Habe eine Auseinandersetzung mit dem Rundfunkbeitrag gehabt, die darin geendet hat, dass sie ihre Forderungen "ohne Anerkennung einer Rechtspflicht" fallen lassen.
Soll das so eine Art Witz sein? Wenn keine Rechtspflicht bestünde, wieso würden sie die Forderungen nicht aufrecht erhalten?
Soll das heißen, sie können diese Forderungen jederzeit wieder aufgreifen?
Edit: Obwohl es nichts zur Sache tut, hier mal der Sachverhalt, weil so viele es genauer wissen wollten:
Ich habe mich aus gutgläubiger Dummheit selber angemeldet, weil ich nach Beendigung meines Studiums nicht mehr befreit bin vom Rundfunkbeitrag.
Daraufhin wollte der Beitragservice eine Nachzahlung über den gesamten (mehrere Jahre langen ) Zeitraum in dem ich schon in dieser Wohnung bin. Das war nicht korrekt, denn eine Zeit lang war ich Bafög Empfänger, eine Zeit lang hat ein anderer Mitbewohner gezahlt, der schon lange weg ist, und eine Zeit lang hat tatsächlich niemand aus der WG bezahlt. Was begründet war, habe ich bezahlt, aber den rest nicht. Jetzt denke ich, es besteht schon eine Rechtspflicht die Forderungen fallen zu lassen, denn es ist ja keine willkür, wer zahlen muss und wer nicht.