Nasendusche. Nasendusche. Nasendusche. Und ich weiß nicht, ob ich es schon erwähnt habe, aber: Nasendusche.

Das gilt sogar für gesunden Nasen. Nasenpflege mit Nasendusche und Nasenölen. Letztere nicht ganz billig, aber riechen sehr schön, enthalten Zetrus- und Orangenöle, Vitamin A und E für die Schleimhäute, die häufig vertrocknet sind wegen der heutigen trockenen Raumklimata. Nicht Meerwassersprays zur bloßen Befeuchtung und so 'n Zeugs, die trocknen ebenso schnell weg, wie alles andere Wasser in den Schleimhäuten. Stattdessen richtig mit Nasensalben (wie Bepanthen), die fettig sind und die Schleimhäute vor Austrocknung schützen können, so dass die Wundheilung ihre Arbeit machen kann. Okklusionspflaster zum Verschließen der Nase und Aufrechterhaltung eines feuchten Wundklimas, das die Heilung begünstig, wären auch gut, aber vermutlich nicht angenehm. Kann man aber ebenfalls nach Nasen-OPs einsetzen (statt der verdammten Tamponaden).

Nasensalben anwenden: Nicht kleckern, sondern klotzen! Richtig rein in die Nase damit und verflüssigen lassen, dann hochziehen in die Nebenhöhlen. Sie enthalten in der Regel Dexpanthenol. Das pflegt und hilft ebenfalls bei der Heilung ( https://de.wikipedia.org/wiki/Dexpanthenol ).

Das sind generelle Tipps für jedermann, der Probleme mit der Nase hat. Richtige Nasenpflege geht jeden an, denn wir vernachlässigen das Riechorgan in einer Weise meist ein Leben lang, dass man sich über verstopfte, vertrocknete Nasen, obstruktive Schlafapnoe, verkrümmte Scheidewände und Schlimmeres kaum mehr kam wundern darf.

Doch nun zu deinem spezielleren "Ozäna"-Problem (auch Ozaena).

Vermutlich stinkt es nach Ammoniak. Vielleicht noch nicht faulig, wie bei der echten Stinknase, wie sie heißt. Aber zumindest muffig und später nach Ammoniak. Aasig, könnte man auch sagen. Der Ammoniakgeruch entsteht immer dann, wenn Bakterien Eiweiß zersetzen.

Dein Arzt hat vermutlich sogenannte "resorbierbare Tamponaden" in die Nase eingebracht. Das sind sich selbst zersetzende Tamponaden, die widerlicher kaum sein können. Hatte ich auch. Nach einer Polypen-OP. Mein eigener Arzt hatte mir nichts darüber gesagt. Erst als ich damit zurück in die Klink bin, da er auslandsabwesend war, und mir dort ein junger, dynamischer Assistenzarzt sagte, dass es das gibt, und was es ist, mein Arzt das vermutlich auch verwendet habe, manche verwenden es, andere lehnen es ab, wegen der Bakteriengefahr, lernte ich nicht nur darüber, sondern war auch wieder einigermaßen beruhigt.

Der Grund, weshalb ich überhaupt ins KH zurückging, war, dass ich eine Nacht zuvor etwas aus der Nase geschnäuzt hatte, da hätte ich ... kotzen ... können. Der Arzt sagte, ja, das sieht ein bisschen aus, als ob man sein Gehirn ausgeschnaubt hätte. Tiefrotschwarz und von einer Konsistenz, die ich hier nicht weiter beschreiben will. Danach war der muffige Geruch aber erstmal weg. Nur kurz, leider. Als er wiederkam, dachte ich, was ist, wenn du noch mehr von diesem Zeug in den Nasenhöhlen hast? Wo kam das überhaupt so plötzlich her? Die Nase war kurz zuvor beim Schnäuzen sauber gewesen. Und zehn Minuten später dachte ich, ein Alien sei aus der Nase gekrochen!

Resorbierbare Tamponade. Frage deinen Arzt. Nicht den Apotheker! Auch noch zwei Wochen danach kamen bei mir Reste dieser widerlich stinkenden, von Bakterien zersetzten Tamponade beim Ausschnäuzen aus der Nase. Mit Hilfe der Nasendusche, die der Assistenzarzt mir dringend empfahl, mir eine zu besorgen und sie mehrmals am Tag zu benutzen für die nächsten zwei Wochen.

Prof. Dr. med. Rainer Weber

Arzt für HNO-Heilkunde | Allergologe | Nebenhöhlen-Op

Nach etwa 10 Tagen täglich mehrmals die Nase mit isotonischer Salzlösung spülen (muss 0,9%-haltig sein, darf nicht mehr, aber darf auch nicht weniger sein, also NIE mit klarem Wasser versuchen!) konnte ich bald wieder normal atmen, wie es vor der OP seit Jahren nicht mehr ging.

Dazu nach jeder Spülung das kortikoidhaltige Spray in die jetzt freie Nase hoch in die operierten Nasennebenhöhlen gezogen, wie es davor ebenfalls nie ging, damit die entfernten Polypen nicht so leicht neu entstehen. Dann ein dexpantenolhaltiges Spray hinterher zu besseren Befeuchtung (ich nehme gemäß meinem HNO-Arzt LipoNasal, leider kein Rezept dafür), da kortikoidhaltige Sprays auch austrocknen, dann das vorbeschriebene Nasenöl, wie vom Assistenzarzt empfohlen, Sprays wie LipoNasal seien, nun ja, eben keine Öle, wie er sagte, und dann die Nase versiegelt mit Nasensalbe, wie er es mir in der Klinik gezeigt hatte: Großzügig in die Nase damit, bis sie nachgerade verstopft ist von der Salbe. Warten, dass die Salbe sich etwas verflüssigt, hochziehen. Fertig.

Zumindest einmal vor dem Schlafengehen sollte man das machen. Der Klinikarzt sagte jedoch, mehrmals am Tag. Dann entließ er mich mit den besten Wünschen und versicherte, dass alles in Ordnung sei. Ein Antibiotikum etc. sei nicht erforderlich, damit wäre er vorsichtig, denn solange man keine erhöhte Temperatur hat, sind auch nicht entzündliche Bakterien am Werk. Aber es sind die anderen, die die Tamponaden in Nasen-Poopoo zersetzen... ekelhaft.

