Ja, das Bestellen von Waren unter einem falschen Namen kann strafbar sein. Es handelt sich dabei um Betrug gemäß § 263 StGB, insbesondere in Form des Warenkreditbetrugs. Dies bedeutet, dass du durch die Angabe falscher Daten einen finanziellen Vorteil erlangst, indem du die Ware erhältst, ohne die Absicht zu haben, dafür zu bezahlen.
Ja der Anbieter kann die Bestellung finden unter Kundenkontakte im ERP mit der Suchzeile von Kontonummer,IBAN etc.
Wenn er deinen Kontakt geöffnet hat kann er sich Bestellung,Auftragsvorerfassung, Auftragsbestätigung, Liefschein, Rechnung anzeigen lassen.
Er kann auch über Bestellung mit den Bankkonto suchen.
Man kann auch mit den falschen Namen suchen.
Wenn du weißt wann mit Datum und Uhrzeit kann man suchen.
ERP Systeme können viel.
Man kann auch Bestellung über Artikelpositionen suchen.
Ein ERP System hat viel Möglichkeiten in deinen Fall muss man nur mit der Kontonummer suchen und schon wird genau alles angezeigt.
Nur ein paar Klicks eine Rechnung erstellen die schnelle studieren und dann noch eine Gutschrift erzeugen.