Hallo,
ich bin seit 9 Jahren Mieter einer Wohnung, die schon seit längerem im Bad, Wohnzimmer und in der Küche von Schimmel befallen ist.
Meine Vermieterin habe ich darüber schon vor einiger Zeit in Kenntnis gesetzt und um eine Behebung des Mangels geboten. Da sie sich kaum darum gekümmert hat, gehe ich mittlerweile per Mieterverein rechtlich gegen diese vor.
Unsere Vermieterin hat einen Architekten bestellt, der sich den Schimmelbefall angesehen hat.
Da sich meine Vermieterin trotz wiederholter Aufforderungen aber nicht weiter um eine Behebung des Schadens gekümmert hat, habe ich meine Mietbeiträge um 20% gekürzt.
Meine Vermieterin hat sich jetzt auch rechtlichen Beistand eingeholt und mir einen Brief zukommen lassen, in dem sie mich dazu auffordert bis zum Freitag, den 6. Mai die gekürzten Mietbeiträge, wobei es sich auf 260€ beläuft, zu zahlen.
Diesen Brief habe ich erst am Freitag, den 29.04.2016 erhalten und habe heute einen Termin beim Mieterverein ausgemacht. Das Problem ist, dass der nächste offene Termin erst am Montag, den 09.05.2016 ist und ich mich dadurch nicht beim Mieterverein bezüglich der weiteren Vorgehensweise beraten lassen kann bevor die Frist abläuft.
Wie sollte ich jetzt auf die Zahlungsaufforderung reagieren?
Ich möchte ungerne ohne eine rechtliche Beratung auf dieses Schreiben antworten.
Ich danke allen, die sich die Zeit nehmen, um mir zu helfen.
Liebe Grüße
Was ich noch vergessen habe zu erwähnen ist, dass der Rechtsbeistand meiner Vermieterin damit droht die Sache gerichtlich klären zu lassen, falls die Zahlung nicht bis zum 06.05.2016 bei ihr eingeht.