Und sind diese Tamponaden einmal vollständig "resorbiert", sollte es auch mit dem Gestank in der Nase ein Ende haben. Wenn du ihn noch selbst riechen kannst, ist es ja noch gut. Echte Stinknasen nehmen den eigenen Nasengestank meist gar nicht wahr. Nur das Umfeld. Dann wird der Gestank meist mit Mundgeruch verwechselt. Er kommt aber aus der Nase darüber, nicht von den Zähnen oder der Zunge oder aus dem Hals.

Nasen-OPs sind der Horror. Nicht die OPs per se, aber die Art und Weise der immer gleichen Nachbehandlung: Nasen mit Tamponaden ausgestopft und Schlafentzug. Die Tamponaden und die derartig zugeschwollene, blockierte Nase (die sich dadurch schützt vom Eindringen von Bakterien), der fehlende erholsame Schlaf... eine Tortur. Aber sie ist es am Ende wert.

Mancher könnte sich die Folter ersparen durch rechtzeitige, regelmäßige Nasenpflege. Die Pflege der Schleimhäute und der wichtigen Flimmerhaare in der Nase, die bei manchem nur noch verkümmert vorhanden sind, ist essenziell. Sonst hat auch irgendwann das Bronchialsystem etwas davon und wird hyperreagibel oder Schlimmeres, weil Leute nachts mit offenem Mund schlafen und nur noch trockene Luft in die Lungen gelangt. Für 6 bis 8 Stunden am tag, stelle man sich mal vor. Das ist nicht gesund, kann es nicht sein. Weitere Schädigungen der oberen Atemwege sind die Folge. Und wer schonmal Panikattacken erlebt hat, die aus dem Nichts auftauchten, wegen Atemnot, die faktisch nicht vorhanden ist, weiß wovon ich rede. Die Amygdala im Gehirn, ein etwa 500 Millionen Jahre alter Teil des Gehirns, versteht keine Sprache, der kann man nicht gut zureden, die kennt nur Angriff, Flucht oder Agonie als Bewältigungsstrategie bei Todesangst, etwa weil der Patient immer wieder Naherstickungserlebnissen ausgesetzt war, oft ohne einen Zusammenhang mit seiner Nase herstellen zu können, die blockiert ist und es nachts zu Atemaussetzern oder sekundenlangen Atemstillständen kommt.

Ich hoffe, das alles hilft dir als Anregung und Inspiration weiter. Es ersetzt aber nicht, deinen Arzt nach all dem zu fragen, denn ich bin keiner. Oder einen Arzt, es muss ja nicht deiner sein. Bei mir war es auch ein anderer, als der eigentliche Operateur. Und selbst wenn ich sagen würde, ich sei Arzt, könntest du es nicht überprüfen. Aber was du alles überprüfen kannst, ist das, was ich dir geschrieben haben. Und prüfe es auch. Ich bin niemand, den du kennst. Das Internet ist voll von solchen Leuten. Glaube nichts, das kannst du in der Kirche machen, und prüfe immer alles, selbst wenn es aus renommiertem Munde stammt, auch ein Arzt kann ein Außenseiter seiner Community (geworden) sein, weil er zeug erzählt, das die anderen nicht (mehr) mit unterschreiben. Also ließ, was eingetragene Vereine, Verbände, denen Ärzte angehören (müssen) oder angeschlossen sind sagen, was führende Kliniken veröffentlichen im Netz. Vergleiche.

Noch ein paar meiner Erfahrungen, so von Verbraucher zu Verbraucher, beim Kauf und der Anwendung einer Nasendusche (gibt es ebenfalls nicht auf Rezept):

Sie kostet bei DM etwas um die 13–14 Euro. Kaufe sie NICHT in der Apotheke, die haben auch keine besseren, nur teurere. In der Packung sollten sein 10 Päckchen Salz für je 250 ml Wasser. Weitere Pakete kann man nachkaufen, falls nötig oder gewünscht, etwa 40 Stück für 5,45 € vom Hersteller der Nasendusche oder 60 Stück der Drogeriehausmarke für 6,25 €. Ich hatte erst die Billigversion probiert (von einer klösterlich klingen Firma). 100 ml, die nach zwei Tagen verbraucht waren. Kosten: 7,50 Euro. Haha. Ab durch den Schornstein! Taugte nichts! Fertige Lösung in einem Druckbehälter. Kann man für die Reise mitnehmen, für unterwegs, aber sicher nicht für eine professionelle Heilanwendung.

Vor der Nasendusche mit 10 Anwendungen für 13,45 € scheute ich (noch) zurück. Zurück aus der Klinik in einer Apotheke nachgefragt, zeigten sie mir dieselbe Marke, dasselbe Produkt für über 17 Euro, und es enthielte ja "schon" 3 Anwendungen, weitere Salzpäckchen waren dann für schlappe 8 € nachkaufbar... Ähem. Ja, danke (Behalt!). Zurück zum Drogeriemarkt meiner Wahl und das Ding hier besorgt, nolens volens:

"Nasendusche: Wie man sie richtig anwendet und was sie nützt - HNO Ratgeber Dr. Draws" https://www.youtube.com/watch?v=0g2eeIi1H0M

Ich hatte ja keine Ahnung, dass der ganze Behälter 250 ml fasst. Damit kommt man bequem einen ganzen Tag hin, morgens und abends spülen, aber richtig! Und vor allem, dieses Nasendusche spült die Nase derartig durch, vor allem, wenn man das Loch auf dem Deckel zuhält, keine Sorge, wie in der Anleitung beschrieben, und auf den Tank drückt, so dass die isotonische Salzlösung nicht nur über die Scheidewand aus dem anderen Loch herausläuft, was auch schon gut ist, sondern richtig in die oberen Höhlen einschießt und dort nachgerade heraussaugt, wenn man loslässt, was alles darin ist... Details erspare ich dem werten Leser, aber es sieht nicht gut aus und riecht auch nicht gut.

