachfläche mindestens 1 Meter entfernt sein,

  1. b) von mehr als 20 Grad den First um mindestens 40 Zentimeter überragen oder einen horizontalen Abstand von der Dachfläche von mindestens 2 Meter und 30 Zentimeter haben.
  2. bei Feuerungsanlagen mit einer Gesamtwärmeleistung bis 50 Kilowatt in einem Umkreis von 15 Metern die Oberkanten von Lüftungsöffnungen, Fenstern oder Türen um mindestens 1 Meter überragen; der Umkreis vergrößert sich um 2 Meter je weitere angefangene 50 Kilowatt bis auf höchstens 40 Meter.
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Gestern oder vorgestern habe ich hier schon mal Beiträge gelesen zu dem Thema, dass jemand seine Heizung auf "Festbrennstoffe" umbauen wollte.

Es hat jemand geantwortet, dass er strikt davon abrät, weil das mit Holz heizen zwar in gewisser Hinsicht umweltbewußt ist, aber die Feinstaubproblematik damit nicht geklärt wird. Es geht darum, dass diese neuen Feuerstätten zwar die aktuell vom Gesetzgeber in der "neuen" 1. BImSchV geforderten Grenzwerte, einhalten, aber in der Praxis die Grenzwerte weit überschreiten.

Das wurde schon mehrfach von anderen Messstellen bestätigt, aber trotzdem favorisiert der Gesetzgeber weiterhin "Öfen" die mit Holz beheizt werden.

Will sagen, man kann noch so viel tolle Abgaswerte auf Prüfständen ermitteln, der jeweilige Endnutzer heizt aber anders und schon stimmt nichts mehr und schon qualmt es überall und stinkt überall und der Ärger der Nachbarn ist groß.

In meiner Berufspraxis versuche ich bei der Erstüberprüfung von neuen "Öfen" diese anzuheizen und simuliere dann schlechtes Verbrennen. Der Kunde erfährt dadurch, dass er schon viel falsch machen kann und er sieht wie der Rauch aussehen müßte, wenn er "richtig" heizt. Meisten hilft es.

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Mal ein paar Worte zu Luftbefeuchtern. Es herrscht ja die Ansicht, dass Luft in Räumen mit Heizkörpern, trockener ist, als wenn man mit einem Ofen heizen würde.

Das ist eigentlich Quatsch und diese hübschen keramischen Luftbefeuchter sorgen nur dafür, dass die Luft feuchter wird als erforderlich und dass diese feuchte Luft an kalten Stellen im jeweiligen Zimmer kondensiert und dort dann für Schimmelbildung sorgt. So.

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