Eine sexuelle Handlung mit einer Person unter 14 Jahren ist immer eine Straftat!Dabei ist wichtig zu wissen, dass Personen unter 14 Jahren vor dem Gesetz „schuldunfähig“ sind und niemals angeklagt und bestraft werden. Ab 14 Jahren aber durchaus.
Ab 14 Jahren dürfen Personen aus staatlicher Sicht grundsätzlich selber freiwillige sexuelle Handlungen an / mit Personen über 14 Jahren ausführen. Hier gibt es keine Altersgrenze bezüglich der anderen Person, diese kann auch deutlich älter sein (Elternrechte bleiben natürlich bestehen).
Es sei denn, es sind Erwachsene in einer Garantenstellung, die Jugendliche (14-18 Jahre) erziehen, ausbilden, betreuen oder eine Zwangslage ausnutzen. Das sind z.B. Lehrer, Trainer oder Berufsausbilder. Das wäre im Einzelfall genau zu prüfen. Strafbar macht sich auch, wer Jugendliche für sexuelle Handlungen bezahlt (sei es durch Geld oder andere Dinge) oder Ihnen Pornographie in egal welcher Art und Weise überlässt.