Bei mir sind auch nach fast zwei Wochen immer noch Tamponadereste herausgekommen, die man ausschnäuzen kann, direkt nach der Spülung, und eigentlich auch nur wegen der Spülung. Ohne wär der Mist vermutlich immer noch darin, wer weiß es denn. Also spülen, die Salzlösung etwas einwirken lassen, Mund offenhalten bei der Prozedur, sonst haut das mit dem Druck nicht hin, dann mit in das Waschbecken gebeugten Kopf, aber ohne die Nasenlöcher zuzuhalten!, beherzt Luft holen und ausblasen durch die Nasenlöcher, wie wutschnaubend, et voilà, so kriegt man die Höhlen sauber und vor allem – frei!

Das Atmen durch die Nase danach ist mittlerweile eine solche Wonne geworden, wie ich es seit Jahren schon nicht mehr konnte. Stenosen fast vollständig beseitig, ich krieg durch die Nase fast so gut Luft, wie durch meinen Mund, ohne Behinderung (von der gekrümmten Scheidewand abgesehen, die naturgemäß eine Seite enger macht, als die andere). Was ich zudem von dem jungen Assistenzarzt in der Agaplesion Bethanien Klinik in FFM gelernt hatte, war ebenfalls unbezahlbar. DAS hatte sich auf jeden Fall gelohnt.

Die Dusche werde ich auch weiterhin verwenden. Nicht täglich zwar, vermutlich nicht, aber ein paar Mal die Woche. Nach der Spülung ein Nasenöl zur Nacht, da mein eigentlicher HNO-Arzt mich sogar mal gefragt hatte, ob ich "Pulver" nehmen würde (Koks!), weil meine Schleimhäute derart ausgetrocknet (gewesen) waren. Mit Heizungen beheizte Räume im Winter und kalte, trockene Luft von draußen, die keine Feuchtigkeit bringt, sondern sie der Nase nimmt, trocknen die Schleimhäute im Winter aus, und im Sommer sind es die Klimaanlagen im Büro und in Fahrzeugen oder gar ebenfalls zu Hause. Mancher raucht noch fleißig dazu... da muss man sich nicht wundern, wenn die ungepflegte (Stink)Nase irgendwann den Dienst quittiert.

Alles Gute, und gute Besserung! Kopf hoch, wird scho!

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Darf ich mal raten, dass du Chrome über einen Shortcut startest? Oder, wie ich, über ein Taskleisten-Icon?

Wenn Google Chrome sich updatet, tritt das auf, weil Chrome dann die ursprüngliche chrome.exe nicht mehr weiterverwendet, sondern eine neue aufgespielt hat, die aber new_chrome.exe heißt, auf die sich deine Verknüpfung aber nicht mehr bezieht.

Wenn also Chrome partout nicht mehr starten will - und du im Taskmanager gesehen hast, dass Chrome dort auch nicht zufällig noch läuft, was du dann beenden solltest, da es nicht zweimal laufen kann - dann navigierst du zu deinem Chrome-Installationsordner und siehst dort nach, ob dort "rein zufällig" eine chrome.exe mit dem Zusatz 'new' vorhanden ist. Und DIE startest du dann von dort aus.

Dann schließt Chrome das Update endgültig ab, indem die new_chrome.exe umbenannt wird in chrome.exe und die alte chrome.exe gelöscht wird. Könntest du auch von Hand erledigen, muss man aber nicht. Geht dann automatisch.

Danach kannst du Chrome auch wieder wie gewohnt von der Taskleiste/Desktopsymbol starten, da sich die Verknüpfung ja immer auf die Bezeichnung "chrome.exe" bezieht und nicht auf irgend etwas anderes, und die alte Exe nach einem Chrome-Update nun mal nicht mehr funktioniert, solange, bis auch sie aktualisiert/ersetzt wird, wie vorbeschrieben, durch die neue.

Auf keinen Fall muss man alle 3 oder 4 Monate Chrome neu installieren, wie hier jemand schrieb. Völlig... überflüssig.

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Ankündigungskommando und Ausführungskommando. Aus diesen zwei Teilen besteht jedes Kommando, nicht nur bei der Marine, selbst, wenn es nur ein einzelnes Wort ist. Wie 'Fluten!' oder 'Auftauchen!'. Das Ankündigungskommando wird dabei länger ausgesprochen, gefolgt von dem Ausführungskommando, das viel kürzer ist. So kann sich der Soldat auf das folgende Ausführungskommando vorbereiten, wobei kontextuell klar ist, welches es nur sein kann.

Bei "Fluuu - ten!"_ oder ähnlichem, wird es nicht so deutlich. Aber die erste Silbe ist die Ankündigung, die zweite die Ausführung des Kommandos.

Klarer wird es bei Befehlen wie "Augeeen - rechts!" oder "Die Augeeen - links!" oder bei "Augen geraaaaade - AUS!" Anhand der Ankündigung weiß man, was gleich folgt und demzufolge zu tun ist.

Nach "Augeeen" kann bspw. nur "Rechts!" folgen (sonst hieße es "Die Augeeen!" und dann "Links!"), während der Ankündigung hat der Soldat also kurz Zeit, sich nach rechts zu orientieren, oder gar kurz zu überlegen, wo überhaupt rechts ist, das kann man bei großen Appellen und unter Stress schon mal verwechseln. Sähe dann komisch aus, wenn ein paar Köpfe nach links rucken, während alle anderen nach rechts gucken. :))

Bei der Marine hat man ganz offensichtlich einige weitere Kommandos (nötig), die es so beim Heer gar nicht gibt, daher fällt das vielleicht sonst nicht so auf. Beim Heer muss man nichts fluten oder auftauchen. Aber da das Prinzip der Kommandos dasselbe bleibt, muss man auch solche Kommandos irgendwie unterteilen in Ankündigung "Fluuuu!" und Ausführung "Ten!".

Und wenn es dann noch mit ruhiger Stimme vorgetragen und nicht gerufen oder gar gebrüllt wird, wie etwa bei Paraden oder auf große Entfernungen, dann klingt es nochmal merkwürdiger für Außenstehende, aber für Soldaten ist klar, warum es das Prinzip gibt und stets beibehalten wird, ob in Ruhe oder unter Stress: "Aaaaauf!" - "Gefechtsstation!"

