Nimm jemanden deines vertrauens und lass es dir erklären /zeigen, dann probiere es unter seiner/ihrer Aufsicht selbst aus.

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Du hast das Fahrzeug angesehen, da spielt es keine Rolle ob die restlichen Formalitäten über E-Mail abgewickelt werden, das hat mit dem Fernabsatzgesetz nichts zu tun. Unterschrift ist Unterschrift. Du hast das Auto verbindlich gekauft.

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Die Übersetzung des Mähers hat bewusst diese Maximalgeschwindigkeit, sie ist auf beste Mäheffizienz ausgelegt. Wird er schneller gemacht leidet die Mähqualität.

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Wenn ein zweiter Außenspiegel rechts vorhanden ist, was ja heute meist der Fall ist, dann ist das erlaubt.

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Lass es, die Dinger taugen nichts. Kauf dir lieber einen flüssigen Regenabweiser wie z. Beispiel Rain Ex, das alle 1-3 Monate aufgetragen wirkt zuverlässig.

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Lass es sein, du verlierst die Betriebserlaubnis und den Versicherungsschutz. Im Falle einer Kontrolle könnte noch fahren ohne Fahrerlaubnis dazukommen.

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Zuerst musst du mit der Ersteigerungsbescheinigung und der Fahrgestellnummer Ersatzpapiere besorgen. Dann muss das Fahrzeug vom TÜV abgenommen werden. Erst dann kann es zugelassen werden Natürlich muss auch eine Versicherung abgeschlossen sein. Neue Schlüssel und Schlösser sollten auch eingebaut werden.

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