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"Für 15-Jährige, für die noch die Schulpflicht gilt, sind die gleichen Bestimmungen wie für die 13- bis 14-Jährigen anzuwenden. Sie dürfen nur mit Genehmigung der Eltern maximal zwei Stunden am Tag und höchstens fünf Tage in der Woche tagsüber arbeiten. Einen Vorteil hat das Alter: Ist der Schüler schon 15 Jahre und älter, dann darf er während der Ferien für maximal 20 Tage beziehungsweise für vier Wochen einen Ferienjob annehmen."