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"Wie würde ich diese Zahl ausschreiben? 1,989 + 30 Nullen? Oder wird 1989 +27 Nullen?"

Nein und Ja.

Das Komma wird um 30 Stellen nach rechts verschoben, nicht einfach 30 Nullen angehängt, damit hat die Zehnerpotenz nichts zu tun. Nur damit, wie oft ich etwas mit 10 multipliziere. Bei 1,000 x 10^3 werden auch keine drei Nullen angehängt und einfach das Komma weggelassen, sondern das Komma um drei Stellen nach rechts verschoben, also gar keine Null angehängt = 1.000,00. Würde es 1,98900 x 10^3 heißen, ergäbe das 1.989,00... das Komma ist um drei Stellen nach rechts gewandert, es wurden wieder keine 3 Nullen angehängt. Und genau so wenig werden 30 Nullen wegen 10^30 an 1,989 angehängt, sondern nur noch 27. Die fehlenden 10^3 sind schon verbraucht für die ersten drei Nachkommastellen, was 1.989,00000... usw. ergab. Nun einfach noch weitere 27 Stellen (die dann alles nur noch Nullen sind) nach rechts, das ist dann die korrekte Zahl. Just deine zweite Variante. Die ist richtig. ;)

Wie du die Sonnenmasse aussprechen willst, liegt zudem an der Einheit, die du verwendest. In Kilogramm wären es 2 Quintillionen. Also die 10^30. In Tonnen dagegen sind es "nur noch" 2 Quadrillionen. Also 10^30 : 10^3 = 10^27 (für die 10^3 = 1.000 kg pro Tonne), und das ist dann eine Quadrillion. Tonnen, nicht mehr Kilogramm.

Aber weder der eine Zahlenname noch der andere ist für unser Vorstellungsvermögen geeignet, die Größe der Zahl zu ermessen. Stephen Hawking würde so eine Zahl übersetzen mit 2 Milliarden Milliarden Milliarden Tonnen (denn 10^9 = 1 Milliarde 10^9 x 10^9 x 10^9 = 10^27). Oder auch in 2.000 Milliarden Milliarden Milliarden Kilogramm. Aber auch dabei dürfte unser Vorstellungsvermögen längst aussetzen.

Lässt man sich aber mal 'eine Milliarde Milliarden' auf der Zunge zergehen, bekommt man vielleicht eine Ahnung davon, was eigentlich eine Trillion sein soll. Und Mit einer Million Milliarden kann man vielleicht eine Billiarde etwas besser erfassen usw. usf.

So machte es Hawking in seinem Buch "Eine kurze Geschichte der Zeit", um eine uuuungefähre Vorstellung von den unermesslichen Entfernungen/Massen im Universum zu vermitteln: er übersetzt sie für den Leser (und übrigens auch sich selbst) immer in Milliarden von Milliarden Milliarden ... Milliarden. Alle Zahlwörter jenseits der Milliarde sind viel zu abstrakt. Die Milliarde selbst ist schon kaum mehr zu begreifen. Aber 1.000 Millionen kann man sich vielleicht noch vorstellen.

Tja, und mit den Dimensionen dieser Potenzen können eigentlich nur Experten, etwa (Astro)Physiker etc., wirklich etwas anfangen. Deren Gehirne entwickeln im Laufe der Zeit durch tägliche Übung im Umgang mit diesen großen Potenzen ein Vergleichsmuster, wie wir als Kinder es auch für kleinere Mengen entwickeln hatten, und haben damit ein Gefühl für die Größenordnungen solcher Potenzen zueinander und wissen instinktiv, wie viel größer oder kleiner, leichter oder schwerer, langsamer oder schneller etwas im Universum ist im Vergleich zu anderen ihnen bekannten bekannten, abnormen Größen. Und natürlich kennen sie dann auch noch die kryptischen, einem Laien nichtssagenden Zahlwörter jenseits der 10^9, die irgendwann kaum mehr viel kürzer erscheinen, als die ausgeschriebenen Zahlen selbst. :))

Bei 10^9 mag mancher noch wissen, dass das eine Milliarde sein muss. Bei 10^12 oder 10^15 etc. ist aber in der Regel schon Schluss, das kann ein Laie, ohne vorher nachzudenken, abzuzählen, aus dem Stegreif kaum mehr aussprechen. Muss man aber auch nicht können. Es weiß ja eh keiner mehr, was viel damit gemeint ist, ohne umständlich nachzurechnen. Eine Billiarde, Trilliarde, Quintillion, Quadrillion... Pfff!

Zehnerpotenzen verraten einem wenigstens, wie viele Schritte man nach rechts gehen muss, auch wenn sie nicht bedeuten, wie viele Nullen man anhängen muss/darf, wenn man einfach das Komma weglässt. ;)

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Es gibt keinen. Außer, dass 'Entern' ein ausschließlich nautischer Begriff ist. 'Kapern' bedeutet, ein Schiff, Flugzeug, Zug etc. in seine Gewalt zu bringen.

'Kaper' stammt aus dem Niederländischen, abgeleitet von 'kapen' durch Anhängen des Suffixes -er. 'Kaper' bedeutet im Niederländischen sowohl ein ehemaliger Seeräuber, der mit Regierungsbehörden zusammen arbeitete (daher auch der Kaperbrief, der das Kapern von Schiffen durch den Inhaber des Briefs legalisierte), als auch ein Terrorist, der ein Flugzeug, einen Zug, ein Schiff oder dergleichen entführt.

'Entern' stammt dagegen einfach aus dem Lateinischen (intrare), gelangt von dort ins Spanische und wird zu 'entrar' = 'überfallen, erobern' um dann als 'enteren' sowohl im Niederländischen als auch Niederdeutschen zu enden. Es wird allerdings ausschließlich in der Nautik verwendet. Flugzeuge entert man nicht, aber man kapert sie, genau so, wie man auch Schiffe kapert, sprich, gewaltsam in seinen Besitz bringt. Entern ist also genau dasselbe wie kapern: ein Schiff gewaltsam in seinen Besitz zu bringen. Ob nun mit Enterhaken oder ohne, spielt überhaupt keine Rolle!

