Im Prinzip hast Du recht. Wenn ein Personalpronomen steht oder wenn man dafür eines einsetzen kann, dann muss auch ein gebeugtes (finites) Verb vorhanden sein.
Eigentlich ist es aber so, dass ein Verb dann gebeugt ist, wenn es ein Subjekt hat. Ein Subjekt ist vereinfacht ausgedrückt der, die oder das Handelnde. Eine Möglichkeit das Subjekt auszudrücken, sind die Personalpronomen ich, du, er, sie, es, wir, ihr und sie.
Gebeugte Verben in der 1. oder 2. Person Singular und Plural stehen dann auch immer mit diesen Personalpronomen ich, du und wir, ihr. Auch in dieser Hinsicht hast du mit Deiner Annahme recht.
Die 3. Person hat aber eine Art Stellvertreterfunktion. Hier können die Personalpronomen er, sie, es und sie stehen. In der Regel steht hier aber ein Nomen bzw. eine Nominalgruppe, die das Subjekt darstellt.
So auch in Deinem Fall: Lili und Paul bilden das Subjekt. Somit ist das Verb dazu auch gebeugt. Man kann dafür auch das Personalpronomen der 3. Person Plural einsetzen: sie = Lili und Paul. --> Das wissen wir auch, sagen sie.
Auch im zweiten Beispiel steht das (unpersönliche) man für das Subjekt. Da es unpersönlich ist, könnte man alle drei Personalpronomen der 3. Person Singular einsetzen. man = er, sie oder es. --> Nicht immer kann er, sie oder es hören, wo ein Komma geschrieben wird.