Ich habe einen befristeten Arbeitsvertrag, der am 15.06.2011 anfing und am 14.06.2012 endet. Am 14.03.2012 hatte ich einen Termin bei der Personalabteilung. Da ging es um ein Gespräch, ob mein Vertrag verlängert wird oder nicht. Ich habe an diesem Tag ein Schreiben ausgehändigt bekommen, dass mein Vertrag enden wird und ich mich beim Arbeitsamt arbeitslos melden muss. In diesem Schreiben steht natürlich auch das Datum (14.03.2012).
Da mein Arbeitsort vom Hauptwohnort weit auseinander liegt (ca. 80 km) und ich unter der Woche bei fremden Leuten ein möbliertes Zimmer habe , kann ich natürlich nicht sofort zum Arbeitsamt fahren. Ich habe kein Auto und musste am 15.03.2012 erstmal um Urlaub bitten. Am 15.03.2012 bin ich demzufolge nach Hause gefahren und am 16.03.2012 war ich beim Arbeitsamt mich arbeitssuchend melden.
Jetzt bekam ich ein Schreiben, dass ich eine Sperrzeit bekomme, weil ich mich 2 Tage zu spät gemeldet habe. Ist das rechtens? Kann ich was dagegen machen?
Kann ich mit dem Schreiben von der Personalabteilung, wo die Kündigung drin steht und das Datum vom 14.03.2012 dabei steht, was erreichen?