Entern stammt nämlich nicht etwa vom Enterhaken ab, sondern der Enterhaken hat seinen Namen von 'entern'. Substantive werden immer von VERBEN abgeleitet, nicht umgekehrt. Daher gibt es auch kein 'schauspielern', oder würden dieselben Leute etwa auch 'fußballern', 'handballern' oder 'billardspielern' oder was sonst noch für dummes Zeug sagen? Wohl kaum. Es heißt einfach nur 'schauspielen'. Was soll die Babysprache vom 'spielern'? "Spieler mal ein bisschen, mein Kind, bis ich zurück bin! Kannst auch schauspielern, wenn du magst."

Aus demselben Grund der Richtung der Wortherkunft schreibt man 'aufwendig' auch mit 'e' und nicht falsch mit 'ä', denn das Adjektiv stammt ebenfalls nicht vom Substantiv, sondern vom zu Grunde liegenden Verb ab; hier: 'aufwenden'. Wer also 'aufwändig' schreibt, hat das Adjektiv fälschlich vom Substantiv 'Aufwand' abgeleitet, welches bereits seinerseits von 'aufwenden' abgeleitet wurde.

Obwohl es auch Ausnahmen von dieser Regel gibt, etwa bei 'flüchten' oder 'züchten', diese 'Verben' heißen korrekterweise eigentlich 'fliehen' und 'ziehen', aus ihnen wurden dann die Substantive 'Flucht' und 'Zucht' gebildet, bis irgendein sprachunkundiger Clown daherkam und aus den Substantiven die Verben 'flüchten' und 'züchten' bildete, obwohl es die Verben 'fliehen' und 'ziehen' doch schon längst gab... Daher gibt's auch kein 'aufwändig', denn 'aufwendig' existierte längst vorher, und noch mehr Aufwand für noch ein Adjektiv mit derselben Bedeutung ist schlicht unnütz aufwendig. Wie dem auch sei:

Der 'Enterhaken' ist nicht der Grund, weshalb man bei gewaltsamer Inbesitznahme von Schiffen vom 'Entern' spricht, wie aber einer der Antwortenden suggerierte, sondern das Verb 'entern' stammt aus dem Lateinischen/ Spanischen, und der Haken als bloßes (Hilfs)Mittel zur Ausübung der Tätigkeit hat damit seinen Namen in Anlehnung an das Verb, das Tätigkeitswort 'entern', nicht umgekehrt!

Genau so gut könnte man den Haken auch 'Kaperhaken' nennen, denn 'kapern' - also das Verb aus der Sprache der einstigen maritimen Weltmacht der Niederlande - meint genau dasselbe, wie das lateinisch-spanische 'entern'. Weitersagen. ;)

Die vermeintlich hilfreichste Antwort ist also falsch.

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"Kuppeln, aber sicher" (pdf-download Flyer von der Berufsgenossenschaft für Transport und Verkehrswirtschaft)

www.bg-verkehr.de/medien/medien-bestellen/medienkatalog/aktionsmedien-und-flyer/flyer-kuppeln-aber-sicher/at\_download/file

und BG-Info PDF (63 Seiten)
http://publikationen.dguv.de/dguv/pdf/10002/bgi599.pdf

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Kosten im Blick (PDF-Datei):

http://www.risp-duisburg.de/files/3.\_kosten\_im\_blick.pdf


Kostenentwicklung im Güterkraftverkehr

www.bgl-ev.de/web/der_bgl/informationen/branchenkostenentwicklung.htm

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Der Befehl heißt:

animcam

Damit lässt sich der Charakter während aktivierter (nicht mehr ganz so freier Kamera wie der TFC) 'animieren', wie die Abkürzung vermuten lässt.

Allerdings lässt sich der Charakter dabei nicht mehr drehen, denn die Mausachsen steuern dafür ja nun die Kamera. Aber er kann mit den Steuerungstasten weiterhin in alle Richtungen bewegt werden und ebenso sämtliche Waffen, Zauber etc ausrüsten.

Mit dem Befehl tm säubert man den Bildschirm zuvor von sämtlichen störenden HUD- Anzeigen, wenn man die Aufnahmen zu Präsentationszwecken nutzen will, und gibt dann animcam ein - statt sonst tfc 1 oder tfc.

TFC ist für die bird- views gut geeignet bspw. um Landschaften, Ortschaften abzufilmen, Drachen in der Luft zu verfolgen etc. Für was anderes ist sie nicht gedacht.

Animcam dagegen ist eine an den Charakter gebundene "freie" Cam, die sich mit ihm bewegt, dafür aber auch währenddessen um ihn herum kann, um ihn bspw. von vorn zu filmen. Dabei bleibt sie folglich nicht statisch, sondern aktiv und fährt vor oder neben oder (wie die gewöhnliche Cam auch) hinter ihm her. Mit der Maus wird sie geschwenkt und durch Vorwärts- sowie Rückwärtsbewegung der Maus rein- und rausgezoomt. Letzteres ist etwas gewöhnungsbedürftig.

Die Laufrichtung des Charakters solte man sich vorher entsprechend überlegen und dabei zusehen, dass sie gerade verläuft, frei von unbeabsichtigten Kurven oder Biegungen ist, da man diesen nur mit Seitwärtsschritten folgen könnte, was ziemlich dämlich aussähe. Aber ansonsten erfüllt die Cam genau ihren Zweck: sie zeigt den Charakter animiert, also in Aktion.

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OLG Koblenz, Urt. v. 19.04.2007 – 5 U 768/06

Sachmangelhaftung beim Gebrauchtwagenkauf

Leitsätze:

  1. Auch bei einem verschleißbedingten Mangel innerhalb von sechs Monaten nach Gefahrübergang muss der Verkäufer eines gebrauchten Kfz die gesetzliche Vermutung (§ 476 BGB) widerlegen, dass das Fahrzeug bereits ursprünglich fehlerhaft war.

  2. Beim Kauf eines Gebrauchtwagens gehört es auch ohne ausdrückliche Vereinbarung zur vertraglich vorausgesetzten Beschaffenheit, dass bei den vom Fahrzeughersteller vorgeschriebenen Inspektionen sämtliche erforderlichen Arbeiten durchgeführt wurden.

