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Nein, muß dieser nicht. Denn ein Stromausfall, zählt unter höhere Gewalt. (Laut Rechtsprechung meint „höhere Gewalt“ ein unvorhersehbares und durch äußere Umstände verursachtes Ereignis, das selbst durch äußerste Sorgfalt nicht hätte verhindert werden können. Dabei kann es sich um ein Naturereignis wie zum Beispiel ein Erdbeben handeln, aber auch um Krieg oder eine Pandemie.)