Kann ich mit Vorstrafen zur Polizei?

5 Antworten

Anzeigen können nicht fallen gelassen werden. Möglich sind Einstellungen von Strafverfahren. Das passiert immer mit Begründung und die bewiesene Unschuld ist es selten. Es gab ja Strafen, wie du schreibst, also hat man lediglich auf Hauptverhandlungen verzichtet.

Man muss unterscheiden zwischen Vorfällen, die tatsächlich beamtenrechtlich problematisch werden und solchen, die an der charakterlichen Eignung zweifeln lassen.

Zumal gibt es keine Streifenpolizisten. Ein ausgebildeter Polizeivollzugsbeamter macht das, was der Dienstherr ihn zuweist. Das kann der Einsatz- und Streifendiest sein, aber auch die Bereitschaft oder Leitstelle.

Da du von mehreren Fällen schreibst, werden sie dich wohl ablehnen. Es gibt ausreichend Bewerber ohne diese Vorgeschichten.

Gruß S.

Vorbestraft wird man nicht Beamter, schon gar nicht bei der Polizei. Und wenn Anzeigen fallen gelassen werden wird man nicht verurteilt, kann also nicht vorbestraft sein.

Ich denke mal, wenn man zur Polizei möchte, dürfte man keine Vorstrafen haben.

Mit mehreren Vorstrafen wird dein Wunsch Polizeibeamter zu werden sicherlich nicht möglich sein.

Wünsche dir für deinen weiteren Lebensweg alls Gute!

Nein, kommst du nicht.

Und wenn man deine anderen Fragen liest, wirst du irgendwo auf der Straße landen.