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Mal zu den hier fortlaufend durcheinandergewürfelten Begriffen. Garantie ist keine Gewährleistung. Garantieversprechen sind freiwillig, während Gewährleistung = Sach- und Rechtsmängelhaftung bei allen Verbrauchsgütern gesetzlich geregelt ist und nicht einfach ausgeschlossen werden kann.

In der Regel sind das bei beweglichen Verbrauchsgütern (das sind Güter, die ein Verbraucher vom Unternehmer kauft und nicht etwa nur Güter, die verbraucht werden können) 2 Jahre. Diese zwei Jahre können bei Gebrauchtgütern - wie deinem Auto - per Vertrag auf bis zu 1 Jahr reduziert werden. Ist darüber nichts im Kaufvertrag geregelt, gelten auch bei Gebrauchtgütern 2 Jahre Gewährleistung.

Verschleißteile gibt's nur im Volksmund oder sind irgendein Händlerjargon. Das Gesetz kennt keine Verschleißteile. Auch für Teile, die verschleißen, besteht Gewährleistung und kann nicht einfach ausgeschlossen werden.

Der Verkäufer haftet für Sachmängel aber nur, wenn sie bereits bei ÜBERGABE des Kaufgegenstandes vorhanden waren UND der Käufer sie NICHT schon bei Vertragsschluss kannte noch sie ihm nicht infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben sind, es sei denn, der Verkäufer hätte sie dem Käufer arglistig verschwiegen. In allen anderen Fällen haftet der Verkäufer nicht für Sachmängel, es sei denn:

Der Sachmangel, der sich erst später zeigt - etwa bei Bremsen oder Autoreifen, Uhrenarmbändern und wo sonst noch gerne die Verschleißteile- Keule geschwungen wird - war bei Vertragsschluss bereits in der Sache selbst angelegt. Denkbar wäre hier ein fehlerhaft genähtes Uhrenarmband, welches oberflächlich intakt aussah, sich aber später aufzulösen beginnt - ein typischer verdeckter Mangel, den der Käufer (und oft auch der Verkäufer selbst) bei Vertragsschluss nicht erkennen konnte.

Es mag Teile geben, die sich bei Gebrauch abnutzen. Hier wird der normale Gebrauch zu Grunde gelegt und welche Abnutzungs- oder Verschleißerscheinung durch den normalen Gebrauch zwangsläufig auftreten werden. Für SOLCHEN Verschleiß haftet der Verkäufer nicht, es handelt sich auch nicht um Sachmängel im Sinne der Vorschrift des § 434 BGB. Aber für alles, was bei normaler Nutzung ÜBER die normale Abnutzung hinaus geht, haftet der Verkäufer dann doch, wenn die Ursache dafür bereits in der Sache selbst angelegt war.

Beliebtes Beispiel wäre hier die schlechte oder fehlerhafte Gummimischung eines Autoreifens, der auf Grund eines bereits in ihm angelegten Fehlers nach einer Laufzeit oder -leistung XY sich aufzulösen beginnt. Hier wird wohl auch niemand annehmen wollen, dass sich der Händler dann mit dem Standardspruch "Verschleißteil" aus der Affäre ziehen können solle. Das kann er nicht. Anderenfalls würden minderwertige Gummimischungen zu Preisen von hochwertigen verkauft werden können, und niemand haftete mehr für die fehlerhaften Autoreifen. Gleiches gilt für Bremsen etc. pp. Die Liste ist endlos. Das Prinzip bleibt immer dasselbe:

Mangel bei Vertragsschluss vorhanden und Käufer nicht bekannt noch grob fahrlässig unbekannt = Haftung des Verkäufers. Einem Mangel bei Vertragsschluss steht der Mangel gleich, der sich zwar erst später zeigt, aber seine Ursache in der (versteckten) Fehlerhaftigkeit der Sache selbst hatte.

Daraus folgt, dass eine über den als normal angesehen Umfang einer Nutzung hinausgehende extensive Nutzung einer Sache und damit einhergehendem verstärkten Verschleiß nicht von der Sachmängelhaftung erfasst sein kann, da die verstärkte Abnutzung schlicht und ergreifend weder bei Übergabe (unbekannt) vorgelegen hatte noch in der Sache selbst angelegt war, sondern allein auf die extensive (Ab)Nutzung durch den Käufer zurückzuführen ist. Weshalb sollte ein Verkäufer für so etwas haften? Das erfüllt schlicht nicht die oben genannten gesetzlichen Tatbestände, die zur Sachmängelhaftung des Verkäufers führen. DESHALB haftet der Verkäufer in diesen Fällen nicht. Aber NICHT, weil es sich um so genannte "Verschleißteile" handelt.

Auch Verschleißteile haben selbtsredend mangelfrei zu sein bei der Übergabe. Wo kämen wir hin, wenn Verschleißteile, nur weil sie später mal verschlissen sein werden, deshalb schon von Anfang an mangelhaft beschaffen sein dürften?! "Keine Haftung für Verschleißteile" ist einfach nur dummes Zeug. Keine Haftung für gewöhnliche Abnutzung, so wird ein Schuh draus. Noch ein Verschleißteil, übrigens.

Du schreibst selbst "gekauft ohne Mängel " - Und nun rate mal, was das heißt.

Die 6 Monatsfrist bestimmt, dass ein Mangel, der sich innerhalb von 6 Monaten nach dem Gefahrübergang zeigt, vermutlich schon bei der Übergabe vorhanden war. Der Verkäufer müsste also beweisen, dass die Sache von Anfang an mangelfrei war. Hier hilft dem Käufer noch die gesetzliche Vermutung des § 476 BGB. Nach den 6 Monaten wird der Spieß aber umgedreht! Danach hat der Käufer zu beweisen, dass die Sache von Anfang an mangelhaft war. Das ist die Beweislastumkehr des § 476 BGB. Früher war das anders. Die Schuldrechtsreform hatte also nicht nur Vorteile.

