Taschenlampe/Laser an Nerf erlaubt?


27.02.2025, 22:19

PS: Wir spielen im Keller und Garten


27.02.2025, 22:24

Es gibt ja auch Nerfs mit eingebautem Laser die hierzulande Frei erwerblich sind.

2 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Sehr interessante Frage von einem rechtlichem Standpunkt. Ich versuche meine Ansicht zu dem Thema mal so gut wie möglich darzulegen.

Das Problem ist jetzt aber das Laser und Taschenlampen an Waffen Verboten sind

Theoretisch gesehen so korrekt, bis auf einige Ausnahmen.

Nerfs sind ja aber Spielzeuge und unter 0,5 Joule also ja keine Waffen.

Das ist falsch. Gemäß Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 1.1 gilt:

Schusswaffen sind Gegenstände, die zum Angriff oder zur Verteidigung, zur Signalgebung, zur Jagd, zur Distanzinjektion, zur Markierung, zum Sport oder zum Spiel bestimmt sind und bei denen Geschosse durch einen Lauf getrieben werden.

Nerfs sind zum Spiel bestimmt und treiben ein Geschoss durch einen Lauf, sie sind also Schusswaffen.

Tatsächlich schließen sich "Schusswaffe" und "Spielzeug" rechtlich aber nicht gegenseitig aus. Spielzeuge sind nämlich alles, was die Anforderungen der RL 2009/48/EG ("Spielzeugrichtlinie") erfüllt.

Nerfs sind meiner Ansicht nach Spielzeuge, Airsoftwaffen mit 0,5 Joule hingegen nicht.

Kommen wir zum Thema Lampen und Laser.

Prinzipiell ist es eine Straftat ein solches Gerät an einer Schusswaffe zu montieren, ganz egal wie.

Es gibt jedoch die Kategorie der "Vom Gesetz mit Ausnahme des § 42a ausgenommenen Waffen" Diese sind wie der Name sagt von allen waffenrechtlichen Vorschriften mit Ausnahme von § 42a (später mehr) ausgenommen, auch vom Lampen- und Laserverbot, wie auch die hier gepostete Mail des BMI darlegt.

In besagte Kategorie fallen nach Anlage 2 Abschnitt 3 Unterabschnitt 2 Nr. 1:

Schusswaffen [...],
a)
die zum Spiel bestimmt sind, wenn aus ihnen nur Geschosse verschossen werden können, denen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 0,5 Joule (J) erteilt wird [...] oder
b)
die Spielzeuge im Sinne von Artikel 2 Absatz 1 der Richtlinie 2009/48/EG ["Spielzeugrichtlinie"] [...] sind, wenn sie
aa)
die Anforderungen nach Artikel 10 in Verbindung mit Anhang II Abschnitt 1 Nummer 8 der Richtlinie 2009/48/EG in der jeweils geltenden Fassung erfüllen und
bb)
die nach Artikel 16 Absatz 1 der Richtlinie 2009/48/EG erforderliche Kennzeichnung aufweisen.

Nerfs erfüllen nach meinem Verständnis alle Anforderungen von b) und sind somit vom Gesetz ausgenommen.

Laser und Taschenlampen mit entsprechender Vorrichtung sind wahrscheinlich schwierig, weil man die ja auch evtl an Waffen über 0,5 Joule machen kann

Korrekt. Der Besitz von Lampen, Lasern etc., die auch an Waffen montiert werden können, die nicht vom Gesetz ausgenommen sind ist eine Straftat.

Sind sie hingegen explizit für Nerfs bestimmt ist das kein Problem, denn Nerf-Attatchments passen nicht auf Picatinny - Schienen.

Wir wollen aber eigentlich nur normale Taschenlampen und Komplett Legale Laserpointer mit Klebeband befestigen

Das hingegen wäre in Ordnung.

Wie sieht das dann aus, dürfen wir überhaupt sowas haben u. Damit spielen, wenn ja nur auf Privat Grundstück oder auch Öffentlich 

Hier kommt § 42a ins Spiel. Er sagt:

(1) Es ist verboten
1.
Anscheinswaffen,
2.
Hieb- und Stoßwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 oder
3.
Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm
zu führen.

Anscheinswaffen nach Nr. 1 sind gemäß Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 1.6:

1.6.1
Schusswaffen, die ihrer äußeren Form nach im Gesamterscheinungsbild den Anschein von Feuerwaffen (Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 2.1) hervorrufen und bei denen zum Antrieb der Geschosse keine heißen Gase verwendet werden,
1.6.2
Nachbildungen von Schusswaffen mit dem Aussehen von Schusswaffen nach Nummer 1.6.1 oder
1.6.3
unbrauchbar gemachte Schusswaffen mit dem Aussehen von Schusswaffen nach Nummer 1.6.1.

Es gilt jedoch:

Ausgenommen sind solche Gegenstände, die erkennbar nach ihrem Gesamterscheinungsbild zum Spiel [...]. Erkennbar nach ihrem Gesamterscheinungsbild zum Spiel bestimmt sind insbesondere Gegenstände, deren Größe die einer entsprechenden Feuerwaffe um 50 Prozent über- oder unterschreiten, neonfarbene Materialien enthalten oder keine Kennzeichnungen von Feuerwaffen aufweisen.

Alle mir bekannten Nerfs erfüllen diese Ausnahmeregelung. Es ist somit kein Problem sie im Öffentlichen Raum zu benutzen. Die Montage einer Lampe oder eines Lasers ändert nichts daran.

Ich rate übrigens davon ab einen Laser an euren Waffen zu montieren. Laser können leicht dauerhafte Schäden an Augen verursachen. Billige Laser sind oftmals tatsächlich besonders gefährlich, weil sie keine UV- Filter haben.

Der gesamte Umgang mit Vorrichtungen, die dass Ziel beleuchten und für Schusswaffen bestimmt sind, sind verboten. Also keine Herstellung, Erwerb, Besitz usw. Daher sind auch die im Ausland beworbenen Laser und Taschenlampen mit Montage an Spielzeug hierzulande verboten.


Ballantines312  27.02.2025, 22:21

Glaube alles was keine Führung hat oder unter 0,5 Joule Energie hat, gilt nicht als Waffe im Gesetz. Somit können solche Dinger Lampen, Laser besitzen.