Ich habe die Befürchtung dass ich heute bei einer Abstandskontrolle auf der Autobahn mit dem Handy erfasst wurde und befinde mich jedoch noch in der Probezeit. Ich war jedoch mit dem Firmenwagen unterwegs. Wenn eine Strafe auf mich zukommen sollte, werden mir „nur“ die 100€ verrechnet wegen dem Handy weil ich mich ja im Firmenwagen befinde oder zählt es gleich wie mit dem Privatauto und kann eine Nachschulung undundund erwarten?