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Und damit liegst du schon sehr nah dran. Es sind Leistenkrokodile. Tiere mit ner Beißkraft von 3 Tonnen, wie hier jemand, behauptete, leben jedenfalls nicht auf diesem Planeten. Und Hyänen haben schon mal gar nicht eine derartige Beißkraft, wie sie der Tyrannus Saurus Rex gehabt haben soll. Das Leistenkrokodil schlägt den Weißen Hai in praktischen Tests, allerdings kann man natürlich nicht wissen, ob das jeweilige Tier wirklich mit maximaler Kraft zubeißt. Neuerdings wollen irgendwelche Forscher die Beißkraft mit Computermodellen berechnet haben. das erinnert mich ein bisschen an die Klimaforscher, die mit ihren Modellrechnungen die Erde bereits ins Jenseits gerechnet haben. was davon stimmen kann, weiß man nicht. Wenn die Mehrheit der Wissenschaftler von den Berechnungsmethoden überzeugt ist, wird wohl was dran sein. Grundsätzlich müssten solche Berechnungen anhand praktischer Tests, bei denen maximale Drücke bekannt sind, überprüft werden. So sollten sie mit ihren Berechnungen auf die gleichen Werte kommen, die beispielsweise beim Menschen praktisch gemessen werden können. Wenn diese Leute jedenfalls Recht hätten, hätte der Weiße Hai dann wohl tatsächlich die höchste Beißkraft. Allerdings auch von nicht einmal 2 Tonnen. Wie da jemand meinen kann, seine kleine Hyäne hätte eine Beißkraft von 3 Tonnen - LOL! Nur weil sie Knochen zerlegen kann.... Sie schaft es nicht einmal auf eine Tonne. Im Vergleich zu den wirklichen "Besten" also nich so dolle, im Vergleich zum Menschen schon 10mal so stark, aber auch im Vergleich zum Löwen fast doppelt so stark wie er. Und nem Löwen traut man schon eine Menge zu. Dass die kleine Hyäne fast doppelt so hart zubeißen kann, sieht man ihr nicht unbedingt an. Bis man sie mal Elefantenknochen öffnen sehen hat... Dann ahnt man vielleicht, dass mit dem Viech irgend etwas nicht stimmt. Das hilft ihr gegen Löwen aber trotzdem nichts. Also ist es ziemlich egal, wieviel stärker als ein anderer jemand zubeißen kann, wenn er nicht noch etwas anderes drauf hat. Hyänen werden von Löwen gejagt und getötet. Regelrecht ermordet, denn fressen tun sie sie nicht. Teilweise töten sie Alphaweibchen von in ihren Revieren rivalisierenden Rudeln demonstrativ vor den Augen der anderen Hyänen und stellen somit klar, wer Herr des Reviers ist. Vor knapp einer Tonne Beißkraft fürchten sie sich nicht. Da gibts links und rechts eins an die Ohren oder aber auch gleich einen Biss ins Genick und Aus die Maus. Das Genick der Hyäne hält die halbe Tonne Beißkraft des Löwen nämlich auch nicht aus... ;-)

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Teil 2:

Hier noch einige Beispiele, welche Gründe von der Rechtsprechung für ein Umgangsverbot gewertet wurden:

- Absicht einer 7 Jahre älteren Frau mit 2 Kindern, einen Minderjährigen zu heiraten (ja, auch Minderjährige, ab 16, können unter besonderen Voraussetzungen heiraten)

- Verkehr einer 15jährigen mit einem 19jährigen bzw. einem wesentlich älteren Mann (Landgericht Stuttgart)

- Fortsetzung des Geschlechtsverkehrs mit einer 15jährigen nach deren Verlobung mit einem anderen Mann - Landgericht Tübingen (wie man sieht, hatte das Gericht aber nichts gegen die Verlobung der 15jährigen mit einem andren Mann)

- Verurteilung wegen Raubes (Kammergericht Berlin)

- Rauschgiftmilieu (Hamm FamRZ 74, 136)

Nicht dagegen zählten zu solchen Gründen das Abschneiden jeglichen Kontakte aus schulischen Gründen (LG Wiesbaden) oder nicht belegte politische Beeinflussung oder ein Umgangsverbot mit dem Verlobten (Saarbrücken

Dem Kind wie auch dem Dritten gegenüber können die Eltern entweder unmittelbare Maßnahmen ergreifen oder aber die Hilfe des Familiengerichts in Anspruch nehmen.

Da du also nichts Genaueres darüber sagtest, was du mit Beziehung meintest - kein Geschlechtsverkehr beschreibt es ja nicht besonders genau - kann man auch nichts dazu sagen, wer, warum diesen Umgang verbieten könnte. Die Beispiele aber sollten deutlich gemacht haben, worum es immer geht: Um das umfassende Kindeswohl und ei Abwendung von Gefährdungen diese Kindeswohles. Je älter das Kind, umso weniger kann man einfach über dessen Kopf hinweg entscheiden. Das sind die Regeln. Nu  kannst du dir deine Frage vielleicht schon allein beantworten, ohne hier jedes private Detail der Beziehung veröffentlichen zu müssen.

 

Geht keine Gefahr von der Beziehung aus, gibt es auch keinen Grund, diese zu unterbinden. Vielleicht ist es einfach nur ein "väterlicher" Freund, der große Bruder, weder hat die 15jährige noch der 34jährige je irgendeine Absicht gehabt, eine geschlechtliche Beziehung einzugehen - wie hier aber mehrere sofort zu wissen schienen, um den 34jährigen als "krank" abzustempeln, dabei sind es solche vorurteilsbefangenen, ewig gestrigen Kommentatoren, die selbst mal einen Arztbesuch in Erwägung ziehen sollten. Vielleicht ist es schlicht und ergreifend nur eine Freundschaft zwischen zwei Menschen, in der der Ältere als eine Art Mentor auftritt während die Jugendliche sich in seiner Gegenwart sicher oder gut unterhalten fühlt, von seine Erfahrungen, Ansichten profitiert, die ihr anderswo nicht geboten worden sind. Es ist alles mögliche denkbar, natürlich deswegen auch das Schlechteste. Da man hierüber aber nichts weiß, kann man dazu auch nur allgemein Stellung nehmen und muss dann allerdings alle Spielarten berücksichtigen. Wie krank manch andere sind zeigt sich daran, dass sie nur sexuellen Missbrauch oder Pädophilie dahinter vermuten können - wohl weil sie selbst nur dazu neigen würden, wie sonst könnten ihnen ausschließlich solche Gedanken kommen. Nur was ich selber denk und tu, das trau ich auch dem anderen zu. Und gedacht haben es hier schon viele. Sollten sich mal fragen, warum. Zu normalen und gesunden Gedanken und Bemerkungen sind sie offensichtlich selbst nicht in der Lage gewesen. Aber andere ohne Wissen und Kenntnis der Umstände vorverurteilen wollen, das sind die Richtigen: Erst bekommst du einen "fairen" Prozess, aber danach wirst du gehenkt. Mittelalterlich.

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Was für eine Beziehung? Das ist etwas sehr pauschal, um darauf qualifiziert antworten zu können. Aber selbst wenn man wüsste, was genau du mit "Beziehung" meinst, wüsste man immer noch nichts Genaues über die 15jährige und ihren persönlichen Entwicklungsstand, noch wüsste man etwas über die persönlichen und charakterlichen Verhältnisse des 34jährigen. Über all das müsste man aber etwas wissen, um auch nur annähernd beurteilen zu können, ob den Eltern gem. ihres Umgangsbestimmungsrechtes die Möglichkeit gegeben wäre, ein Verbot zu verhängen oder gar eine Pflicht der Eltern bestünde, zum Wohle des Kindes den Umgang zu verbieten. Ist der 34jährige etwa Terrorist, ein Drogensüchtiger, ein Zuhälter, ein verurteilter Räuber? In solchen Fällen könnte eine so genannte Kindeswohlgefährdung durch einen Dritten vorliegen - und hierbei kommt es nicht auf die 34 an, sondern grundsätzlich immer nur auf das umfassende Wohl des Kindes und wodurch oder durch wen es gefährdet werden kann. Gibt es Gründe, die ein Umgangsverbot rechtfertigen würden, könnten die Eltern (gemeinsam) dem Kind den Umgang verbieten als auch dem Dritten. Dem Dritten gegenüber (selbst wenn er erst 19 wäre!), bräuchte es keine Gründe, um ihm den Umgang zu verbieten. Dem Kind gegen über, zumal einer 15jährigen, hätten die Eltern triftige und sachliche Gründe vorzubringen, die gegen den Umgang sprechen sollen. Nach dem Einvernehmenspostulat des § 1626 II BGB besprechen Eltern mit dem Kind, soweit es nach dessen Entwicklungsstand angezeigt ist (über den du hier ja aber nichts verraten hast), Fragen der elterlichen Sorge und streben Einvernehmen mit dem Kind an. Das bedeutet natürlich nicht, dass die Eltern dem entgegenstehenden Willen des Kindes nachzugeben hätten, sondern vielmehr, dass eine autoritäre und auf reinen Gehorsam gerichtete Erziehung des Kindes nach dem Gesetz unzulässig ist. Je Älter das Kind ist, insbesondere in den Jahren vor Erreichen der Volljährigkeit, umso triftiger müssen die Gründe sein, dem Kind entgegen dessen Willen den Umgang mit einem Dritten dennoch zu verbieten. Grundsätzlich jedoch könnten sie das, wie du merkst. Sind sich beide sorgeberechtigten Elternteile nicht einig, kann auf Antrag eines der Elternteile auch das Familiengericht entscheiden. Hier käme in Betracht, die Entscheidung über den Umgang mit dem speziellen Dritten (also nicht generell) gerichtlich einem einzigen Elternteil zu übertragen. Im Falle des der mangelnden Fähigkeit der Eltern, eine Kindeswohlgefährdung durch einen Dritten abzuwenden (siehe obige Beispiele - hinzu käme sexueller Missbrauch und ansteckende Krankheiten), könnte das Familiengericht gem. § 1666 BGB auf Antrag eines Elternteils nach § 1632 III BGB auch unmittelbar gegen den Dritten selbst vorgehen und diesem den Umgang gerichtlich verbieten.

Gegen ein Umgangsverbot mit Dritten durch die Eltern spricht jedoch der Erziehungsauftrag der Eltern allgemein. Zur Erlangung der sozialen Mündigkeit ist der Umgang des Kindes mit Dritten unerlässlich. Wirkliche Freiheit im Umgang mit anderen Menschen erwirbt das Kind nur, wenn es gelernt hat, Auswahl, Intensität und Umfang des Verkehrs mit Dritten (mit Verkehr ist nicht DER Verkehr gemeint ;-)) selbst und verantwortlich auch gegenüber seinen übrigen Lebensinhalten zu bestimmen. Allerdings  bringt genau dieser Umgang auch gewisse Gefahren mit sich, als Literatur und Rechtsprechung hier kennen die Ansteckung mit Krankheiten, die Verführung zu einem Verhalten, welches den Erziehungszielen der Eltern entgegensteht, psychische Abhängigkeit in religiösen, politischen und ideologischen Grundhaltungen usw. Umgang mit Dritten ist deshalb Erfahrung und Gefährdung zugleich. Dabei ist die Grenze für die Entscheidung der Eltern einzugreifen, nicht die Fähigkeit des Jugendlichen, eine eigene sachgerechte Entscheidung zu treffen oder etwa die Gefahr einer ernstlichen Schädigung des Kindes, sondern nach der eindeutigen Wertentscheidung des Gesetzgebers die (Sorgerechts)Missbrauchsschranke des § 1666 BGB (siehe oben), die sich mit dem Älterwerden des Kindes immer weiter zu Gunsten der Kindesautonomie verschiebt. Je älter das Kind also wird, umso mehr erfordert der dem Kindeswillen entgegenstehende Willen der Eltern triftige und sachliche Gründe für ein Umgangsverbot. Gegenüber dem Kinde wohlgemerkt, nicht gegenüber dem Dritten. Der Dritte hat kein Anspruch darauf, triftige Gründe zu hören, wenn Eltern ihm den Umgang mit ihrem Kind verbieten. Dem 34jährigen kann also leichter die rote Karte gezeigt werden, als dem Kind. Allerdings wäre es nicht möglich, eine solche auch gerichtlich gegen ihn zu ziehen, wenn es keine triftigen Gründe gäbe.

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